Kranktage nacharbeiten?
An alle Arbeitsrechtler ... bitte helft mir beim Denken!
In einem Betrieb arbeiten die Arbeitnehmer in einer 5-Tage-Woche Montags bis Freitags.
Es gibt aber auch Wochenenddienste, jeweils für Samstag und Sonntag, für die es ein Überstundenkonto gibt. Man wird Anfang des Jahres in festen Gruppen in einem regelmäßigem Turnus eingeteilt. Man kann/darf tauschen, wenn man einen 1:1 Tauschpartner findet.
Für diese Dienst = Überstunden gibt es Ausgleichstage, 2 Stück im Quartal. Diese Tage kann man frei wählen. Es kann also theoretisch mal passieren, dass man einen Ausgleichstag hat, bevor man einen Dienst machen musste. Es wird ein Stundenzettel geführt. Der allerdings dokumentiert 7 Tage, mit allen U und Ü Stunden.
Nun haben wir den Fall, dass eine Mitarbeiterin über ihr Dienstwochenende krank geschrieben ist. Es sind ihre regulären, Anfang des Jahres festgelegten Tage. Sie hat nicht getauscht.
Werden ihr jetzt diese Stunden für den Sa/So gutgeschrieben oder nicht?
Ich denke nicht. Sie hat ja nicht gearbeitet. Aber es gibt auch das Argument, dass man Kranktage schließlich nicht nacharbeiten muss, was sie aber müsste, denn sie ist und bleibt sonst im Minus. Innerhalb der 5-Tage-Woche ist das klar. Aber bekommt sie jetzt wirklich für den Dienst, den sie eigentlich hätte machen müssen, aber krank geschrieben war, Stunden gut geschrieben?
Und - nein - der Arbeitsvertrag gibt da nichts her.
Gruß S.
4 Antworten
Ein Krankeitstag (mit Attest) ist immer offiziell als voller Arbeitstag zu rechnen!
Die geplanten Stunden müssen der Arbeitnehmerin selbstverständlich gezahlt werden, auch wenn sie dort arbeitsunfähig (krank) war.
Im § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz steht u.a.:
"Wird ein AN durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen."
Wenn ein Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan einmal bekannt ist und ein AN fällt an den geplanten Tagen aus, muss der AG ihn so bezahlen als hätte er gearbeitet. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Ist ein AN z.B. für Nachtschicht geplant und es gibt Schichtzulagen, stehen ihm diese selbstverständlich auch zu. Hätte er am Wochenende arbeiten müssen und bekommt dort Schichtzulagen, muss der AG diese auch im Krankheitsfall bezahlen.
Der AN darf durch Krankheit keine Nachteile bekommen. Es können keine Minusstunden anfallen.
Selbstverständlich ist das gleichzusetzen.
Die Wochenendarbeit muss so behandelt werden, als wäre sie gearbeitet worden. Die Stunden müssen also als Freizeitausgleich gegeben werden. Es können wegen der Arbeitsunfähigkeit keine Nachteile entstehen.
Sie ist an Tagen an denen sie zur Arbeit eingeteilt wurde krank - ergo hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Und Tage an denen jemand AU war müssen nicht nachgearbeitet werden.
Hm ... ja ... aber - ich versuch es nochmal anders:
Aufgrund dieser regelmäßigen Wochenenddienste entstehen Überstunden. Als Ausgleich bekommt man dafür in jedem Quartal 2 Ausgleichtage frei.
Die Mitarbeiterin hat ihre 2 Tage für das 3. Quartal schon genutzt, aber nicht alle Dienste gearbeitet, weil sie krank war. Sie ist jetzt also im Minus.
Sie hat nachgefragt, warum ihr das WE, an dem sie krank war, nicht angerechnet wurde. Ja - Weil sie eben nicht da war, nicht gearbeitet hat, ihre vorher genutzten Ausgleichstage also auch nicht erarbeitet hat. Sie kontert, dass sie ja krank war und das damit auch nicht mehr muss.
Ich bin unsicher, ob sie recht hat. Minusstunden berechnet ihr ja dafür niemand, die bestanden ja vorher schon .... sind sie jetzt ausgeglichen oder nicht?
Gruß S.
Sie war an einem Tag an dem sie zur Arbeit eingeteilt war krank - ergo hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Es geht nicht um LOHNfortzahlung. Es geht um FREIZEITausgleich.
KEINER wird für diese Tage bezahlt. Wir bekommen dafür 2 Tage extra frei!
Ist das gleichzusetzen?
Gruß S.
Arbeitstage am WE haben zur Folge, dass man an anderen Tagen frei hat. Ergo werden rechnerisch gesehen diese Arbeitstage am WE bezahlt.
Wo und warum gutgeschrieben? Sie ist krank wie an einem Werktag.
Es geht nicht um Lohnfortzahlung. Diese Stunden am WE bekommt niemand bezahlt. Wir bekommen Freizeitausgleich.
Ist das gleichzusetzen?
Gruß S.