Wegen Alg 1 Vermittlungsvorschlag wann kommt eine sperre?
Bin seid knapp 2 Monaten arbeitslos und bekomme ständig vermittlungsvorschlaege was tun wenn man überhaupt nicht hin will??
und ab wann gib’s nh sperre?
4 Antworten
Eine Sperre nach § 159 SGB - lll wäre nur dann möglich, wenn du Stellenangebote mit einer Rechtsbehelfsbelehrung bekommst und dann für das nicht bewerben keinen wichtigen Grund hättest.
Dann könnte es beim 1 Fehlverhalten eine Sperrzeit von 3 Wochen geben, beim 2 Fehlverhalten würden es dann schon 6 Wochen sein und für das 3 Fehlverhalten könnte es dann eine Sperrzeit von 12 Wochen geben.
Kommt man insgesamt auf min.21 Wochen Sperrzeit, dann würde der übrige ALG - 1 Anspruch ganz verfallen.
Du wirst dich schon bewerben müssen und wen du das mehr als 3 mal nicht tust bekommst du kein Geld mehr bzw erstmal eine Sanktion von 30 %
Wer Arbeitsunwillig ist oder sich nicht an die regln hält kann man auch die ganze Leistung streichen!
Ich kann dir nur raten dich zu bewerben den du willst mit dem Jobcenter nichts zu tun haben den die sind kaum in der Lage menschen zu vermitteln außer in 1€ Jobs oder Zeitarbeitsfirmen! Und da rauszukommen ist nicht einfach den viele Arbeitgeber wollen keinen der alg2 bekommen hat!
Im SGB - lll ( ALG - 1 Bezug ) gibt es keine Sanktionen in Prozenten, da gibt es Sperrzeiten nach § 159 SGB - lll in Wochen, nachzulesen im Internet.
2 Bewerbungen pro Woche sind Pflicht, über Sanktionen entscheiden immer die zuständigen Berater.
ALG I übrigens ist kein Urlaubsgeld, sondern eine Sozialversicherung, die dich während der Arbeitslosigkeit unterstützen soll, damit du finanziell nicht in ein Loch fällst😉.
Du wirst nur bei Vermittlungsvorschlägen mit einer Rechtsfolgebelehrung sanktioniert, wenn du dich nicht innerhalb von 3 Tagen bewirbst. Alle anderen Vermittlungsvorschläge ziehen keine Sanktionen nach sich.