Spülung im WC kaputt, vermieter lässt auf sich warten! Wie lange darf er das?!
Guten Tag
Ich habe vorgestern morgens gegen 9 uhr meinen Vermieter wegen einer kaputten WC-Spülung benachrichtigt. Man sagte mir, dass alles weitergeleitet werde und das sich der zuständige Fachmann (das ist hier ein mann für alles) meldet.
Das blöde an der Sache ist, das ich mir nun richtig veräppelt vorkomme. Der Vermieter ist eine Privatperson und ich habe nun viermal angerufen und war sogar persönlich vor Ort. Jedesmal wurde ich vertröstet und man sagte mir das er sich meldet. Eine Telefonnummer wollte man mir nicht geben.
Langsam aber sicher ist unsere Geduld am Ende. Kann ich einen externen Dienst beauftragen und ihm in Rechnung stellen? Wie sieht es hier rechtlich aus?
MFG
8 Antworten
Da im Moment, wie Du schreibst, ein Rechtsanwalt dein Ansprechpartner ist, steht die Immobilie offensichtlich unter Zwangsverwaltung. In diesem Fall ist der Anwalt in der Pflicht, hier insbesondere in der Schadensminderungspflicht.
Um genaueres zu sagen, müsste man wissen, ob in deinem Mietvertrag eine rechtswirksame Kleinreparaturklausel steht oder nicht. Je nach Höhe der Reparaturkosten wäre dann eine Abwälzung dieser Kosten auf Dich durchaus möglich (wobei ich jetzt einmal davon ausgehe, dass Du die Spülung nicht mit einem Hammer oder ähnlichem bearbeitet hast, also kein Verschulden deinerseits vorliegt).
Ansonsten ist grundsätzlich der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich. Für eine defekte Toilettenspülung kannst du eine Mietminderung von maximal 15% der Kaltmiete androhen.
Vielen Dank. Ich werde mir den Mietvertrag nun durchlesen und schauen ob ich so eine Klausel habe.
Was steht denn im Mietvertrag über sogenannte Bagatellschäden/Kleinreparaturklausel vermerkt?
Je nachdem, was an der Spülung defekt ist, bleibt die Rechnung an dir hängen.
Also hier steht folgendes:
§ 7 Instandsetzung:
Kosten kleinerer Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind in Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften bis zu einem Betrag i.H.v. jeweils 50.- € höchstens jedoch je Kalenderjahr 6 % der Jahresnettokaltmiete, vom Mieter selbst zu tragen, soweit die Schänden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind.
Instandsetzungen im Sinne des Absatzes 1 beziehen sich auf die Teile des Mietobjektes, die dem Gebrauch des Mieters dienen, nämlich Einrichtungen für Elektrizität, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster und Türverschlüsse sowie Verschlusseinrichtungen für etwa vorhandene Fensterläden.
Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Instandsetzungsarbeiten selbst durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Die Notwendigkeit derartiger Arbeiten ist dem Vermieter unverzüglich nach Feststellung des jeweiligen Schadens mitzuteilen.
Ja da ruf doch Deinen Vermieter noch mal an.
Ja das blöde nur ist, das ich ihn nicht direkt sprechen kann.
Ich weiss es hört sich etwas komisch an, aber wir zahlen die Miete an einen Rechtsanwalt der das hier momentan "pflegt".
Der Vermieter ist quasi Pleite und die im RA Büro vetrösten mich jedesmal auf ein neues.
hallo holycrysader, in den anderen antworten sind einige gedankengänge nicht richtig. du bist generell lt. mietvertrag verpflichtet, umgehend deinen vermieter über mängel bzw. defekte, schäden, etc. zu informieren, um größeren schaden abzuwenden. sinnvoll ist es, das schriftlich zu tun und eine angemessene frist zu stellen (hier max. drei tage)zur beseitigung des mangels. bei nichteinhaltung der frist darfst du selbst einen handwerker beauftragen und die kosten mit der mietzahlung im übernächsten monat verrechnen du darfst das natürlich nicht von vornherein, sonst bleibst du u. u. auf den kosten sitzen. das erst mal grundsätzlich zu reparaturen. wenn nun aber tatsächlich im mietvertrag vereinbart ist (kleinreparaturklausel), dass du gegebenenfalls für diese aufkommen musst (es müssen die kostenhöhe für die einzelreparatur und für die gesamtkosten/jahr angegeben sein,wenn einer der beiden angaben fehlt, ist die klausel unwirksam), sieht es etwas anders aus. gehn wir davon aus, dass es tatsächlich eine kleinreparatur ist (zb. ist der schwimmer im spülkasten defekt), kannst du entweder die reparatur selbst durchführen oder direkt den handwerker bestellen und bezahlen, da du ja auf jeden fall diese reparatur bezahlen musst (insofern sie bis 50 euro kostet). du musst nun entscheiden was du machst. je nachdem, was nun im mv steht, zahlst du oder der vermieter letztenendes die reparaturkosten. mietminderung wird nicht beantragt sondern steht dir lt. gesetz zu. zu berechnen ist sie für die gesamte zeit, in der der mangel vorliegt bzw. lag, auch rükwirkend. es ist immer die brutto- bzw. gesamtmiete von der auszugehen ist, das hat der bgh eindeutig klargestellt. nachdem ich jetzt grad deinen kommentar zu regenmacher las, hat sich ja schon einiges geklärt.
Wenn ich es richtig verstehe, spült das WC noch ab. Mußt du einen Eimer zum Spülen nehmen oder läuft das Wasser ständig (was du ggf. mit einem Absperrhahn unterbrechen kannst) ? Je gravierender der Schaden desto kürzer die Frist, ohne einen wirklich drastischen Schaden würde ich nicht gleich mit Kanonen schießen.
ruf den vermieter nochmal an und sage, dass du für diese zeit die miete kürzen wirst.
meistens dreht man sich da etwas schneller...
einen dienst würde ich nicht beauftragen, das kann streitereien geben, da es sich ja nicht um eine havarie handelt.
solange musst du eben weiterhin mit dem eimer nachspülen :o))