Rundfunkgebühren - Haus mit 2 Wohnungen von nur einer Partei bewohnt ...
Haus das bisher von 2 Parteien bewohnt wurde wird ab jetzt aufgrund eines Todesfalls von nur noch einer Partei bewohnt - ebenfalls Eigentümer des kompletten Hauses.
Bei dem Haus handelt es sich um ein großes Haus - die Wohnung kann zwar innerhalb des Treppenhauses separat abgeschlossen werden - aber man könnte hier auch das Schloss ausbauen und der Eigentümer der noch dort lebt könnte das Haus ja komplett alleine bewohnen.
Muss hier doppelt gezahlt werden nach dem neuen Gesetz? Bei Einwohnermeldeamt ebenfalls nur eine Meldung.
Danke für Antworten!
4 Antworten
für nicht bewohnte abgeschlossene Wohnungen müsst ihr natürlich nichts bezahlen da keine "Nutzer" vorhanden sind, welche die Sender konsumieren könnten. Einfach Wohnungsabmeldung aufgrund Todesfall dorthin schicken bzw. die Erben des verstorbenen müssten das tun. Der Vermieter müsste da eig. nichts machen. Aber die GEZ muss halt erfahren das der angemeldete Mensch verstorben ist und die Wohnung ab sofort leer steht
Für eine Wohnung, die nicht bewohnt wird, muss keiner zahlen, auch nicht der Eigentümer. Wenn man aus 2 Wohnungen nur noch eine macht, ist eben nur noch eine Wohnung da, für die deren Inhaber zahlen muss. Also wie du es auch drehst, es muss nur einmal gezahlt werden. Wenn dem Rundfunkbeitragsservice mitgeteilt wird, dass der bisherige Bewohner verstorben ist und kein Nachmieter bzw. sonstiger Bewohner da ist, dann endet eben die Beitragspflicht für die Wohnung mit dem Tod des bisherigen Bewohners.
Für unbewohnte Wohnung muss niemand zahlen. Wenn man aus den zwei Wohnungen eine Wohnung macht, dann hat man auch nur eine Wohnung und zahlt auch nur für eine Wohnung.
gehe mal aufs Einwohner Meldeamt die Leiten das weiter