Minusstunden durch zu kurze öffnungszeiten?
Ich arbeite im einzelhandel, bin 38, 5 stunden angemeldet, also vollzeit!! Durch unsere öffnungszeiten komme ich in der woche aber nur auf 32, 5 stunde, das heisst ich habe jede woche 6 minus stunden, die ich laut meinem chef im winter einarbeiten muss!! Ist das zulässig?? (Meine minusstunden haben sich in 2 jahren auf über 100 angehäuft, schaffe es im winter trotz 42 stunden woche oder mehr nicht sie einzuarbeiten)
6 Antworten
Wen du nicht mehr arbeiten kannst weil die Firma zu ist dann ist das nicht dein Problem und dann ist da nichts mit dem nacharbeiten den diese stunden wurden absichtlich vom Chef erzeugt!
Das dürfte wohl ein Fall für die Gewerkschaft oder dem Anwalt werden den wie sollst du den die im Winter abarbeiten Oder habt ihr dann nur andere Öffnungszeiten!
Da du Nicht regelmäßig 12 stunden am Stück arbeiten darfst geht das auch nicht in einem Monat!
Spreche deinen Chef an, und frag was du jeden Tag machen kannst um auf deine Stunden zu kommen. Er hat dir einen Vertrag mit 38,5 Stunden die Woche gegeben, somit muss er dich diese Zeit auch beschäftigen können.
Ja es ist üblich Arbeitszeitkonten zu führen, diese müssen einmal im Jahr einen Nulldurchlauf haben und in der Regel dürfen sie nicht mehr wie die Doppelte Stundenzahl plus oder Minus aufweisen.
Frag deinen Chef nach den Regeln für das Arbeitszeitenkonto.
Wie viele Stunden stehen in Deinem Arbeitsvertrag? Wie viele Stunden bekommst Du tatsächlich bezahlt?
Sorry aber selber schuld
Und das man es auf die Öffnungszeiten schiebt echt larm
Wenn man doch merkt oh bekomme immer 6 minus std. Dann tu ich was dagegen und warte nicht 2 jahre
Hättest mal länger arbeiten können z.B
So kurz können keine Öffnungszeiten sein das man nicht auf seine 38 std kommt