Was tun wenn Treppenhausreinigung unverhältnismässig hoch ist?
Hallo,
ich wohne in einem 6 Parteien Haus ( 3 Etagen, Neubau) mit einem relativ einfach zu putzenden Treppenhaus. Der Vermieter (wohnt nicht im Haus) hat vor einiger Zeit eine externe Firma beauftragt die Treppenhausreinigung durchzuführen. Die Kosten hierfür werden auf der jährlichen Nebenkostenabrechnung aufgelistet und den Mietern in Rechnung gestellt.
Nun habe ich festgestellt dass eine Putzfrau dieser Reinuigungsfirma einmal die Woche vorbeikommt, kurz durch das Treppenhaus fegt und nach 10 - 15 Minuten wieder weg ist. Für diese Aktion zahlt das gesamte Haus pro Monat ca 400€.
Nun frage ich mich ob die Kosten hierfür nicht unverhältnismässig hoch sind und die externe Firma nur "abkassieren" will. Was könnte man als Mieter dagegen tun?
13 Antworten
Als Reinigungsleistung ist sicher nicht nur "kehren" gebucht, wendet euch als Mieter an den Vermieter, dass dieser sich an die Putfirma wendet (als Vertragspartner) damit das verinbarte getan wird.... vereinbart ist bestimmt mindestens 1 pro Woche feucht wischen ..
Wenn die Reinigungskraft insgesamt pro Monat dann nur eine volle Stunde Arbeitsleistung im Treppenhaus erbringt, so wären 400 Euro pro Monat dafür schon absolut ( um ein mehrfaches ) überzogen. Ca. 100 Euro KÖNNTE man dafür dann mal ansetzen, aber gewiss nicht 400.
Schliesst Euch als Mieter zusammen und reklamiert dementsprechend gemeinsam die derart überzogenen Kosten der Unterhaltsreinigung für 4 - 5 mal 15 Minuten pro Monat durch eine einzige Reinigungskraft.
Selbst wenn die RK 11,5 Euro pro Stunde bekäme und der AG noch für seine Lohn-Nebenkosten einen 2-fachen Aufschlag berechnen würde, so blieben immer noch etwa 20 Euro für Material und Anfahrt bei etwa 1,5 Stunden Arbeitseinsatz pro Monat bei einer Person. ( wenn wir brutto 100 Euro in der Rechnung ansetzen )
Wenn laut Mietvertrag die Putzarbeit fremd vergeben wird, ist das nicht nur, um die Mieter abzuzocken, sondern das Haus bzw. der Vermieter bietet eben das als erhöhten Komfort an, der allerdings auch Geld kostet. Das muss jedem Mieter erst einmal klar sein, der dort einzieht.
Was anderes ist es natürlich mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Jede Woche einmal neu den Boden vergolden, geht auch nicht.
Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass die Putzfirma im Vertrag noch zahlreiche andere Reinigungsleistungen mit einschließt, die nicht jede Woche durchgeführt werden müssen. Beispielsweise Allgemeinräume im Keller, Lichtschächte, Dachboden, Fenster und Fensterrahmen, sowie bänke außen usw. Ich kenne das Haus nicht und daher kann ich nur vermuten.
Dass monatlich dafür 400 € bezahlt werden, dürfte dann nur eine gleichmäßige Verteilung des Gesamtjahresbetrags für alle Leistungen auf 12 Monate sein.
Bevor also heftigst reklamiert wird, sollte man sich auch mal nach den vertraglichen Leistungen erkundigen, die damit abgegolten sind.
Natürlich macht es Sinn, die Anwesenheit, die Dauer und die Art der Arbeit auch einmal mit zu schreiben, um sie ggf. mal dem Vermieter zur Kontrolle vorzulegen.
In einem MFH, das wir mit Hausmeister vermieteten, war vereinbart, dass sich der Hausmeister alle Leistungen und Zeiten immer von einer bestimmten Mieterin abzeichnen läßt, die dann auch gleich immer Bescheid gesagt hat, wenn was nicht so gemacht wurde, wie es sein sollte.
Läuft das alles völlig unkontrolliert ab, wird der Putzdienst immer dazu neigen, zu wenig zu machen. Da sollte man schon hinter her sein, aber man sollte nicht von vornherein davon ausgehen, dass das alles unkorrekt läuft.
Du solltest das genau so dem Vermieter schriftlich schildern und ihn bitten, das zu überprüfen und ggfs. die Putzfirma zu wechseln.
Pro Monat? Das wären 65 Euro pro Partei im Monat und etwa16 Euro pro Woche pro Partei. Ganz schön viel.
Ich zahle ca 7 Euro pro Monat bei 14-tägiger Reinigung und 2x jährlich Hausfenster putzen und 1x jährlich Bodenordnung - also im Jahr 84 Euro.