Strafmaß bei Sachbeschädigung eines 14 Jährigen?
Mein Sohn hat mit ein paar Freuden auf einem fremden Grundstück in einem verlassen Haus mutwillig Sachbeschädigung begangen, der Eigentümer hat dies bemerkt und direkt die Polizei gerufen, nun habe ich eine Vorladung für meinen Sohn mit dem Tatvorwurf Sachbeschädigung erhalten. Es ist gerade 14 Jahre alt geworden, mit welchen Konsequenzen, bzw. Strafen muss er rechnen?
8 Antworten
Hallo Navigal,
zunächst einmal zu den begangenen Straftatbeständen. In Frage kommen die beiden folgenden:
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§ 123 StGB - Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
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§ 303 StGB - Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
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Der Hausbesitzer hat die Polizei gerufen. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass er bezüglich der beiden Straftatbestände den für die Strafverfolgung notwendigen Strafantrag gestellt hat.
Ob Dein Sohn überhaupt bestraft hängt jetzt von der Staatsanwaltschaft ab.
- Ist es das erste mal, dass er mit dem Gesetz in Konflikt getreten ist und
- ist der Sachschaden nur gering und
- wird der Schaden schnellstmöglich beglichen
Ist es sehr wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren:
- gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit oder
- gem. § 153 StPO gegen Auflagen
einstellt. Mit der Einstellung des Verfahrens hat sich die strafrechtliche Seite für Deinen Sohn erledigt.
Aber selbst, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, kann er mit 14 weder zu einer Geldstrafe, noch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Er wird im Falle einer Verurteilung nur mit einer Erziehungsmaßregel rechnen müssen. In den meisten Fällen wird diese in Form einer Arbeitsauflage in einer sozialen Einrichtung verhängt.
Diese Erziehungsmaßregel steht später auch nicht im Führungszeugnis drin.
Im Klartext, strafrechtlich kommt er so oder so mit einem blauen Auge davon.
Dann kommt noch die zivilrechtliche Forderung nach Schadensausgleich. Das heißt, Dein Sohn (nicht Ihr als Eltern) ist verpflichtet den angerichteten Schaden zu bezahlen. Mit 14 kann er das vermutlich aber noch nicht. Der Hausbesitzer hat aber 30 Jahre Zeit sein Geld einfordern.
In den meisten Fällen bezahlen natürlich die Eltern den Schaden, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind. Müsst Ihr halt mal sehen, wie Ihr das handhabt.
Schöne Grüße
TheGrow
Soweit der Sohn bereits bei der Sachbeschädigung 14 Jahre alt war und nicht erst später 14 geworden ist, kann er sich wegen Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben. War er dagegen zur Tatzeit noch keine 14, dann war er noch strafunmündig.
Sollte es zu einer Veruteilung kommen, kommen hier Sozialstunden in Betracht. Bei einer mutwilligen Sachbeschädigung denke ich nicht, dass das
Verfahren eingestellt wird, wobei diese Einschätzung natürlich auch von
der Höhe des Schadens abhängig ist. Mit einer Gefängnisstrafe muss er
dagegen nicht rechnen. Eine Geldstrafe als solche gibt es im Jugendstrafrecht nicht.
Dass es überhaupt soweit kommt ist allerdings wohl eher fernliegend. Man müsste dem Sohn nachweisen, dass er selbst eine Sache beschädigt oder hierbei zumindest geholfen hat, z.B. durch Schmiere stehen.
Neben den strafrechtlichen Folgen kommen auf den Sohn auch zivilrechtliche Folgen in Betracht. Es ist wahrscheinlich, dass der Eigentümer sich auf an den Sohn und seine Freunde wegen der Sachbeschädigung wendet und Schadensersatz verlangt. Hierfür ist gem. § 830 Abs. 1 S. 2 BGB nicht erforderlich, dass man dem Sohn selbst die Sachbeschädigung nachweisen kann.
Das hängt von den Tatumständen, dem Richter und der Höhe des Sachschadens ab. Vermutlich gibt es Sozialstunden. Stelle dich darauf ein, dass du den Schaden bezahlen mußt.
Den Schaden muss die Mutter nicht bezahlen, da der Eigentümer keinen Anspruch gegen sie hat. Allerdings möchten die Eltern in der Regel nicht, dass die Kinder bereits im frühen Alter verschuldet sind, sodass es wohl auf eine moralische bzw. faktische (aber keine rechtliche) Pflicht hinausläuft.
Hoffentlich eine saftige Strafe, damit er die Finger vom fremden Eigentum lässt. Sozialstunden werden es wohl nur sein und ihr werdet dann den Schaden bezahlen müssen. In dem Alter sollte man das doch wissen, dass man so etwas nicht machen darf. Erziehung ist alles.Den Umgang mit den Freunden unterbinden, denn das wird wohl erst der Anfang sein.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden die Eltern den Schaden nicht bezahlen müssen.
Dann habt Ihr als Eltern versagt. Die Konsequenzen werdet Ihr tragen müssen.. Das sollte Euch einleuchten.
Na jimpo, wieder Langeweile, so dass du wieder sinnlose Antworten gibst?