Kranktage nacharbeiten?

4 Antworten

Ein Krankeitstag (mit Attest) ist immer offiziell als voller Arbeitstag zu rechnen!

Die geplanten Stunden müssen der Arbeitnehmerin selbstverständlich gezahlt werden, auch wenn sie dort arbeitsunfähig (krank) war.

Im § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz steht u.a.:

"Wird ein AN durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den AG für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen."

Wenn ein Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan einmal bekannt ist und ein AN fällt an den geplanten Tagen aus, muss der AG ihn so bezahlen als hätte er gearbeitet. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Ist ein AN z.B. für Nachtschicht geplant und es gibt Schichtzulagen, stehen ihm diese selbstverständlich auch zu. Hätte er am Wochenende arbeiten müssen und bekommt dort Schichtzulagen, muss der AG diese auch im Krankheitsfall bezahlen.

Der AN darf durch Krankheit keine Nachteile bekommen. Es können keine Minusstunden anfallen.

Sie ist an Tagen an denen sie zur Arbeit eingeteilt wurde krank - ergo hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Und Tage an denen jemand AU war müssen nicht nachgearbeitet werden.

Wo und warum gutgeschrieben? Sie ist krank wie an einem Werktag.