WEG Recht - Eigentumswohnung an Einrohrheizung falsch angeschlossen - wer zahlt?

6 Antworten

Oder wenn Sie mir sind, dann muss ich den Fehler selbst beheben, da ich verantwortlich für den korrekten Anschluss bin?

Richtig: Tatsächlich hast du die Kosten selbst zu tragen, es sein denn, der Voreigentümer hätte diesen Mangel gekannt und dennoch arglistig verschwiegen oder die beauftragte Heizungsbaufirma haftet nach VOB noch für diesen Sachmangel.

Letzteres schliesse ich bei einer Installation in oder nahe 1972, ersteres durch eine übliche Formulierung im Kaufvertrag zu Gefahrenübergang allerdings aus :-(

G imager761

Sponki 
Beitragsersteller
 18.07.2014, 08:40

Danke für deine Antwort. Ich verstehe, dass, wenn das Hauptventil mir gehört (Sondereigentum), ich es z.B. auswechseln müsste, wenn es defekt wäre. Ich verstehe aber nicht, warum ich für einen ordnungsgemäßen Anschluss verantwortlich bin. Jeder Wohungseigentümer hat doch das Recht auf eine ordungsgemäßen Anschluss an das Gesamteigentum, oder nicht? Kannst Du bitte hierzu noch etwas schreiben?

Eigentlich muß der Handwerker bzw desen firma dies Abstellen fals diese firma noch exestiert .An deine stelle würde ich zum anwalt gehen da sowas eine extremer mangel ist aber normalerweise ist nicht ein ventiel das problem sonder das man zb im keller die rohrleituntg vertauscht hat.Das Austauschen der heizkörper ist blödsin den sie sind nicht das Problem und man verwendet sie auch bei der Zweirohrheizung. Aber was auch Möglich ist das ein sogenhanter bypass gesetzt wird um das Problem zu Beseitiegen.Fals Du einen Fernwärmeanschluß hast frage bei deinem Anbieter nach. Übriegens sollte das ein fehler von 1972 sein Hat man dich vermutlich absichtlich nicht informiert.Das ist Pfusch. Wen Wirklich nur der anschluß am ventiel falsch ist ist das kein großeß problem notfals erlaubst du die änderung da dein heizung deshalb nicht Funktionier übriegens werden zwischen 10 und 20 -Jahre Gewährleistung auf die handwerksarbeiten gegeben. Wende dich erstmal an den der diese pfusch gemacht hat und forderen ihn auf dies umgehend abzuschalten tut ers nicht kanst du ihn Haftbar machen..Wens teuer wird sollte es nicht mehr als 100-250 € kosten oder eher wenieger wen man freien zugan zu den rohrleitung und ventiele hat.. Frage die verwaltung erstma wan das gemacht wurde und vom wen damit du weißt ob die gewährleistung in anspruch zu nehmen wen möglich wen nicht gilt vorsetzliche täuschung und der alte eigentümer kan noch haftbar gemacht werden . (Wegen entschädiegung)Aber deshalb sollte man notfals einen anwalt fragen da sich immer mal was Ändert.Aber wen du der eigentümer des ventiel bist kanst du ja auch erlauben das diese arbeiten gemacht werden dürfen.

herakles3000  18.07.2014, 21:28

Wen das wirklich schon seit Jahren wäre Müßte dein Haus Nur so Voll Schimmel sein was es vermutlich nicht ist. dan ist das ein neueres problem.und du komst mit der gewährleistung weiter.

Hallo Zusammen,

ich hab ein ähnliches Problem mit diesem "sch***" Einrohsystem vllt kann mir da jemand helfen!!!

Folgendes:

Wir haben bisher komplette Kernsanierung durchgeführt .... bis auf die Heizung. Dass wir die Heizkörper selbst bezahlen ist uns klar, nur ist jetzt durch Öffnung des Estrichs herausgekommen das sämtliche Leitungen verrostet und porös sind.

Meine Frage ist jetzt ..... muss die Leitungen die gemeinschaft tragen oder ich (Sondereigentum). Beim Einrohrsystem sind ja schließlich sämtliche Wohnungen über mir davon betroffen und ich muss das komplette Wasser aus den Leitungen lassen.

Nach WEG §5 Absatz (2) dienen diese Leitungen ja der Gemeinschaft oder sehe ich das hier falsch? Die Verwaltung jedenfalls weist alles ab und sagt es ist SONDEREIGENTUM!!!

Bin für jede Antwort Dankbar.

Hallo,

wenn die Ventile falsch angeschlossen wurden , kannst ja Du nichts dazu! Es kann dochnicht erwartet werden , dass Du nun auf eigene Kosten einen Austausch vornimmst! Normalerweise ist alles ausserhalb der eigentlichen Wohnung Hausangelegenheit !

So ist das zumindest bei uns !Ich würde mich nochmal mit der Verwaltung in Verbindung setzen und nachhaken !

GLG , viel Erfolg und einen schönen , sonnigen Tag , wünscht Dir ,clipmaus :-))

imager761  18.07.2014, 08:18
wenn die Ventile falsch angeschlossen wurden , kannst ja Du nichts dazu! Es kann dochnicht erwartet werden , dass Du nun auf eigene Kosten einen Austausch vornimmst!

Doch, denn die Heizungsbaufirma haftet nicht lebenslänglich für ihren Fehler und als Käufer erwerbe ich eine Immobilie wie besichtigt - wenn der Verkäufer den Fehler nicht bemerkte oder kannte, haftet für gutgläubig verkauftes Eigemtum dafür ebensowenig. Wenn du dein Auto verkaufst, ist das ja nicht anders: Du verkufst es ohne gesetzliche Sachmängelhaftung außer bei Voratz oder Gefahr für Leib und Leben :-O

Die Hausverwaltung hat die Leitungen bestimmt nicht (falsch) angeschlossen, sondern die/eine Heizungsfirma und das schon damals. Zunächst ist das eine Angelegenheit der WEG und es muss allgemein eine Lösung gefunden werden. Durch Mithilfe der Verwaltung. Warum bitte wird das aber erst nach Jahren festgestellt?