Kündigung eines Mietverhältnisses- Denkmalgeschütztes Haus
Hallo ihrs,
Ich versuche euch das Thema um das es geht kurz und knackig zu erläutern:):
Wir (3 Personen) wohnen in Form einer Wohngemeinschaft einem über 100 Jahre alten Haus, welches unter Denkmalschutz steht. In den letzten Jahren wurde vieles nicht saniert oder renoviert. Ausserdem liegt unsere Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ich bin Hauptmieter.
Nun haben wir (ich) einen neuen Vermieter (Eine Architektenfirma) bekommen. Dieser möchte am liebsten neue Veträge aufsetzen und forderte uns auf einen Mietaufhebungsvetrag zuzustimmen. das habe ich nicht getan. Um unsere Immobilie "attraktiver" zu machen wurden uns bereits Mieterhöhungen und Modernisierungskosten angekündigt, Außerdem sollten die Nebenkosten um 20 Euro erhöhnt werden, da nun ein Hausmeister tätig werden soll. Wir haben auf unseren Mietvertrag verwiesen, in dem keine Hausmeisterkosten oder eine solche Stelle vereinbart sind und zahlen weiterhin den alten Betrag.
Nurn habe ich ein paar Fragen: a) Der Vermieter darf doch nur um 20% die Miete erhöhen, da in den letzten Jahren nicht erhöht worden ist oder? Kann die Mieterhöhung mehr betragen wegen eines "Inflationsausgleiches"?
b) Darf der Vermieter nur die Modernisierungskosten innerhalb unserer Wohnung zu 11 Prozent anrechnen und muss er nachweisen wie sich die Kosten zusammensetzen? Müssen wir solchen Modernisierung (keine energetischen) zustimmen, denn unsere Wohnung befindet sich in einm weitesgehend ordentlichen Zustand? Alle Fenster wurden von unserem alten Vermieter erst erneuert.. Dürfen andere Modernisierungen mitberechnet werden (Hausflur, Fassade usw)?
c) Der Vermieter möchte nicht einziehen und wir fallen auch nicht durch Mietrechtsverletzungen auf. Kann der Vermieter uns mit einer Frist von 3 Monaten kündigen um das denkmalgeschützte Haus komplett sanieren zu können? Es heißt hierzu als Kündigungsgrund:
Der Vermieter wird durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert, wodurch ihm erhebliche Nachteile drohen (sog. Verwertungskündigung). Bsp. Notwendige Sanierung eines Altbaus.
Welche Auflagen hat er denn dabei zu erfüllen...muss er nachweisen das er das ganze Haus komplett sanieren kann (finanziell), was ist mit den anderen Mietparteien im Haus und muss er uns wieder einziehen lassen usw? Das Haus steht unter Denkmalschutz...kann er einfach so alles sanieren? Wir wollen in dem Haus wohnen bleiben!!!...kann nicht eine finanzielle Verwertung durch Erhöhung der Miete sichergestellt werden? Wer entscheidet oder wer weiß ob ihm Nachteile entstehen?
d) Der Vermieter hat gleich nebenan ein Haus und dort beträgt die Kaltmiete schon 300€ mehr und auch die Nebenkosten sind 20 € mehr. Es liegt auf der Hand dass der Vermieter die gleichen Preise nach Sanierung in unserer Wohnung einführen möchte. Außerdem hat er vor ddas Geschäft nebenan zu vergrößern. Er kann doch nicht zwei nebenstehende Häuser so einfach verbinden (Brandschutz)
5 Antworten
die Mieterhöhung darf maximal 20 % der Nettokaltmiete in drei Jahren betragen. Eine andere Erhöhungsmöglichkeit gibt es nicht.eine Modernisierung muss ihnen vier Wochen vorher schriftlich angekündigt werden. In dieser Ankündigung muss genau drin stehen was gemacht werden soll, was davon in ihrer Wohnung gemacht wird, was im Haus was das kosten wird und was sie das kosten wird.eine Kündigung wegen Behinderung der angemessenen wirtschaftlichen Nutzung fällt dem Vermieter meist auf die Füße, aber nicht immer. Das ist immer dann möglich, wenn beispielsweise das Haus abgerissen wird oder so umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt werden, dass sie Dem entsprechen.da kommen sie aber nur mit einem Anwalt raus.
