Treppenhausreinigung bei Kernsanierung von Wohnungen?
Ein Bekannter ist Mieter in einem Mehrfamilienhaus. In diesem Haus werden derzeit mehrere Wohnungen gleichzeitig komplett entkernt (Altbau - Entkernung bis auf die Backsteine). Dabei entsteht ordentlich Baudreck der kreuz und quer durch das Treppenhaus bis in die anderen Wohnungen hinein zieht.
Ist der Vermieter bei solchen Baumaßnahmen nicht auch verpflichtet zumindest das Treppenhaus regelmäßig von Baudreck (feiner Staub der überall - auch in die anderen Wohnungen - hinzieht) reinigen zu lassen? Oder ist das Sache der übrigen Mieter?
Im Internet konnte ich auf Anhieb nichts passendes finden. Aber eigentlich ist es doch selbstverständlich, dass der Verursacher tätig wird.
4 Antworten
In diesem Fall ist der Vermieter verantwortlich, dass die Sauberkeit täglich gewährleistet ist. Er kann dazu eine Firma beauftragen.
Falls es sich um eine Modernisierung handelt, bestünde die Möglichkeit, die Kosten in die umlegbaren Modernisierungskosten und damit in die Mieterhöhung einzubeziehen.
Da die Wohnungen aber neu vermietet werden, sehe ich diese Möglichkeit nicht als gegeben.
Anfangs würde ich hier auf die Baufirma abstellen. Die hat einen Vertrag mit dem Vermieter geschlossen. Dieser Vertrag umfasst auch Schutzpflichten, eine dieser Pflicht wäre nun m.E. auch dafür Sorge zu tragen, dass andere Mieter oder deren Eigentum nicht verletzt wird. Eine Maßnahme wäre hier das Aufstellen von diesen Trennwänden die verhindern sollen, dass Staub und andere Partikel sich durch die Luft verteilen.
Der Vertrag hat hier erstmal nur Wirkung zwischen dem Vermieter und der Baufirma. Da aber auch ein vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter mit eben diesen Schutzpflichten besteht, kann sich m.E. der Mieter hier an den Vermieter wenden.
Ob dieser nun selber Maßnahmen einleitet oder es an die jeweilige Baufirma weitergibt liegt dabei in seinem Ermessen.
Soweit meine erste Einschätzung. Für alles weiter müsste ich nun wirklich genauer nachsehen und paar Sachen nachschlagen. Vielleicht hilft dir das aber erstmal schon weiter, bzw. möglicherweise ergänzt/verbesser mich hier noch jemand.
Natürlich gilt dabei das Verursacherprinzip. Wer den Dreck macht, ist auch verpflichtet ihn weg zu machen. Und zwar, ohne Dritte an den Kosten zu beteiligen.
dein bekannter kann beim mieterbund nachfragen