Hallo!
Ich würde gerne erfahren, ob im Rahmen des Kaufs einer zwangsversteigerten Immobile (präziser: Wohnung) noch zusätzliche Kosten in Form von Schuldenübernahmen anfallen. Im Gutachten der Immobile steht, dass "die Schuldverhältnisse, die ggf. in Abteilung III des Grundbuchs verzeichnet sein können", nicht berücksichtigt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann die "besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale" a) das gemeinschatliche Eigentum betreffend (Haus) und b) das Sondereigentum betreffend (Wohnung) aufgeführt.
Gemeinschaftliches Eigentum:
Unterhaltungsbesonderheiten, ME anteilig
- Unterhaltsstau: -3500€ , anteilige Wertbeeinflussung: -440,4€
Modernisierungsbesonderheiten
- Wärmedämmung [...] ME Anteil 125,83/1000 von 5000€: -629,15€
- Erneuerung der Fenster des Sondereigentums: -5000€
Sondereigentum
Mietabweichungen
- Wohnung x, angesetzt für 1/2 Jahr: -1912,68€
Modernisierungsbesonderheiten
- das Badezimmer ist komplett zu modernisieren: -7500€
- Innenausbau, z.B. Decken, Wände und Fußböden zu modernisieren: -5500€
- Verbesserung der Elektroinstallation inkl. Unterverteilung erforderlich: -3000€
Und nun die präzisen Fragen dazu, die ich nummeriert habe, um leichter darauf antworten zu können:
1) Verstehe ich es richtig, dass die Kosten aus den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen, die in diesem Fall das Gemeinschaftseigentum (Haus) betreffen, im Rahmen einer erfolgreichen Ersteigerung zusätzlich übernommen werden müssen und folglich auf den Preis draufgerechnet werden?
2) Verstehe ich es richtig, dass die Modernisierungskosten des Sondereigentums (Wohnung) lediglich Schätzungen sind und nicht der Betrag, der mindestens investiert werden muss?
3) Werden die Schuldverhältnisse aus dem Grundbuch, die in dem Gutachten nicht berücksichtigt worden sind, während des Termins der Zwangsversteigerung offenbart? Wenn ja: müssen die Kosten ebenfalls auf die ersteigerte Summe draufgerechnet werden?
4) Wie verhält es sich mit der 10%-tigen Sicherheitsunterlegung? Gibt es hierfür Schecks (sorry, nicht meine Zeit), in die man die Summe nachträglich eintragen kann, da der Endpreis der Wohnung nicht vorhersehbar ist?
Ich danke im Voraus, wünsche ein angenehmes Wochenende und verbleibe mit sonnigen Grüßen!