Wer zahlt Schaden an Wohnungseingangstür wenn Schaden 5 Jahre zuvor entstand?

6 Antworten

Falsch, für die Notreparatur ist der Vermieter zuständig, der auch den Schaden der Gemeinde melden muss. Wenn die Gemeinde nicht dafür aufkommen will, dann ist die Haftpflichtversicherung des Vermieters zuständig. Es wurde aber weder noch vom Vermieter veranlasst, weil die gerne was aussitzen.

... wieso bist Du denn gespannt?

Wem gehört die Tür? Der WEG.

Wer ist für Notreparatur zuständig? Die WEG.

Wer trägt Kosten und Lasten für nötigen Austausch? Die WEG, wer denn auch sonst?

Die WEG ist für die Reparatur nur verantwortlich, wenn sie

a) den Schaden selbt zu vertreten hat oder

b) die Tür aufgrund von normaler Abnutzung nicht mehr ihren Zweck erfüllt.

Die Reparatur/den Ersatz hat natürlich der Verursacher zu tragen. Das ist hier nicht die Feuerwehr, sondern derjenige zu dessen Rettung die Feuerwehr gerufen wurde. Wenn der Verwalter versäumt hat, beim Schädiger die Kosten einzufordern, bleiben diese bei der WEG hängen. Ob die vom Verwalter zurückzufordern sind, kann ggfs. ein Gericht entscheiden.

Wegen einer einzelnen Wohnungstür wird sich das aber kaum lohnen.

Hallo, ich kenne das auch nur von meiner Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, dass die Wohnungstür zur Allgemeinheit gehört. Sprich wenn eine Tür kaputt ist und ersetzt werden muss und in dem Stil nicht mehr vorhanden ist, dass alle Wohnungstüren ersetzt werden müssen. Bei uns ist es so geregelt, dass alles Gleich aussehen muss und somit auch alle Eigentümer herangezogen werden, bzw. es aus dem Ersparten gezahlt wird. Egal ob der Schaden durch Mietnomaden oder Sonstiges verursacht wurde. Bei einer Häufigung solcher Probleme, sollte jedoch eine andere Lösung gefunden werden, sprich mit der Hausverwaltung sprechen!

TomsTommine 
Beitragsersteller
 27.06.2017, 17:42

Und wenn bei euch in der Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung etwas anderes steht?. Wir bestreiten ja nicht, dass die Wohnungseingangstür zum Gemeinschaftseigentum gehört, aber der Vermieter also der Eigentümer dieser Wohnung, und somit Nutznießer der Miete, kann nicht alles verloddern lassen nach dem Motto "die Gemeinschaft wird schon zahlen". Wenn der Schaden durch die Gemeinschaft entstanden ist, z. B. durch Sanierungsmaßnahmen, dann muss selbstverständlich die gesamte WEG den Schaden bezahlen.

schleudermaxe  27.06.2017, 06:18

.... da kann aber etwas nicht stimmen. In einem Mehrfamilienhaus kann es keine Eigentumswohnung geben.

bwhoch2  27.06.2017, 08:37
@schleudermaxe

Ach, Schleudermaxe, jetzt hat es Dich aber geschleudert.

Mehr-Familien bedeutet doch nur, dass in einem Haus mehrere Familien leben.

Wem die einzelnen Wohnungen dabei gehören, spielt dabei keine Rolle.

schleudermaxe  27.06.2017, 09:31
@bwhoch2

.... na ja, nicht so ganz. In einem MFH gibt es ein Grundbuch, keine Abgeschlossenheitserklärung, keine TE, ein Grundsteuerbescheid, andere Mietverträge, kein Verwalter nach WEG, und v.m.

Und in einem EFH darf ja auch nicht nur eine Familie wohnen.

  1. Der der Sie kaputt gemacht hat, jedoch dürfte das verjährt sein
  2. Der Mieter der den Schaden nicht an den Vermieter gemeldet hat. Aber auch das dürfte verjährt sein
  3. Der Eigentümer der das dem Verwalter nicht gemeldet hat.Aber auch das dürfte verjährt sein
  4. Der Verwalter der zu doof war das abzurechnen, der haftet. Aber auch das dürfte verjährt sein
  5. Die Gemeinschaft der Eigentümer, die sich nicht um Ihre Eigentum kümmert und den Verwalter prüft.

Ihr bleibt drauf sitzen