Kranktage nacharbeiten?
An alle Arbeitsrechtler ... bitte helft mir beim Denken!
In einem Betrieb arbeiten die Arbeitnehmer in einer 5-Tage-Woche Montags bis Freitags.
Es gibt aber auch Wochenenddienste, jeweils für Samstag und Sonntag, für die es ein Überstundenkonto gibt. Man wird Anfang des Jahres in festen Gruppen in einem regelmäßigem Turnus eingeteilt. Man kann/darf tauschen, wenn man einen 1:1 Tauschpartner findet.
Für diese Dienst = Überstunden gibt es Ausgleichstage, 2 Stück im Quartal. Diese Tage kann man frei wählen. Es kann also theoretisch mal passieren, dass man einen Ausgleichstag hat, bevor man einen Dienst machen musste. Es wird ein Stundenzettel geführt. Der allerdings dokumentiert 7 Tage, mit allen U und Ü Stunden.
Nun haben wir den Fall, dass eine Mitarbeiterin über ihr Dienstwochenende krank geschrieben ist. Es sind ihre regulären, Anfang des Jahres festgelegten Tage. Sie hat nicht getauscht.
Werden ihr jetzt diese Stunden für den Sa/So gutgeschrieben oder nicht?
Ich denke nicht. Sie hat ja nicht gearbeitet. Aber es gibt auch das Argument, dass man Kranktage schließlich nicht nacharbeiten muss, was sie aber müsste, denn sie ist und bleibt sonst im Minus. Innerhalb der 5-Tage-Woche ist das klar. Aber bekommt sie jetzt wirklich für den Dienst, den sie eigentlich hätte machen müssen, aber krank geschrieben war, Stunden gut geschrieben?
Und - nein - der Arbeitsvertrag gibt da nichts her.
Gruß S.
4 Antworten
Ein Krankeitstag (mit Attest) ist immer offiziell als voller Arbeitstag zu rechnen!
Die geplanten Stunden müssen der Arbeitnehmerin selbstverständlich gezahlt werden, auch wenn sie dort arbeitsunfähig (krank) war.
Im § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz steht u.a.:
"Wird ein AN durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen."
Wenn ein Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan einmal bekannt ist und ein AN fällt an den geplanten Tagen aus, muss der AG ihn so bezahlen als hätte er gearbeitet. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Ist ein AN z.B. für Nachtschicht geplant und es gibt Schichtzulagen, stehen ihm diese selbstverständlich auch zu. Hätte er am Wochenende arbeiten müssen und bekommt dort Schichtzulagen, muss der AG diese auch im Krankheitsfall bezahlen.
Der AN darf durch Krankheit keine Nachteile bekommen. Es können keine Minusstunden anfallen.
Sie ist an Tagen an denen sie zur Arbeit eingeteilt wurde krank - ergo hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Und Tage an denen jemand AU war müssen nicht nachgearbeitet werden.
Wo und warum gutgeschrieben? Sie ist krank wie an einem Werktag.