terrassentür verzogen und undicht wer zahlt bei Eigentumswohnung?
Ich habe eine Eigentumswohnung bei der das Terrassen Fenster im Rahmen verzogen ist, und es mächtig zieht.
Die Fenstereinheit besteht aus einem Festen Teil und einer Schiebetür.
Das Feste Fensterteil ist im Rahmen außen verzogen.
Fenster sind alle ok, lediglich der Rahmen ist verzogen.
Meine Hausverwaltung antwortet mir,
IV. Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
Jeder Wohnungseigentümer hat die im räumlichen Bereich seines Sondereigentums liegenden Teile des Gemeinschaftseigentums, insbesondere die Wohnungseingangs- und Balkontüren, sowie die Fenster so in Stand zu halten, wie dies im Interesse der Gemeinschaft erforderlich ist.
Wer kommt in diesem Fall für die Kosten auf?
2 Antworten
Salue
Die Antwort ist unmissverständlich. Die Terassentür gehört zum Sondereigentum.
Die Instandhaltung Deines Eigentums ist Deine Sache.
Tellensohn
Sollte in der Teillungserklährung der WEG stehen ob die Fenster dazu gehören ! Meistens Gemeinschaftseigentum , dann zahlt auch die WEG für neue !