Absperrpfosten Feuerwehrzufahrt Wegerecht?
Hallo,
neben meinem Grundstück befindet sich eine Feuerwehrzufahrt mit absolutem Halteverbot auf dieser Straße. Die Straße ist durch Absperrpfosten gesperrt, so dass eh niemand parken könnte. Ich fahre immer von der anderen Seiten raus, es gibt zwei Zufahrten, die andere ist aber keine Feuerwehrzufahrt.
Jetzt kamen zwei neue Nachbarn auf der anderen Seite, die einen Wegerecht haben, der eine sogar gewerblich mit Lieferverkehr ab und zu mal. Dieser lässt natürlich gerne die Absperrpfosten unten (der eine wurde sowieso schon angefahren und ist verbogen). Der andere hat eigentlich nur zu "Fuß" Wegerecht, sein Parkplatz ist vor seinem Grundstück, nur sein Eingang an der Feuerwehrzufahrt. Es parken seitdem natürlich gerne immer wieder Besucher vom Nachbarn oder eben Kunden.
Ist man denn verpflichtet, den Absperrpfosten zumindest abends wieder hochzumachen? Will zwar nicht pingelig rüberkommen, aber es parken auch über Nacht Fahrzeuge in der Straße und mein Haus ist eben ganz am Ende der Zufahrt.
5 Antworten
Mir ist keine Vorschrift bekannt welche Absperrpfosten für Feuerwehrzufahrten fordert. Daher kann auch keine Pflicht zum Aufrichten der Pfosten hergeleitet werden.
Den Rest solltet ihr zunächst mal unter euch Anliegern klären. Erst wenn das nicht fruchtet kann man das Ordnungsamt der Gemeinde bzw. die untere Brandschutzbehörde einschalten um eine Lösung zu finden.
Hey,
also wie ich das ganze verstehe... Haben die Nachbarn ja nur das Recht den Weg zu nutzen. Also nur als Weg. Hier darf dann natürlich keiner parken im Bereich der Zuwegung etc. Um dies sicher zu stellen muss dann ja der Pfosten oben sein. Das liegt in der Verantwortung des Nachbarn. Vorallem wenn etwas passiert und die Zuwegung nicht mehr i.O. ist oder zugestellt ist usw.
Würde mal sage: Der Absperrpfosten ist von dir, wie auch von anderen Anwohnern zweckmässig einzusetzen. Da es sich um einen Absperrung zur Verhinderung von wildem Parken handelt, gehört das Teil wieder hoch, wenn es dem Zweck des Verhinderns von Falschparken dient.
Wirklich Vierkant? Dann ist es keine Feuerwehrzufahrt. Den m.W: hat die Feuerwehr nur Dreikantschlüssel.
Frag doch mal ganz unverbindlich beim Ordnungsamt.
ich denke aber, wenn es eine Feuerwehr Zufahrt ist muss sich immer frei gehalten werden. Auch nachts.
Eigentlich schon , weil sonst ungewollte Leute sich da einfach parken oder sonst irgendwie der Feuerwehr die Durchfahrt blockieren.
Die Absperrpfosten sind in der Tat auf meinem Grundstück, die waren jedoch schon beim Erwerb da und ich bekam den Vierkantschlüssel.