Arbeitsvertrag gekündigt, minusstunden zurückzahlen?

3 Antworten

Wenn Du arbeiten willst und Dein AG weiß das, er Dir aber trotzdem weniger Arbeit gibt, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Das Gesetz sagt, dass bei Annahmeverzug keine Minusstunden anfallen können und man braucht die Zeit auch nicht nachzuarbeiten. Der AG muss den AN so bezahlen, als hätte er gearbeitet (also die vertraglich vereinbarten 40 Stunden/Woche). Das Betriebsrisiko liegt beim AG und nicht beim AN.

Sollte der AG auf die Idee kommen (alles schon dagewesen), Minusstunden (die bei Annahmeverzug nicht entstehen dürfen) auch noch mit Urlaub zu verrechnen, sagst Du ihm, dass das schon mal gar nicht geht und Du, sollte er Dir nicht Deinen vereinbarten Lohn bezahlen, Du Dein Geld beim Arbeitsgericht einklagen wirst.

Mal ganz dumm gefragt: Wie lang ist Deine Kündigungsfrist? Normalerweise macht man es so das man am Ende des Arbeitsverhältisses seinen Urlaub nimmt. Davor gleicht man die bis zu diesem Zeitpunkt anfallenden Stunden aus. Du kannst zwar nichts für die schlechte Auftragslage Deines Betriebes. Aber Dein Betrieb kann Dich genauso gut in Kurzarbeit schicken oder Dich entlassen.

mOrbUs1337 
Beitragsersteller
 01.02.2015, 16:26

Gesetzliche Kündigungsfrist 4 Woche, firma hat aber keine Kurzarbeit angeordnet.

Minusstunden sind vom Arbeitnehmer nur dann auszugleichen, wenn es eine vertragliche Vereinbarung zu einem Arbeitszeitkonto mit Regelungen zum Umgang mit Plus- und Minusstunden gibt - das ist nach Deinen Formulierungen hier wohl so gegeben.

Von daher kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Ausgleich von Minusstunden verlangen - aber:

Wenn die Minusstunden angefallen sind, weil nicht genug zu tun war, liegt das nicht in Deiner Verantwortung sondern in der des Arbeitgebers; von daher ist Deine kritische Überlegung richtig.

Wenn der Arbeitgeber Dir nicht genug Arbeit zuweisen kann, damit Du Deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ableisten kannst, kommt er damit selbst - gewollt oder ungewollt - einer seiner vertraglichen Hauptpflichten nicht nach!

"Auftragsmangel" gehört zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers und darf nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch BGB bestimmt dazu eindeutig in § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Kurz:

Trotz der Minusstunden bist Du so zu bezahlen, als würde es diese (wegen Arbeitsmangel entstandenen) Minusstunden nicht geben, und Du musst sie weder nacharbeiten, noch dürfen sie mit Dir zu zustehenden Entgelt oder Urlaubsansprüchen verrechnet werden!

Daran ändert auch die von Dir mitgeteilte arbeitsvertragliche Vereinbarung nichts!!

Von diesen Bestimmungen kann allenfalls dann abgewichen werden, wenn ihre Befolgung ein konkret drohendes "Aus" für den Betrieb bedeuten würde!

mOrbUs1337 
Beitragsersteller
 01.02.2015, 17:46

Also brauch ich mir keine Sorgen machen und kann ganz normal meine 15-30 Stunden machen... :) Ich denke er wird trotzdem versuchen sich das Geld zurück zu holen und meine 4 Tage Urlaub ab zu ziehen

Familiengerd  01.02.2015, 18:06
@mOrbUs1337

Es sollte dem Arbeitgeber schon klar sein, dass es Dir "nicht passt", dass Du nur so wenige Stunden arbeiten kannst, und dass Du mehr arbeiten willst.

Solltest Du aber z.B. mit "Okay, Chef, dann arbeite eben nur noch 15-30 Stunden, nicht so schlimm!" reagiert haben, könnte es Probleme geben, weil das als Einverständnis mit der Arbeitszeitverkürzung zu interpretieren wäre.

Andererseits musst Du nicht ständig Deinen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Du aber arbeiten willst, denn diese Verpflichtung zur Arbeitsleistung wie die zur Arbeitszuweisung - Arbeitszuweisung durch den Arbeitgeber und Erbringen der vereinbarten Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer - ergeben sich alleine schon aus dem Arbeitsvertrag als vertragliche Hauptpflichten beider Seiten!

Ich denke er wird trotzdem versuchen sich das Geld zurück zu holen und meine 4 Tage Urlaub ab zu ziehen

Unter den genannten Voraussetzungen darf er weder das Eine noch das Andere! Zur Not musst Du ihm einen "sanften" Hinweis auf Einleitung rechtliche Schritte geben!

mOrbUs1337 
Beitragsersteller
 02.02.2015, 12:50
@Familiengerd

Danke! Dann lass ich es einfach mal auf mich zukommen!