Wc neu befestigen,wer zahlt?
ich bin seit ca 6 monaten in einer mietwohnung.nun ist es passiert,dass das wc abgesenkt ist,da anscheinend die schrauben locker waren.ich habe den hausmeister informiert.dieser schreibte das wc wieder richtig fest und erneuerte die silikonfuge.nun kam eine rechnung vom vermieter,dass ich diese kosten selber tragen soll da im mietvertrag diese vereinbarung mit den kleinreperaturen steht. Ist das rechtens wenn der vermieter nicht nachweisen kann wann das wc zuletzt 'gewartet' wurde?
10 Antworten
Ja, das ist rechtens.
Ist das rechtens wenn der vermieter nicht nachweisen kann wann das wc zuletzt 'gewartet' wurde?
Was verstehst du unter gewartet? Dein VM ist nicht verplichtet regelmäßig nachprüfen zu lassen, ob ein WC noch richtig befestigt ist. Dafür gibts auch keine Veranlassung und auch kein Gesetz. Da ein WC deinem ständigen Zugriff ausgesetzt ist, wirst du die Rechnung bezahlen müssen. Du hast die Kleinreparaturklausel mit deiner Unterschrift anerkannt.
Hat m. E. nach nichts mit regelmäßiger Wartung zu tun.
Wenn die Vereinbarung so im Mietvertrag steht, ist es auch so.
Tatsächlich fallen Wasch- und WC-Becken explizit unter "Gegenstände, die dem häufigen unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen" und damit unter die sog. Bgatellschadens- oder Kleinreparaturklausel (vgl. hz. BGH Urteil vom 7.6.1989 Az.: VIII ZR 91/88).
Das unsere Experten albatros und johnnymcmuff hier gleich mangelhafte Installation unterstellen, um deinem Unverständnis Recht zu geben, ändert nichts an der herrschenden Meinung unserer obersten Rechtshüter: Schraubverbindungen dürfen sich bei bestimmungegemäßem Gebrauch lockern, was nun nicht dem VM anzulasten wäre. Da liege ich mit stupid girl auf einer Linie.
Im Übrigen weiß ich nicht, ob es nicht besonderer, unsachgemäßer Belastung ausgesetzt wäre, etwa als Tritthilfe zum Entstauben der Decken oder zum Fensterputzen mißbraucht wurde. Diese Schadensbehebung fiele dann aber vollständig dir zu.
Ob sich bei einem Aufwand von € 36,54 hier eine Klage lohnt, wage ich da doch stark zu bezweifeln.
G imager761
Normal würde ich sagen, dass für solch elementare Bestandteile der Wohnung der Eigentümer verantwortlich ist. Du hast die Toilette ja nicht mutwillig zerstört.
Wie teuer war denn die Reparatur? Wenn die Kosten wirkllich den im Mietvertrag eingetragenen Rahmen nicht überschreiten kann es sehr wohl sein, dass Du zahlen musst. Schau doch mal im Vertrag nach. Auch mir mir gibt es diesen Eintrag, allerdings ist der Betrag bei mir sehr gerin (glaube 25€).
Ich habe jetzt nochmal im Mietvertrag nachgelesen, da steht tatsächlich, dass ich auch unverschuldete Schäden in...Amaturen, Wc usw... bis 100€ selbst bezahlen muss. Aber komplett dreißt -> Ich soll 36,54€ zahlen wobei da 15€ Anfahrtskosten der Hausmeisterfirma enthalten sind....