trotz Krankenschein Minusstunden aufs Zeitkonto?
Hallo,ich arbeite seit kurzem 32h in der Woche in der ambulanten Pflege.Wir leisten 12 Stunden Dienste.Nun wurde ich krank,hätte in der Zeit 2 Tage, also 24h arbeiten müssen.Der Krankenschein geht über 5 Tage.Jetzt rechnen mein Arbeitgeber nur für die beiden geplanten Dienste 6,4 Stunden ab.(6,4hx 5Tage die Wochegleich 32h die Woche)ist das überhaupt rechtens,da mache ich Minusstunden trotz Krankenschein?
6 Antworten
Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt gem. EntgFG das Ausfallprinzip. Die Stunden, die du lt. Dienstplan hättest arbeiten müssen, sind zu bezahlen.
Regelmäßig wird natürlich die Wochenarbeitszeit natürlich auf die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage heruntergebrochen. Somit ist die Rechnung mit 6,4 Stunden/Tag korrekt. Wenn die Krankschreibung über eine komplette Woche geht, somit also auf eine komplette Woche, so sollte es natürlich so sein, dass hier auch die 32 Stunden entsprechend gebucht werden.
Individuell könnte man natürlich auch die tatsächlich geplante Arbeitszeit zugrunde legen. Sich hier als Dienstherr aber das günstigste auszusuchen... Das dürfte nicht wirklich viel Bestand haben, wenn es hier zum Arbeitsgericht ginge.
Ich habe hier ein bisschen geggoglet. Es gibt zu diesem Thema sehr viele Urteile. Allerdings konnte ich hier nicht auch die Schnelle zu deinem Berufszweig nichts Passendes finden.
Vielleicht bemühst du google hier selber noch einmal.
dann gerne noch einmal konkreter von Seiten der GKV
http://www.ikk-classic.de/arbeitgeber/arbeitshilfen/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall.html#c2230
Nein, das ist nicht rechtens. Kern des EntgFG und ArbZG ist es, dass man bei Krankheit und Urlaub so zu behandeln ist, als wäre man regulär Arbeiten gewesen... es kann und darf nichts abgezogen werden - auch die Bezahlung bleibt völlig unverändert und muss dem Durchschnitt der letzten 12 Wochen entsprechen
Wenn Dienstpläne existieren, haben diese Vorrang vor der Durchschnittsermittlung.
kannst du diesbezüglich vielleicht eine Quelle angeben? Vielen Dank!
Eine AU gibt immer nur Tage an; die tägliche Arbeitszeit spielt keine Rolle.
Daher ist die im Dienstplan für jeden Tag der AU vorgesehene Arbeitszeit als Krankheitszeit zu rechnen, egal wieviele Stunden das sind. Daher können keine Minusstunden entstehen.
Eine Aufteilung der wöchentlichen Arbeitszeit ist hier erfolgt. Das ist zulässig, es sei denn, der Tarifvertrag sagt was anderes.
Nur: Sie haben ja keine Minusstunden, da er ihnen doch die freien Tage in der Woche ebenfalls als Krankheitsstunden vergütet hat; daher müssen Sie die gesamte Woche betrachten; nicht nur Ihre Arbeitstage sondern auch die freien Tage:
Sie haben eine 32 Std. Woche:
Beispiel:
Mo 12 Std. = 6,4 Std = ./. 5,6 Di frei = +6,4 Mi 12 Std ./. 5,6 Do frei = + 6,4 Fr 8 Std. = ./. 1,4
Minus- und Plusstunden heben sich auf die Woche gesehen auf. Sie haben also 32 Std. vergütet bekommen.
Also: an den Tagen, an denen Sie frei hatten, hat Ihnen der AG Plusstunden gutgeschrieben.
Vielleicht etwas ungewöhlich aber durchaus nicht unüblich.
Das ist eine ziemlich abenteuerliche Rechnerei - und auch nicht richtig.
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
Abs. 1 beantwortet die Frage eigentlich schon vollständig. Wenn der ArbN 12 Stunden hätte arbeiten müssen, kann der ArbG nicht mit 6,4 rechnen. Es kommt ja - wie du denkst - wohl eben unter dem Strich nicht auf das Gleiche hinaus, sonst hätte der FS ja durch die AU jetzt keine Minusstd. Auch mit solchen Themen durfte das BAG sich schon vielfach beschäftigen und hat oben Gesagtes mehrfach bestätigt. Fiktive Arbeitszeiten haben in der Entgeltfortzahlung bei Urlaub; Krank und Feiertag nichts zu suchen.
Grundsätzlich haben Sie ja recht. Dennoch man sollte auch folgendes beachten:
(1)...maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit... (also lt. Arbeitsvertrag 32 StdWo)
Daher ist folgendes möglich:
Da eine bestimmte Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht vorgegeben ist, ist als regelmäßige Arbeitszeit die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (WoStd) anzusehen, die grundsätzlich gleichmäßig auf die Arbeitstage verteilt werden kann. Im Zeitkonto werden also pro Krankheitstag (also auch an den freien Tagen) die Sollstunden angerechnet, so dass der Zeitsaldo des Mitarbeiters sich während der Krankheit nicht verändert. Diese Verteilung auf der Basis "fiktiver Arbeitszeiten" ist sehr wohl möglich.
Das ganze gestaltet sich noch komplexer bei den verschiedenen Arbeitszeitmodellen.
also entweder er rechnet die vollen Tage der Krankschreibung die 6,4 Std, oder er gibt dir die eingetragenen Tage in dem Stundenumfang der im Dienstplan stand. Alles andere ist nicht ok.
Nein, ist sie nicht. Das BAG hat dazu bereits erschöpfend Urteile gefällt. Das zu Grunde legen fiktiver Arbeitszeiten ist definitiv nicht zulässig.