Wer ist bei Wegerecht für die Instandhaltung des Weges zuständig?
Ich hab ein Grundstück, welches ich weder brauche noch nutze. Da 6 Parteien dort Wegerecht haben, ist es komplett wertlos. Nun wollen die 6 Parteien aber, dass ich den Weg saniere, es sei dort matschig und unwegsam. Ich habe gesagt, sie können mir ja gemeinsam das Grundstück abkaufen, der Preis währe minimal gewesen, also könnte jeder quasi aus der Portokasse zahlen. Das wollen sie aber natürlich nicht. Weiß jemand zufällig wie die Rechtslage ist? Muss ich das tatsächlich Instandhalten? Ich wohne da noch nicht mal, hab es irgendwann geerbt.
5 Antworten
Ich würde mal damit anfangen, dass du dir beim zuständigen Grundbuchamt die Eintragungsgrundlage für das Wegerecht anforderst, kostet wohl eine Gebühr. Vielleicht ist in dieser Urkunde bereits etwas über die Unterhaltung des Weges ausgesagt. Evtl ist das Recht ja schon so alt, dass es nur zum Gehen ist, oder zum Fahren mit einem Pferdewagen ;-)
Als Eigentümer bist du rechtlich gesehen dafür verantwortlich, dass von deinem Eigentum keine Gefahr ausgeht, daher würde ich dir auf jeden Fall den Gang zum Anwalt empfehlen.
geh zu einem guten fachanwalt.. da würdi ich mich an deiner stelle nicht auf irgendwelche aussagen hier , oder im www verlassen
Der BGH hat 2004 in letzter Instanz und endgültig entschieden, dass der (die) Halter des Wegerecht für Pflege und Reparatur aufkommen müssen. Benutzt der Eigentümer ebenfalls den Weg, dann ist er entsprechend an den Kosten zu beteiligen.
Gibt es außer der Eintragung des Wegerechts im Grundbuch irgendwelche Verträge? Wenn nein: Pech für die Nutzer. Wenn ja: Prüfen lassen, ob sich für dich irgendwelche Verpflichtungen daraus ergeben.
Ich bin mir nicht sicher, aber geht das nicht aus dem Wegerechtsvertrag hervor? Lies mal nach.