Sachbeschädigung am Grundstück - Anzeige?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sachbeschädigung bedingt den Vorsatz zur Schädigung von Eigentum. Sie kann nicht fahrlässig begangen werden.

Unabhängig von Vorsatz oder Fahrlässigkeit besteht ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 BGB.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
AnglerAut  15.04.2019, 11:06

Allerdings ist dies der schwächste Schadenersatz den es gibt, denn lediglich die Differenz Grundstückswert vorher - Grundstückswert nachher ist zu ersetzen.

Wenn ein Nachbar an meinem Grundstück

Wie soll man sich das bitte vorstellen?

unrechtmäßig z.B. Abgrabungen vorgenommen hat (keine vorherige Absprache) ist das dann eine Sachbeschädigung die ich zur Anzeige bringen kann/könnte?

Solange er dein Grundstück selber weder betreten noch beeinträchtigt hat, wüsste ich jetzt nicht, wo dir dort ein Schaden entstanden sein sollte. Was uns wieder zum ersten Teil zurückbringt - welcher Sachverhalt liegt hier eigentlich vor? Wenn von der Nachbarsseite aus an die Grundstücksgrenze zum Beisiel abgegraben und dadurch Zaun und/oder Gelände destabilisiert wurde, läge ein Anspruch auf Abhilfe durch Stützmaßnahmen etc. vor, ggfs. sogar auf Rückbau. Aber ohne Details kann man dazu auch nichts abschätzen.

Lorelei2016 
Beitragsersteller
 15.04.2019, 11:58

Danke Dir. Klar das er unser Grundstück abstützen muß. Aber er tut es nicht. Deshalb hier meine Frage. Haben bereits alles durch an diversen Gesprächen... sogar mit Bürgermeister.... Landratsamt .... ;-)

FordPrefect  15.04.2019, 12:33
@Lorelei2016

Da muss man weder zur Gemeinde noch zum LRA, sondern ganz schlicht Klage erheben über den Anwalt. Das LRA ist hier sowieso außen vor, sofern es sich nicht um Verwaltungsrecht handeln würe (was ja nicht vorliegt, zumindest nicht nach den eingestellten Fakten). Wenn der Nachbar seinen zivilrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss eben geklagt werden.

Lorelei2016 
Beitragsersteller
 15.04.2019, 12:37
@FordPrefect

Schon klar... aber das kostet nicht deren Geld - sondern meines! Deshalb die Frage hier.......

FordPrefect  15.04.2019, 12:46
@Lorelei2016

Dafür hat man als Eigentümer aber eine Immobilien-RSV.

Lorelei2016 
Beitragsersteller
 15.04.2019, 14:11
@FordPrefect

Achwas... aber da gibt es IMMER eine EIgenleistung/Beteiligung ;-)

FordPrefect  15.04.2019, 14:16
@Lorelei2016

Das stimmt, aber die beträgt im Regelfall gerade mal € 250.--. Das ist ein Klacks, verglichen mit den möglichen Verfahrenskosten.

Wenn ein Nachbar an meinem Grundstück unrechtmäßig z.B. Abgrabungen vorgenommen hat
ist das dann eine Sachbeschädigung die ich zur Anzeige bringen kann/könnte?

warum sollte das eine Anzeige wert sein? der nette Nachbar ist nur auf seinem Grundstück am Werkeln

das hat er so zu sichern dass deinem Grundstück nix passiert

Lorelei2016 
Beitragsersteller
 15.04.2019, 11:59

Logisch darf er an SEINEM Grundstück werkeln.... aber doch nicht MEINES einfach beschä digen ;-)

Was genau ist denn beschädigt? Hat er auf deinem Grundstück gegraben oder an deinem Grundstück? Habt ihr ihm eine schriftliche Frist gesetzt zur Beseitigung? Scheint ja schon länger her zu sein... Was wurde in der Zwischenzeit also unternommen?

Lorelei2016 
Beitragsersteller
 15.04.2019, 12:01

Komplette Grundstücksgrenze. Bis zu 80 cm Abgegeraben somit bricht hier unser Grundstück weg. Logish... alles gemacht was ging... diverse Gespräche... Bürgermeister als Mediator... Landratsamt... Baubehöre.... etc.
Aber leider bis dato nichts passiert.

Kessie1  15.04.2019, 12:04
@Lorelei2016

Dann werde "endgültig" tätig! Letztmalige Fristsetzung. Anwalt. Klage.

Lorelei2016 
Beitragsersteller
 15.04.2019, 12:10
@Kessie1

Wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben. Und as geht dann mal wieder an meinen Geldbeutel :-(

FordPrefect  15.04.2019, 12:35
@Lorelei2016

Nachdem alle anderen Versuche offenkundig kein Ergebnis gezeitigt haben, bleibt ja nur der Klageweg.

Allerdings: Wenn du gewinnst, heißt das noch lange nicht, dass der Nachbar genug Kapital hat, um die Maßnahme auch durchführen zu können.

peterobm  15.04.2019, 12:41
@Lorelei2016

aua, klingt nicht gut - Beweissicherung ist wichtig - letzte Aufforderung mit Frist, dann lässt das durch einen Fachbetrieb ausbessern und verklagst IHN auf Zahlung, du legst die Kosten zunächst mal vor; ist leider so

Lorelei2016 
Beitragsersteller
 15.04.2019, 14:12
@FordPrefect

Lustig... das denke ich mir ebenso. Kennst Du den? *fg

Lorelei2016 
Beitragsersteller
 15.04.2019, 14:13
@peterobm

Mh... suuper Idee.... das kostet ne 5 stellige Summe - wurde bereits angeschaut ;-) Das lege ich sicherlich vorab nicht aus.

peterobm  15.04.2019, 14:20
@Lorelei2016

das gibt Krieg - trotzdem würde ich nochmal ein letztes Schreiben aufsetzen; mit First; angemessen. Danach schaltest einen Anwalt ein; das wäre eine Sachbeschädigung, trotzdem läuft das per Zivilrecht

FordPrefect  15.04.2019, 14:21
@Lorelei2016
Lustig... das denke ich mir ebenso. Kennst Du den? *fg

Das ist leider in der Regel der Grund für die Nichterfüllung solcher Forderungen / Ansprüche. Im Prinzip bleiben dir hier nur zwei Optionen:

  • Du klagst auf Wiederherstellung bzw. Herstellung der fachgerechten Abstützung, oder
  • Du tätigst eine Ersatzvornahme (legst also die Kosten selbst aus) und klagst die Kosten beim Verursacher ein.

Im Endeffekt bleibt das Kostenrisiko immer an dir hängen. Im Rahmen eines Urteils kannst du aber wenigstens die Kosten eintreiben lassen, notfalls per Sicherungshypothek auf das nachbarliche Grundstück. Der geeignete Weg sollte dringend mit einem fachlich beschlagenen Anwalt besprochen und zeitnah angegangen werden.

Ich bin zwar kein Jura Experte, aber hört sich für mich nach Hausfriedensbruch an, da er dein Grundstück ohne Erlaubnis betreten hat und nach Sachbeschädigung, da er dein Eigentum beschädigt hat. Ob die Anzeige die Beziehung fördert ist mal dahingestellt.

kevin1905  15.04.2019, 11:03

Nein ist es beides nicht.

Grundsätzlich sind fahrlässige Taten nicht strafbar, wenn das Gesetz diese nicht explizit unter Strafe stellt.