Vertragsverlängerung abgelehnt. Habe ich Anspruch auf Alg. 1?

4 Antworten

Wenn die Arbeitsagentur beim AG nachfragt und erfährt, dass Du aus eigenem Verschulden (weil Du eine Verlängerung abgelehnt hast) arbeitslos wirst, bekommst Du aller Wahrscheinlichkeit nach eine Sperre von 12 Wochen.

Das bedeutet, dass Dein Anspruch von 12 Monaten auf ALG I um 12 Wochen gekürzt wird und Du erst im vierten Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ALG1 erhältst. Das Arbeitslosengeld beträgt bei AN ohne Kinder 60 % des Nettolohns

Ladyshark 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 12:54

Sind Sie sich sicher mit den 3 Monate Sperre bei einem Jahresvertrag der ausläuft?

Hexle2  15.01.2015, 13:15
@Ladyshark

Die Sperre kommt ja durch die Ablehnung der Weiterbeschäftigung zustande. Sie kann u.U. verkürzt werden wenn das Arbeitsverhältnis ohne Selbstverschulden in sechs Wochen sowieso geendet hätte, da beträgt die Sperre noch drei Wochen. Wenn das Arbeitsverhältnis in 12 Wochen beendet wäre, beträgt die Sperrfrist noch 6 Wochen.

Hier steht aber auch eine Verlängerung um 6 Monate im Raum. Die Sperrfrist kommt also auf die o.g. Voraussetzungen an.

Wenn die Arbeitsagentur von der Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nichts erfährt und davon ausgeht, dass der AG einfach ausläuft, wird es keine Sperre geben. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Wenn der AG auf Nachfrage angibt, dass er gerne weiterbeschäftigt hätte, sieht es nicht gut aus.

Ladyshark 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 13:29
@Hexle2

Wenn ich meinem Arbeitgeber sage das wir einfach den Vertrag auslaufen lasse ohne das ich ein direktes nein zur Weiterbeschäftigung sage oder kein schriftliches Angebot bekomme?

Hexle2  15.01.2015, 13:38
@Ladyshark

Ich kann Dir keine Prognose über das zukünftige Verhalten des Sachbearbeiters der Arbeitsagentur und/oder Deines AG geben. Wenn niemand fragt und niemand der Arbeitsagentur mitteilt, dass Du nach Ablauf der Befristung durch eigenes Verschulden beschäftigungslos bist, hast Du Glück gehabt und bekommst sofort ALG 1. Ich bin aber keine Hellseherin und werde mich hüten, hier irgendeine Vermutung zu äußern die sich anschließend als falsch herausstellen könnte.

Sind die Zustände in diesem Betrieb denn so schlimm, dass Du keine weiteren drei Monate mehr aushalten kannst? Suchst Du schon nach einem anderen Job?

Ladyshark 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 13:45
@Hexle2

Ja schon ca. 100 Bewerbungen geschrieben 7 Vorstellungsgespräche gehabt und 2 habe ich abgesagt aus verschiedenen gründen und ja es ist kaum aushaltbar da die tätigkeit nichts mit meiner Ausbildung zu tuhen hat und sehr Monoton ist.

Achja habe jetzt eine E-Mail bekommen (habe das AA anonym gefragt) und sie meinte das man Anspruch hat da das Verhältnis ja nach der Verlängerung sowieso geendet hätte, ich hoffe die nehmen diese Aussage nicht später zurück.

Hexle2  15.01.2015, 13:46
@Ladyshark

Hast Du da einen Namen auf der Mail? Heb das Ding als Beweis auf. Jetzt hast Du wenigstens etwas in der Hand. Viel Glück

Ladyshark 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 13:54
@Hexle2

Ja habe ich, trotzdem vielen dank für Ihre Hilfe :).

Sobald dir dein AG - eine Verlängerung anbietet und du diese ablehnst,hast du deine Bedürftigkeit selber verschuldet und das kommt einer Eigenkündigung gleich und das hat zur Folgen,dass du eine Sperre deines ALG - 1 von 12 Wochen bekommst,also gar nichts !

In Härtefällen kann diese Sperre auf 6 Wochen verkürzt werden,in dieser Zeit könntest du,da du bereits 25 bist,ggf.einen Antrag beim Jobcenter stellen.

Dann würdest du für diese Zeit deinen Bedarf nach dem SGB - ll als ALG - 2 Leistung bekommen,diese würde dir um 30 % gekürzt und du bekämst diese als zinsloses Darlehen gezahlt,musst sie also nach der Sperre in Raten zurück zahlen.

Es blieb dann nur,das du mit deinem Chef noch einmal sprichst,dass wenn sich die Agentur für Arbeit bei ihm melden sollte,dass er dann nichts von dem Angebot sagen soll.

Wenn du nur 12 Monate ( 360 Tage ) versicherungspflichtig beschäftigt warst und keine weiteren Vorbeschäftigungen hattest,die in der 2 Jahresfrist liegen,dann würdest du nur einen Anspruch von 6 Monaten ALG - 1 haben,nach der Sperre dann nur noch 3 Monate = 90 Tage.

Das ALG - 1 würde dann bei ca.60 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate ( 360 Tage ) vor der Arbeitslosigkeit liegen.

Soviel ich weiß sind es 60 oder 65% vom letzten Nettolohn was dir dann für ein jahr zusteht.

Danach Alg2

ich würd sagen, versuch weiter dort 3-6 monate zu arbeiten, wenn der vertrag eh dann ausläuft, es sei denn du hast schon wo anders ein job, wo du sofort anfangen kannst. mit dem ALG1 du kriegst so ca. 65% an arbeitslosengeld