Doppeldienste ambulanter Pflegedienst
Hallo, Ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst und da kommt es schon oft vor dass ich Doppeldienste fahren muss (d.h. Frühschicht + Spätdienst) Manchmal überschneiden sich die Dienste das ich nicht mal eine Pause habe und der dienst bis zu 13 Stunden gehen kann und das eig nur wenn meine Tour Kollegin Urlaub hat. Zudem kommt dass mir mein AG erzählt dass ich über 75 minus stunden habe ( von Mitte August 2014 bis Mitte Januar 2015) Wenn ich Doppeldienste fahre oder über zwei Wochen durch arbeite keine 3 Tage frei bekomme. Ist das denn überhaupt zulässig? Der Arbeitsvertrag ist sehr kurz verfasst und steht nichts drin dass der Vertrag an irgendwas angekoppelt oder irgendwo anders nachzulesen ist. Haben keine Gewerkschaft oder sonst irgendwas und ich habe noch Probezeit ein monat. Vielen Dank schon mal im vorraus. Ich bin echt ratlos und mit dem AG kann man nicht reden, wenn man schon unterstellt bekommt man tut nur so als ob man krank ist zumal ich zum ersten mal krank war.
3 Antworten
Ich persönlich finde das nicht schlimm. das ist sogar super.
Du kannst zwischen diesen Schichten alles erledigen.
Im Pflegeheim oder bei 9-10 Stunden am stück ( inkl. Pausen) bist du von 6.00 bis 15.00 Uhr gebunden. der tag ist fast schon gelaufen. Oder du fängst um 14.00 Uhr an, hast dann Feierabend gegen 21.30 Uhr. Die Nacht beginnt.
Ich finde diese Doppelschichten nicht schlecht. da hasste noch was vom Tag.
auch hier kann ich nur empfehlen auf http://12pflegedienst.de/
den pflegedienst deines vertrauens zu suchen
Hallo Jessica!
Leider gibt es in der Pflege bis heute außer dem Mindestlohn ( 9,-- € ) keine tariflichen speziellen Regelungen. Es gibt nur Vorschläge einer Pflege-Kommission, man arbeitet dran.
Alles darüber erfährst Du hier: http://www.pflegewiki.de/wiki/Mindestarbeitsbedingungen_in_der_Pflegebranche
Allerdings muß sich Dein Arbeitgeber natürlich an die gesetzlichen allgemeinen Arbeitsbedingungen halten. Pausenzeiten usw. sind dort verbindlich geregelt. Ich schicke Dir anschließend noch einen Kommentar mit dem link.
13 Std. ohne Pause und 14 Tage durcharbeiten sind meines Wissens nicht zulässig.
Hast Du denn keine Touren/Stundennachweise, in denen Du täglich einträgst, von wann bis wann und wo Du gearbeitet hast? Das wäre normal üblich. Falls nicht vorhanden, bitte selbst notieren bzw. bei Abgabe am Monatsende kopieren! Nur so kannst Du Deine tatsächlich geleisteten Stunden nachweisen. Dein Arbeitgeber muß Dir allerdings auch Einsicht in die Stunden-Nachweise der vergangenen Monate gewähren.
Lieber Gruß!
Auch die Pflegeeinrichtungen haben sich an die gesetzgebung der Arbeitszeit und urlaubsreglungen zu halten. Im übrigen gibt es genügent tarifliche Vereinbarungen auch im Bereich der Pflege. Nur ist kein AG gezwungen einem tarifverbund bei zu treten.
Ach ja, und Doppeldienste (geteilter Dienst) sind in der Pflege üblich, allerdings nur mit entsprechenden Ruhezeiten ;-) siehe link.
Hier noch der link mit den gesetzlich geregelten Arbeitsbedingungen:
http://arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_06.html
Viel Erfolg!