ALG I Sperre wegen nicht bewerben
Hallo ihr lieben, folgender Sachverhalt. Am .11.10 erhielt ich schreiben mit Vermittlungsvorschlag Am 26.11.10 kam ein brief mit einer anhörung ich solle mich äussern weshalb ich mich nicht beworben habe und einer sperrdrohung
Ich habe mich aus gewissen gründen dort nicht beworben, bald kein auto mehr, is aber nötig, kenne den betrieb und da gibts persön. differenzen ect pp. Nun meine frage: wäre eine sperre gerechtfertigt, denn eine rechtsbelehrung ist in diesem Vermittlungsvorschlag nicht anhang mit bei, desweiteren steht: Bitte bewerben sie sich umgehend,(...) teilen sie uns bis zum 3.12 das ergebnis mit....
Sperre gültig wenn überhaupt schon rechtens da der 3.12. erst morgen ist!
5 Antworten
a) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht b) Interessiert es keinen von denen, dass du da persönliche Differenzen hast.
Einfach bewerben aber keine mühe bei der Bewerbung geben. Dann hast du deine Pflicht und schuldigkeit getan und wirst wahrscheinlich abgelehnt.
Klar können die das so auslegen, so kenne ich sie auch. Na ja, oder sich bemühen und dann, wenn man bis dahin kommt, beim Bewerbungsgespräch rausfallen. Da kann dir keiner Nachweisen, dass man sich keine Mühe gegeben hätte.
Aber meist ist bei solchen Sachen, wo sie meinen, dass sie einen Sperren müssten, weil er sich nicht genug Mühe gegeben hat, eine ganz gute Lösung: Der Widerspruch!
Jo da hast du recht.
1.: Du hast eine "Eingliederungsvereinbarung" unterschrieben (Arbeitsagentur). Dort steht sehr genau, wieviele Bewerbungen Du im Monat versenden musst. 2.: wenn Dir von der Agentur eine Adresse genannt wird, die aus erheblichen Gründen nicht infrage kommt, teile das dort mit und nenne die Gründe. Wenn es ein Einzelfall ist, wird nichts geschehen. Nur wenn Du wiederholt diese Benachrichtigungen zur Bewerbung ignorierst bekommst Du Probleme. Eine Sanktion beim ersten Mal wird, glaube ich, nie verhängt. Ich meine nicht, dass Du Probleme bekommst, aber das nächste Mal solltest Du auf die erste Zuschrift (dass Du Dich bewerben sollst) gleich reagieren.
Nun, es wird verlangt, dass du dich bewirbst. Wenn du die Bedingungen nicht erfüllst, kannst du ja immer noch eine Absage bekommen. Auch wenn es eigentlich Quatsch ist, wäre eine Sperre wohl rechtens.
Um mal den Leuten Wind aus den Segeln zu nehmen die meinen sollten das hätte mit faulheit zu tun : momentan arbeite ich nebenbei in drei betrieben aushilfsmäßig, angemeldet. Letzen Monat gingen 4 Bewerbungen raus. Also arbeiten will ich schon. Dennoch wie gesagt gibts gewisse umstände die dort bäh sind, der hauptgrund liegt in der Sache das ein PKW dort zwingend erforderlich ist, dieses bei mir ab mitte Dezember nicht mehr vorhanden ist. Zugeben muss ich, das ich mich hätte melden können , klar. Aber dennoch gehts mir um die sache, ich sollte mich laut Schreiben bis 3.12 beim arbeitsamt melden was rausgekommen ist. Der 3.12 ist aber erst Morgen !!! Am 26 kam dieses "anhörungs.schreiben" warum ich mich nicht beworben habe, woraufhin ich auch gleich eine antwort schrieb. und grade eben habe ich einfach mal ne bewerbung da abgegeben in dem betrieb, mit dem hinweiß auto bald weg.
P wie Pech. Nee mal im ernst. Schreib in so einem Fall eine fingierte Bewerbung. Also eine, wo du weißt, die kommt beim Arbeitgeber nicht so gut an. Da gibt es doch so einige Möglichkeiten.
In der Rechtsbelehrung steht aber auch, dass man die Bewerbung net schlecht machen darf, sonst wird man auch gesperrt. Siehe mein Kommentar unten zu einer Antwort.
DARF! Natürlich darf/ sollst du nicht. Aber so ein paar kleine Schreibfehler z.B. können da schon mal passieren. Und in den Himmel heben muß du dich auch nicht. Und für den Fall, dass dein Vermittler mal eine Bewerbung sehen möchte, da legt man die dann auch ordenlich geschrieben vor. Ach und übrigens, was man so alles im Leben nicht darf und macht es trotzdem ;-)
sehr Richtig-es gibt ja hier auch schlaue Köpfe? Ein Trost.
Naja nachweisen müssen die es vom Amt einem schon. Naja ich weiss ja net, ob das Amt dann hergeht und den möglichen Arbeitgeber fragt, warum er den Bewerber net genommen hat. Traue ich denen schon zu. Dann kann der zb. auch sagen, die Bewerbung war voller Fehler oder es haben Unterlagen gefehlt oder oder oder.... is alles möglich heutzutage, leider.
Was, wäre, wenn, hätte... möglich ist alles. Kann es sein, dass du ein kl. Schisser bist? Die haben da im Amt auch besseres zu tun, als jeder Bewerbung nachzugehen.
Auch wenn man sich bei der Bewerbung keine Mühe gibt, können die das als negativ beim Amt auslegen, dass man sozusagen durch sein Verhalten verursacht hat, dass man net genommen wurde. Ist genauso, als wenn man sich gar net erst beworben hätte. Ist ungerecht, aber das Amt kann auch dann eine Sperre aussprechen, weil die sich das Recht nehmen, einen zu einer Arbeit zu zwingen, indem sie von einem Fordern, mit allen Mitteln an die Arbeit zu kommen, die sie in den Vermittlungsvorschlägen vorlegen.