Wann fragt das Jobcenter die Firmen ab, ob der Arbeitslose sich bei denen beworben hat?
Ich meine jetzt diese verdammten Vermittlungsvorschläge. Wann fragt das Jobcenter die Firmen ab oder umgekehrt wann teilen die Firmen der Jobcenter mit, das der Arbeitssuchende sich nicht beworben hat.
7 Antworten
Die übliche Praxis ist immer noch, dass der Arbeitssuchende sich den Nachweis beim Stellenanbieter einholen muss, bei dem er sich beworben hat, insbesondere, wenn es darum geht, die Teilnahme eines Vorstellungsgesprächs auch zwecks Fahrtkostenerstattung nachzuweisen.
Zu den monatlich oder 2-monatlich angesetzten Gesprächsterminen im Jobcenter wird meist auch die Vorlage der Bewerbungsunterlagen sowie einer eigens geführten Liste der angeschriebenen Unternehmen verlangt.
Eine Kontaktierung der Jobcenter zwecks Bewerberauskunft wird wohl kaum durch die Firmen erfolgen, da die Firmen zumeist selber viel Wichtigeres zu tun haben, als unentgeltlich an der Observierung einzelner Bewerber im Interesse der Jobcenter mitzuwirken.
Viel wahrscheinlicher ist es, dass den Unternehmen die Praxis der Jobcenter ebenso wenig gefällt wie den Arbeitsuchenden. Die bedanken sich natürlich auch dafür, dass sie auf eigene Kosten überflüssige Bürokratiearbeit für die Jobcenter verrichten müssen oder das Jobcenter ihnen Bewerber vorbeischickt, die geradezu offensichtlich die ausgeschriebene Stelle gar nicht wollen, für die sich das Unternehmen aber auch jedes Mal Zeit nehmen muss.
Dass Unternehmen vom Jobcenter darüber informiert werden, welche Arbeitssuchende einen Vermittlungsvorschlag erhalten haben, wage ich zu bezweifeln. Man ist als Arbeitssuchender ja noch nicht mal verpflichtet, JEDEN Vermittlungsvorschlag nachzugehen. Der Bewerber muss lediglich seine Anzahl von X Bewerbungen bis zum nächsten JC-Termin vorweisen können. Ob mit oder ohne Vermittlungsvorschläge ist den JC gleichermaßen recht.
Zumal kann man den Unternehmen ja nicht auch noch zumuten, sie noch potentiellen Bewerbern hinterherlaufen, die erst gar keine Bewerbung abgegeben haben, wenn sie schon den aktiven aussortierten Bewerbern keine weitere Beachtung mehr schenken wollen.
Unterm Strich bleibt der Arbeitssuchende immer in der Bringschuld, seine Bemühungen dem JC nachzuweisen. Schließlich will er ja auch die Leistungen vom JC haben.
Ich halte es für möglich, dass der Sachbearbeiter die vorgegebene Zielvorgabe als nicht erfüllt angesehen hat.
Ansonsten heisst ja auch VermittlungsVORSCHLAG und nicht BewerbungsAUFTRAG.
Der Sachbearbeiter könnte tatsächlich die Firmen abtelefoniert haben und nachgefragt haben, ob sich Herr XY bei denen beworben hat.
Das passiert normalerweise, wenn der Sachbearbeiter die Bewerbungsbemühungen als unzureichend ansieht.
Zumal muss man auch bedenken, dass in den Jobcenter nicht unbedingt immer Fachleute sitzen, sondern ebenfalls Notleidende, die evtl. noch vor einigen Monaten selber auf der anderen Seite des Schreibtisches gesessen haben könnten. Da ist es auch nicht von der Hand zu weisen, dass einige Jobcenter-Mitarbeiter nur oberflächliche Kenntnisse über die Rechte und Pflichten der Arbeitssuchenden Kenntnis haben, auf Basis unzureichenden Wissens dann Entscheidungen über Einzelschicksale treffen sollen.
Zu jedem Vermittungsvorschlag, bekommst du einen Zettel, auf dem du bestätigen sollst, wann und wie du dich um die Bewerbung gekümmert hast. Diesn Zettel möchte das Jobcenter nachträglich als Eigenbemühung sehen. Wenn diese diesen Zettel nicht bekommen haben, wird das der Grund dafür gewesen sein!
Andernfalls, bleibt nur übrig, dass sie dort angerufen haben und man dort ihnen mitteilte, dass dein Name nicht bekannt sei, also keine Bewerbung deinerseitz eingegangen ist.
warum nicht beworben und dazu gesagt, dass man oft krank ist und es nicht schaffen wird.
Bei Vermittlungsvorschlägen mit Rechtsbehelfsbelehrung meldet das in der Regel der potenzielle AG - unmittelbar nach dem Termin ( max. innerhalb von 1 - 2 Tagen ) an die Agentur für Arbeit bzw.das Jobcenter !
Du selber würdest auch einen Nachweis bekommen, solltest du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden und da auch erscheinen.
