Wer zahlt Schaden an Wohnungseingangstür wenn Schaden 5 Jahre zuvor entstand?
Hallo! Ich habe hier eine difizile Frage auf die ich im www keine Antwort finde. Eine Wohnungseingangstür wurde bei einem Notfalleinsatz durch die Feuerwehr vor 5 Jahren aufgebrochen. Der Vermieter hat den Schaden weder bei seiner Gemeinde noch bei seiner Versicherung geltend gemacht, sondern die Tür mehr oder minder provisorisch repariert. Nach Verwalterwechsel hat die neue Verwaltung eine neue Tür mit Zarge und Schloss einsetzen lassen und über das Konto der WEG abgerechnet. Die Teilungserklärung besagt, dass jeder Eigentümer sein Sondereigentum so zu pflegen hat, dass das Gemeinschaftseigentum nicht beschädigt werden darf bzw. sein Sondereigentum in Schuss zu halten hätte, so dass die Gemeinschaft davon nicht berührt wird. a) Müssen wirklich jetzt alle Wohnungseigentümer diesen Schaden zahlen, obwohl sie damit nichts zu tun haben? b) Ist das nicht ein Freifahrtschein für jeden, der eine neue Tür haben will (Trete mal ein bisserl dagegen, die anderen zahlen schon? c) Müssen die Wohnungseigentümer dann auch jeden Schaden am Gemeinschaftseigentum von Mietnomaden mittragen?
Bin gespannt auf die Antworten! Vielen Dank!
6 Antworten
Falsch, für die Notreparatur ist der Vermieter zuständig, der auch den Schaden der Gemeinde melden muss. Wenn die Gemeinde nicht dafür aufkommen will, dann ist die Haftpflichtversicherung des Vermieters zuständig. Es wurde aber weder noch vom Vermieter veranlasst, weil die gerne was aussitzen.
... wieso bist Du denn gespannt?
Wem gehört die Tür? Der WEG.
Wer ist für Notreparatur zuständig? Die WEG.
Wer trägt Kosten und Lasten für nötigen Austausch? Die WEG, wer denn auch sonst?
Die WEG ist für die Reparatur nur verantwortlich, wenn sie
a) den Schaden selbt zu vertreten hat oder
b) die Tür aufgrund von normaler Abnutzung nicht mehr ihren Zweck erfüllt.
Die Reparatur/den Ersatz hat natürlich der Verursacher zu tragen. Das ist hier nicht die Feuerwehr, sondern derjenige zu dessen Rettung die Feuerwehr gerufen wurde. Wenn der Verwalter versäumt hat, beim Schädiger die Kosten einzufordern, bleiben diese bei der WEG hängen. Ob die vom Verwalter zurückzufordern sind, kann ggfs. ein Gericht entscheiden.
Wegen einer einzelnen Wohnungstür wird sich das aber kaum lohnen.
Hallo, ich kenne das auch nur von meiner Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, dass die Wohnungstür zur Allgemeinheit gehört. Sprich wenn eine Tür kaputt ist und ersetzt werden muss und in dem Stil nicht mehr vorhanden ist, dass alle Wohnungstüren ersetzt werden müssen. Bei uns ist es so geregelt, dass alles Gleich aussehen muss und somit auch alle Eigentümer herangezogen werden, bzw. es aus dem Ersparten gezahlt wird. Egal ob der Schaden durch Mietnomaden oder Sonstiges verursacht wurde. Bei einer Häufigung solcher Probleme, sollte jedoch eine andere Lösung gefunden werden, sprich mit der Hausverwaltung sprechen!
Und wenn bei euch in der Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung etwas anderes steht?. Wir bestreiten ja nicht, dass die Wohnungseingangstür zum Gemeinschaftseigentum gehört, aber der Vermieter also der Eigentümer dieser Wohnung, und somit Nutznießer der Miete, kann nicht alles verloddern lassen nach dem Motto "die Gemeinschaft wird schon zahlen". Wenn der Schaden durch die Gemeinschaft entstanden ist, z. B. durch Sanierungsmaßnahmen, dann muss selbstverständlich die gesamte WEG den Schaden bezahlen.
Ach, Schleudermaxe, jetzt hat es Dich aber geschleudert.
Mehr-Familien bedeutet doch nur, dass in einem Haus mehrere Familien leben.
Wem die einzelnen Wohnungen dabei gehören, spielt dabei keine Rolle.
.... na ja, nicht so ganz. In einem MFH gibt es ein Grundbuch, keine Abgeschlossenheitserklärung, keine TE, ein Grundsteuerbescheid, andere Mietverträge, kein Verwalter nach WEG, und v.m.
Und in einem EFH darf ja auch nicht nur eine Familie wohnen.
- Der der Sie kaputt gemacht hat, jedoch dürfte das verjährt sein
- Der Mieter der den Schaden nicht an den Vermieter gemeldet hat. Aber auch das dürfte verjährt sein
- Der Eigentümer der das dem Verwalter nicht gemeldet hat.Aber auch das dürfte verjährt sein
- Der Verwalter der zu doof war das abzurechnen, der haftet. Aber auch das dürfte verjährt sein
- Die Gemeinschaft der Eigentümer, die sich nicht um Ihre Eigentum kümmert und den Verwalter prüft.
Ihr bleibt drauf sitzen
.... da kann aber etwas nicht stimmen. In einem Mehrfamilienhaus kann es keine Eigentumswohnung geben.