Darf ich als selbstständiger Hausmeister Malerarbeiten machen?
Ich soll für eine Eigentümergemeinschaft ein Angebot über das neu streichen eines Treppenhauses abgeben. Meine Firma ist als Hausmeisterservice angemeldet und bin in diesem Haus auch als Hausmeister tätig. Die Wände haben viele Flecken, ich soll aber nicht nur ausbessern sondern Alles streichen. Darf ich das? Vielleicht im Sinne des Nebengewerbes?
7 Antworten
Definier´ (im Angebot, Rechnung u. ä.) die Tätigkeit nicht explizit als Malerarbeiten, sondern als Renovierungarbeiten (das umfasst ja auch Malerarbeiten). Und Renovierarbeiten fallen durchaus in das Berufsbild eines Hausmeisters, zumal du dort ohnehin tätig bist. Da liegt es doch nahe, auch Mal-Arbeiten durch den Hausmeister durchführen zu lassen.
Streng genommen sind Malerarbeiten, die den Eigenbedarf überschreiten hierzulande den Malermeisterbetrieben vorbehalten. Die HWK würde dir dies zumindest so bestätigen.
Als Hausmeister darfst Du KEINE großen Malerarbeiten durchführen, ohne einen Streit mit der Handwerkskammer zu riskieren.
schau mal bei www.malervergleich.de rein hier kannst du Aufträge erhalten
ist alles nicht ganz richtig. wenn ihr euch etwas mit google beschäftigt hättet, wäre diese frage nicht zustande gekommen.
schaut euch mal an was ein hausmeisterservice alles machen kann. da gibts so einiges. alles hier aufzuzählen wäre auch zu viel, ich mach mal nur die wichtigen wie trockenbau, bodenleger, einbau genormter baufertigteile und ganz wichtig hier, der raumausstatter.
der raumausstatter beantwortet hier die frage. googlet man zu dem thema und sucht sich mal die ausbildungsverordnung dazu raus, werdet ihr sehen das dort alles zum thema malern drin steht. dort steht die gesamte berufsgeschichte drin, die auch gleich noch den bodenleger mit umfast. und bei der handwerkskammer osnabrück-emsland steht sogar unter anderem wortwörtlich bei der existensgründung mit einem "Hausmeisterservice" drin - "Raumaustattung (dekorationenaller art, polstermöbel, gestalltung von innenräumen,auch durch renovierung,anstreichen, verlegung von bodenbelägen)
also gebt nich immer gleich klein bei wenn ihr euch bei der hwk anmeldet. die wollen nur keine konkurens bei den großen firmen. und die verdienen besser wenn man einen meister macht ^^. setz euch etwas durch. infos gibts genug im internet.
Natürlich darfst Du die Malerarbeiten ausführen. Die Instandhaltung des Gebäudes zählt ausdrücklich zu den Hausmeistertätigkeiten. Was Du dagegen nicht darfst, ist Dich als Maler auszugeben.