Lohnabzug durch minus Stunden Ausbildung?
Ich beende meine Ausbildung am 17.06, werde aber durch Konkurrenz verhalten meiner Chefin nicht übernommen. Starte ab dem 1.9 meinen neuen Job. Ich war dein letzten 6 Wochen nicht in der Schule weil ich etwas schwerer krank bin, davon wusste mein Marktleiter aber nichts bis die Schule dann angerufen hat. Da mir erst 3 Tage vor Ende meiner Ausbildung gesagt wurde das ich nicht übernommen werde, könnte ich meine Minusstunden nicht begleichen, die angeblich durch meine Fehlzeiten in der Schule entstanden sind. Ich habe noch Resturlaub, als ich meinen Marktleiter gefragt habe, ob mir der Rest Urlaub ausgezahlt wird, sagte er das meine Minusstunden mit meinem Rest Urlaub beglichen wird und dann Lohnabzug entstehen könnte. Eigentlich hätte man mich die letzten Wochen dann doch mehr arbeiten sollen, damit die minus Stunden verschwinden oder? Darf mein Chef mir weniger Lohn auszahlen, aufgrund meiner Minusstunden und den damit beglichenen Urlaubstagen? Hoffe das ist verständlich genug haha
4 Antworten
Wenn Du ohne AU in der Berufsschule gefehlt hast, dann warst Du eigenmächtig abwesend - das ist ein Vertragsbruch - der Ausbildungsbetrieb braucht diese Stunden nicht vergüten bzw. kann die Ausbildungsvergütung für die Fehltage zurückfordern, sobald er von den Fehlzeiten Kenntnis erlangt hat.
Wenn eine AU vorlag, dann können natürlich keine Fehlzeiten entstanden sein.
Die Fehlzeiten der Berufsschule dürfen auch nicht dadurch ausgeglichen werden, daß Du diese Stunden zusätzlich arbeitest.
Eine Verrechnung mit Urlaubstagen ist ebenfalls nicht zulässig.
Er kann die Ausbildungsvergütung um die Fehltage kürzen und muß die Resturlaubstage auszahlen.
Ja, die Minusstunden dürfen vom Lohn abgezogen werden. Da ich aktuell minus 40 hab, überlege ich mir ebenfalls die abziehen zu lassen. Wären ca 135€.
Sechs Wochen nicht zur schulischen Ausbildung , ohne es zu melden ?
Mal ehrlich , was soll man von dir halten ?
Na beginne mal zu denken ! Warum wirst nicht übernommen !
du gehst mir aufn Sack wenn du nichts hilfreiches dazu beizutragen hast dann kommentiere doch bitte nicht 😂
Ja darf er.
btw. mit ein paar Absätzen in der Beschreibung wäre es verständlicher gewesen ^^
Das beantwortet nicht meine Frage. Aber danke für deine Kompetenz