Wegen krank jetzt Minusstunden?
Ich arbeite bei einem Pflegedienst. 25 Stunden Woche/ 5 Tage.Vertrag. Jedes 2.Wochenende arbeiten. Jetzt war ich 2 Wochen krank. Habe in dieser Zeit zwei Dienste je 7 Stunden gehabt und zwei Dienstwochenenden. Da ich nur eine 5 Tage Woche habe sind nur die Zwei Dienste als Krank eingetragen. (WOCHENENDE ZÄHLT JA NICHT)Die Stunden von meinem Dienstwochenende sind jetzt im Minus. Kann das so richtig sein?
5 Antworten
Dein Chefin ist völlig im Unrecht!
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Du "offiziell" eine 5-Tage-Woche hast oder nicht und wechselweise zusätzlich an Wochenenden arbeitest.
Im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG heißt es dazu in § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1:
Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 [Anmerk.: gemeint sind Fehlzeiten wegen unverschuldeter Erkrankung bzw. Organspende] bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Die für Dich "maßgebende regelmäßige" Arbeitszeit ist aber auch das Wochenende, für das Du alle 2 Wochen zum Dienst eingeteilt bist, diesen Dienst wegen Erkrankung aber nicht ausüben konntest.
Man kann es auch anders formulieren: Du hast Dasjenige an Entgelt zu erhalten, was Du auch erhalten hättest, wenn Du nicht erkrankt wärst; und da Du ohne Erkrankung auch am Wochenende gearbeitet hättest, ist Dir dieses Wochenende selbstverständlich auch mit der im Dienstplan eingetragenen Zeit zu vergüten (dazu kommt noch der Ausgleichstag für den Sonntag)!
Und ganz grundsätzlich gilt: Durch (attestierte) Erkrankung dürfen einem Arbeitgeber keine Fehlzeiten entstehen - gleichgültig, welche haarsträubenden Argumente Deine Chefin zur (teilweisen) Umgehung ihrer Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung anführt!
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zählt prinzipiell kalendertäglich. Das bedeutet, wenn das auf der Bescheinigung eingetragene Datum von Montag bis Sonntag ausweist, zählt natürlich auch das Wochenende als 2 Krankheitstage.
Hierbei ist egal, ob du eine 5-Tage-Woche hast oder auch nur 2 Tage, etc.
Du fällst ja auch nach 42 Kalendertagen ins Krankengeld, und nicht nach 42 Arbeitstagen.
Hierzu kannst du mal ins Entgeltfortzahlungsgesetz schauen. Solange deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusammenhängend von montags bis einschließlich sonntags gilt, dürfen keine Minusstunden entstehen.
GlG
Warum zählt das Wochenende nicht? Warst Du da nicht auch krankgeschrieben? Bei Krankheit kannst Du keine Minusstunden fabrizieren, genausowenig, wenn Du Urlaub hast.
Nein, natürlich nicht. Es sei denn die Krankschreibung endete am Freitag.
Ich gehe aber davon aus, dass deine Krankschreibung übers Wochenende ging.
Deine Chefin erzählt Mist
Klar ging sie. Gründe 5 Tage Woche laut meiner Chefin
Das kann es aber nicht sein das sind 28 Stunden die ich jetzt im Minus bin
Sofern du auch für die Wochenenden eine durchlaufenfe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast, ist das definitiv nicht rechtens!
Das finde ich ja auch. Deshalb suche ich ja auch hilfe. Fühle mich echt ,,verarscht,,. Das sind 28 Stunden die ich jetzt im minus bin. Und das kann es nicht sein. Für ein Krankheitsfall ,, bestrafft,, zu werden
Das finde ich ja auch. Deshalb suche ich ja auch hilfe. Fühle mich echt ,,verarscht,,. Das sind 28 Stunden die ich jetzt im minus bin. Und das kann es nicht sein. Für ein Krankheitsfall ,, bestrafft,, zu werden
Ja war auch übers Wochenende krankgeschrieben. Meine Chefin sagt nur das wird nicht mitgezählt da ich eine 5 Tage Woche habe.
Das ist doch Quatsch!