Darf Kinderroller im Treppenhaus parken?
Bei uns im Haus gibt es immer wieder Ärger, weil die Kinder im Erdgeschoß ihre Aluroller vor ihrer Wohnungstür parken. Ich finde das nicht schlimmer, als den Kinderwagen, der früher dort stand. Der Eigentümer droht mit dem Anwalt. Kommt er damit durch?
10 Antworten
Stell doch einfach die Roller in Deinem Flur, na ja, dass ist villt zu eng und ihr könntet drüber fallen. Vielleicht denkt der Vermiter auch so, miteinander reden, dass ist immer gut.
das kommt auf die örtlichen Gegebenheiten und den Bestimmungen des Mietvertrages bzw. der oft vereinbarten Hausordnung an
Nein. Einzige Ausnahme ist der Kinderwagen, weil: unhandlich, sperrig, schwer und dann noch das Baby. Deshalb darf der Kinderwagen dort stehen. Außerdem ist es zeitlich begrenzt, nach spätestens 5 Monaten hat man einen Buggy und das Treppenhaus-Flur ist wieder leer. Ein Roller, Rollschuhe, Fahrräder und andere Spielsachen bleiben jahrelang liegen und stehen und müllen den Flur zu. Wo einer ist, stören doch auch 2 nicht, oder drei..Deshalb sagt dein Vermieter, du musst ihn wegräumen und ist völlig im REcht.
Was steht denn im Mietvertrag bzw. in der Wohnungsverordnung. Das sollte dort geregelt sein. Wenn der Vermieter einen Kinderwagen zulässt, sollte auch der Roller gestattet sein. Damit gibts in vielen Häusern Probleme. Kenne ich aus eigener Erfahrung.
das hat nichts mit dem Vermieter zu tun. Kinderwägen dürfen nicht verboten werden, solange man daran vorbeikommt. Alles andere muß nicht geduldet werden
guck in die hausordnung. meistens ist das abstellen/lagern von gegenständen im hausflur verboten. ein kinderwagen wird schon mal geduldet, da es für die mutter eine grosse erleichterung ist, wenn der wagen direkt vor der tür steht.