Minusstunden durch Krankmeldung?
Hallo, meine Schwester arbeitet in einem Altenpflegeheim, hat also keine geregelten Dienste. Nun folgende Situation: In ihrem Unternehmen gilt die Regelung, erst am 3.ten Tag des 'Krankseins' eine AU vorlegen zu müssen. Vor einiger Zeit nun, nutzte meine Schwester diese Regelung zum ersten Mal, da sie starke Kopfschmerzen bekam. Sie meldete sich also einen Tag (sie hätte Spätdienst gehabt) krank. Als sie wieder zum Dienst kam, war allerdings statt eines 'K'- für 'krank', ein 'X'- für 'frei' auf dem Tag des Krankseins notiert, sodass sie jetzt in die Minusstunden rutscht und da der ganze Dienstplan bereits seit Monaten so ist, dass sie und ihre Kollegen nur noch mit Minusstunden den Monat beenden (geplant von der Leitung- nicht durch Eigenverschulden), wird so das (eigentlich nicht vorhandenen) Stundenkonto nicht wirklich weniger. Ist das rechtens? Muss der Tag nicht als Krankheitsstag gelten und nicht als Frei?!
(Falls wichtig: Sie unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern ist als (Vereins-) 'Mitglied' tätig!)
Vielen Dank
3 Antworten
Wenn der Diestplan geschrieben ist und sie hätte an diesem Tag Spätdienst gehabt, sie sich aber Krank meldet, gilt der Tag als erfüllt.
Somit kann und darf der Arbeitgeber für diesen Tag kein frei eintragen sondern muss sie als Krank gemeldet führen.
Das ist korrekt!
Bei wem hat sie sich krank gemeldet? Wenn nicht der Chef am Telefon ist, zurückrufen lassen, wenn er z. Zt. nicht verfügbar ist. Oder 5 min später nochmal anrufen.
Wenn sie sich krank gemeldet hat, ist sie auch als krank zu führen.
Damit der Arbeitgeber planen kann, sollte man so bald wie möglich Bescheid geben. Kann es sein, dass da jemand sauer war, dass die Krankmeldung zu spät kam?
Deine Schwester ist absolut im Recht (==> siehe hierzu auch meine Kommentare zur Antwort von @Griesuh).
Die Krankmeldung wurde akzeptiert, und hätte im Dienstplan auch als ´krank´ geführt (und natürlich entsprechend vergütet) werden müssen. Sofern Deine Schwester die ordnungsgemäße Meldung (idealer Weise auch den Eintrag im Dienstplan) beweisen kann, ist ihr diesbezüglicher Anspruch arbeitsrechtlich einklagbar.
WARNUNG: Ich kann die Vorgehensweise, sich bereits am Vortag für den Folgetag arbeitsunfähig krank zu melden, nicht empfehlen!
Das mag zwar (aus planerischer Sicht) gut gemeint sein, könnte aber -wenn einem der AG nicht gut gesonnen ist- als "angekündigte Krankheit" ausgelegt werden, und im ungünstigsten Fall eine außerordentliche (fristlose) Kündigung nach sich ziehen.
Ich rate dazu, so zu verfahren, wie ich es im dritten Absatz meines ersten Kommentars zur Antwort von @Griesuh geschrieben habe.
Nachtrag (zum letzten Satz der Fragestellung):
Sofern sie dort arbeitnehmertypische Arbeiten ausführt (und so klingt es für mich), unterliegt das Beschäftigungsverhältnis selbstverständlich dem deutschen Arbeitsrecht - auch wenn der Arbeitgeber ein "eingetragener Verein" (e.V.) ist.
Nun stellt sich folgende Frage:
Du sagst, es gibt die Regelung, erst ab dem dritten Tag eine AU vorlegen zu müssen.
Wie wurde das denn nun in die Praxis umgesetzt? Wenn deine Schwester zum Beispiel seit Montag krank ist, aber erst am Mittwoch zum Arzt geht und auch auf der Krankmeldung als erster Tag des Krankenstandes der Mittwoch eingetragen ist, dann sind Montag und Dienstag natürlich unentschuldigte Fehltage.
dann sind Montag und Dienstag natürlich unentschuldigte Fehltage
Das ist schlicht und einfach falsch!
Nach der beschriebenen Regelung muss eine Erkrankung erst bescheinigt werden, wenn sie länger als 2 Tage dauert, also am 3. Tag (die gesetzliche Regelung schreibt eine Vorlage bei Erkrankung von mehr als 3 Tagen vor).
Wenn also erst ab dem 3. Tag eine Erkrankung bescheinigt werden muss, sie sich aber schon am Montag und Dienstag im Betrieb krank gemeldet hat, dann hat sie an diesen Tagen nicht unentschuldigt gefehlt, wenn der Arzt die Erkrankung ab dem 3. Tag bescheinigt.
Ganz genau so ist es!
Sie hatte (um es besser dazustellen, in irgendwelchen Wochentagen beschrieben) von Mittwoch bis Sonntag Spätdienst und bereits Mittwoch während ihres Dienstes, bemerkte sie die beginnenden Kopfschmerzen. Sie meldete sich also bereits direkt nach Beendigung ihres Dienstes für den Folgetag krank. Welches auch, für alle sichtbar, notiert und per Mail direkt die Leitung in Kenntnis gesetzt wurde- der übliche Weg.
Auch kam sie am Freitag wieder zum Dienst.
Da sie kaum Krankheitstage hat (max. 2 Wochen im Jahr) und auch diese Sonderregelung (am 3.ten Tag erst eine AU) noch nie für sich genutzt hat, ist ihr somit auch keine 'Faulheit', 'null Bock' oder 'alles blöd' (wie die Chefs dies' in so einem Fall ja gerne mal machen) zu unterstellen.