Grundstückskauf - Ab wann darf ich das Grundstück betreten?
Hallo, mein Mann und ich haben gerade ein Grundstück gekauft. Der aktueller Stand ist ein unterschriebener Notarvertrag. Nun würde ich gern wissen, ab wann wir auf das Grundstück rauf dürfen, zum einen um einfach mal wieder zu gucken und es auch Freunden/Familie zu zeigen und zum Weiteren, um Rasen zu mähen, einen Abriss vorzunehmen, Hecken zu schneiden usw. Ich habe den Eigentümer gefragt, ob er etwas dagegen hat, wenn wir schonmal raufgehen und er meinte "nein, es gehört ja jetzt Ihnen", aber rein rechtlich stimmt das ja nicht, oder?
Aktuell ist das Tor mit einem Schloß (Schlüssel hat der Makler) gesichert. Zusätzlich haben wir jetzt auch noch ein Schloß befestigt, weil wir nicht wissen, wann der Makler sein Schloß entfert und das GS dann ungesichert wäre.
Und da kommen wir auch schon zur 2. Frage:
Auf dem Grundstück befindet sich ein Bungalow, mit Mobiliar und privaten Gütern des verstorbenen Pächters. Die Erben des Pächters haben das Erbe abgelehnt. Wem gehört nun der Kram in dem Bungalow? Der Eigentümer wohnt nicht in Deutschland und will damit nichts zu tun haben. Wir haben quasi gekauft wie gesehen. Aber gehören tut es und ja auch noch nicht, oder? Nun möchte nämlich der Makler nocmal in das Haus, um sich noch einige Sachen rauszunehmen. Darf der das? Er bat mich unser Schloß noch einmal zu entfernen. Müssen wir das machen?
Eine etwas komplizierte Situation, vielleicht hat ja trotzdem jemand eine Antwort :)
10 Antworten
Ganz schön clever! Das mit eurem Schloß. Nun kann der Makler nicht rein und sich aussuchen was er noch so gebrauchen könnte. Euer Schloß kann er auch nicht entfernen, denn wie will er das begründen?
So richtig gehört euch das Grundstück erst, wenn ihr im Grundbuch steht. Nicht mal wenn ihr bezahlt habt. Das kann Monate dauern mit dem Grundbuchamt.
Wann euch der Makler rein läßt, liegt in seinem Ermessen. Er kann euch gleich den Schlüssel geben oder erst wenn ihr im Grundbuch steht. Üblich ist gleich, denn seine Maklercourtage wird ja auch sofort fällig. Wenn er sie hat, ist der Fall für den Makler abgeschlossen und er widmet sich anderen Geschäften. Kein Makler wartet bis der Käufer im Grundbuch steht.
Von daher würde ich ihn anrufen, einen Termin vereinbaren und gemeinsam besichtigen mit anschließender Schlüsselübergabe. Rückt er die Schlüssel nicht raus, dann macht euer Schloß wieder davor.
Die Sache ist alles andere als kompliziert.
Alles, was du wissen willst, steht nämlich im Vertrag drin.
Generell macht man solche Verträge bei einem Notar, da man den auch gezielt über die Inhalte des Vertrags befragen kann.
Grundbucheintrag und bei Erbablehnung mit der Gemeinde sich in Verbindung setzen
Gekauft wie gesehen bedeutet, dass alles Euch gehört, inclusive sämtlichem etwaigen Gerümpel. Das müsste aber doch im Kaufvertrag stehen? Also, ob der bungalow mit dazu gehört? Ich würde empfehlen, zusammen mit dem Makler durch zu gehen, der dann sein Schloß entfernt und ihr danach frei schalten und walten könnt.
Das ausgeschlagene Erbe fällt ja dem Staat zu, d. h., der verkauft Euch quasi auch das Grundstück (incl. Bungalow?), wer ist also nun der "jetztige Eigentümer im Ausland"?
Wenn Ihr was schriftlich habt, dass dieser Eigentümer nichts damit zu tun haben will....
Okay, dann gehört der Privatbesitz des verstorbenen Bewohners nun dem Staat...der ist sicher nicht mit verkauft worden und man müsste den zumindest eine Weile aufbewahren. Aber wenn der Makler sich schon was raussuchen will...
Also wenn der Eigentümer es euch erlaubt, dann könnt ihr das Grundstück betreten und auch Arbeit leisten.
Die Sachen von dem Pächter fallen dem Staat zu.
Der Makler hat dort nichts zu suchen und auch nichts zu entnehmen.
ich gehe davon aus; dass der Verstorbene nur der Pächter war, der Eigentümer vom Grundstück wohnt im Ausland und verkauft das nun