Früher war es mal der Jobsuchende, der dem Amt ggü den Nachweis erbringen musste, dass er sich bei der entsprechenden Firma beworben hat. Sollte sich das geändert haben?
Das stimmt schon. Also ist das jetzt immer noch so ? Weil vorher ging ich nie zu den Terminen. Diesmal hab ich den Berater persönlich angesprochen und der meinte ich soll den Nachweis nächsten Monat zeigen. Also wird bisdahin nix schlimmes passieren stimmts ?
Nein. Erst AB da... Weil dir dann nämlich die Leistung gekürzt oder gesperrt wird.
Bisdahin werde ich mich ja bewerben. Also der wird es bis zur nächsten Monat nicht überprüfen ganz sicher ja ?
Nö. Aber wenn du dich erst nach sonst wie langer Zeit dort bewirbst und somit davon auszugehen ist, dass die Stelle längst vergeben ist, wirst du aufgrund deiner Fahrlässigkeit genau so gesperrt. Die lassen sich doch nicht verarschen beim Jobcenter!
Ja aber erst ab dem nächsten Monat. Bisdahin finde ich schon was
Du musst einfach das Bewerbungstagebuch vorlegen von deinen mindestens 5 Bewerbungen im Monat. Das dürfte ja kein Thema sein.
Die beim Jobcenter lassen sich oft verarschen haben nämlich meist null Ahnung was die überhaupt tun. Sind zumeist ungelernte aus verschiedenen Berufsgruppen.
is bei mir nie geschehen. Ich denke das macht dein/e Sachbearbeiter/in individuell, wann es ihr/ihm beliebt, sofern er/sie es tut.
Der hatte mir gesagt, das ich den Nachweis nächsten Monat vorlegen soll. Also der wartet dann bisdahin ab oder ? Oder denkst du das er bei den Firmen anruft oder umgekehrt ?
Warum hast du vor denen Angst, verstehe ich nicht. Bewerb dich doch einfach auf midestens 5 Stellen die zu dir passen könnten und sage auch wirklich das es nicht aus Zwang geschieht. Begründe deine größte Motivation für den Job. Nachkontrollieren tun die meist nicht. Jedenfalls bei mir hatten die es nicht gemacht. Ich kam dem Jobcenter meistens was Bewerbungen anbetrifft zuvor und jetzt stehen in meiner EGV keine Mindestbewerbungszahl mehr.
Ne ich meine ja bloß die Vermittlungsvorschläge. Weil es gibt da welche Stellen die einfach nicht zu mir passen deswegen.
Ja und dann schreibst du eine Standardbewerbung und wird sofort aussortiert. Vermittlungsvorschlag heißt nichtmal das du eine Chance zum Vorstellungsgespräch bekommst. Das Gegenteil ist der Fall. Wie gesagt keiner will etwas mit denen zu tun haben und Zwangsbewerbungen schon mal garnicht. Wie gesagt ich kam denen bisher immer zuvor. Mach das auch und gut ist. 5 Bewerbungen im Monat egal ob aus eigener Kraft oder Vermittlungsvorschläge. Ich habe im übrigen in 14 Jahren nur maximal 4 gesehen und davon hatte ich mich bei drei schon beworben und bei einem durfte ich nicht aus gesundheitlichen Gründen wegen schwerem heben. War nie ein Problem
Aber den Leihfirmen ist das meistens scheißegal, die rufen bei mir leider meistens an.
Aber normalerweise müssten die aussortiere wie du sagtest. Wenn ich Arbeitgeber wäre, würde ich mir auch keine Zwangsleute wünschen. Aber bei den Leihfirmen da geht die Sache anders. Die achten nur auf das verdammte Geld. Sklavensystem
Das sind auch die einzigsten die mit dem Jobcenter zusammenarbeiten. Ich bin mal selber aufgrund einer Stellenausschreibung zu einer Zeitarbeitsfirma ohne das mich jemand schickte, also absolout freiwillig. Dort war man dann froh, als man mich los war. Daher denke ich diese Stellen bleiben den Leuten vollmacht, die von den Abeitsämtern und Jobcentern geschickt werden und für die anderen ist kein Platz mehr. Das ist reine Ausbeute.
Dann rufen laden sie die Bewerber meistens nur ein, damit sie zeigen wollen das sie was machen. Ich meine jetzt die Vermittler die für die Leihfirmen arbeiten. Leiharbeit ist totaler Scheiß, das sollte schleunigst abgeschafft werden, damit wir alle eine Motivation fürs Leben haben
immer sofort per fax den nachweis an das jobcenter senden, dass man sich beworben hat oder per mail.
das wird unterschiedlich gehandhabt. in der regel wird nur dort regelmäßig nachgeprüft wo es nötig ist und das auch meist nur stichprobenartig.
Wieso hatte ich dann vor 3-4 Jahren Sanktionen bekommen, weil ich mich bei den Vermittlungsvorschlägen nicht beworben hab. Wie haben die das herausgefunden ?