Erhöhungen der Kaltmiete um 20 % innerhalb von 3 jahren bis zur Angleicheung an die ortsübliche Miete sind zukässig. Die Umlage von Modernisierungsmaßnahmen mit 11 % jährlich ist zusätzlich und unbeschadet der Regelmieterhöhung statthaft. Hausmeisterkosten, wie alle übrigen Nebenkosten, sind umlagefähig. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet sein Haus für die Mieter künftig kostenfrei in Ordnung zu halten. Im Übrigen würde ich einer prozessualen Auseinandersetzung recht gelassen entgegensehen, was eine Verwertungskündigung angeht. Was eine Kündigung des Mietverhältnisse als solchem angeht, würde ich sie an ganz andedrer YStelle packen, das verkneife ich mir aber - sonsgt liest der das evtl. und fällt mir um den Hals!
Ok! - Nach dem 2. Daumen heischend korrigiere ich den letzten Teilhalbsatz wie folgt:
"... Sie an ganz anderer Stelle packen; das verkneife ich mir aber - sonst liest der Vermieter das evtl. und fällt mir noch um den um den Hals! - Schließlich kenn ich den doch garnicht als Fragesteller!
ok danke für die Antwort aber ich bin mir ziemlich sicher das Hausmeistertätigkeiten nur abgerechnet werden können, wenn dies im Mietvertrag festgehalten ist. Ansonsten bedarf eine Änderung der Zustimmung beider Parteien.....
WIe gesagt wir haben keine lust auszusiehen und geben sonst alles an den Mieterbund ab. Aber wir haben keine Angst vor Auseinanderstezung... bezüglich deiner letzten Aussagen wäre es super wenn du mir diese Option per Mail kurz beschreiben könntest: scooty85@web.de
Danke
@scooty Sie können sich bzgl. der Umlage des Hausmeisters nicht nur ziemlich sicher sein. Auch müssen Sie keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Aber vorsicht und prüfen. Es gibt in einigen Verträgen Klauseln, die es dem Vermieter erlauben auch künftige Leistungen über die BK abzurechnen, auch, wenn diese zur Zeit noch nicht zumTragen kommen. MfG
Geh lieber zum Mieterschutz, das ist ein sehr komplexes Problem. Notfalls auch zum Anwalt für Mietrechtsfragen. Das kann hier nicht mit ein paar Sätzen abgehandelt werden, es sei denn ein Anwalt liest Deine Frage...
Wir sind schon im mietschutzbund und haben bald einen Termin. Ich dachtte ihr könnt uns schon jetzt vorabTipps geben wie wir uns verhalten sollen!
Eine Erhöhung um 20% bis zur Kappungsgrenze ist möglich innerhalb von 3 Jahren. Bei der Modernisierung muss der Mieter nicht zustimmen, er muss sie dulden. Der Vermieter muss nur ein paar Regeln einhalten. Und ja, alle Modernisierungsmaßnahmen sind umlagefähig. Der Eigentümer muss diese Kosten aufschlüsseln. Die Verwertungskündigung kann hier im Raum stehen.Sie wird in diesem Fall auch durchgesetzt werden können, auch wenn die Nutzungsart evt. die Gleiche bleibt. Welche Baumaßnahmen (Brandschutz) zu erfüllen sind ist einzig das Problem des Eigentümers und nicht das Ihre. Das Meiste haben Sie ja bereits durch das I-Net erfahren, mehr ist auch hier nicht zu erwarten. Für mehr sollten Sie rechtl. Beistand in Anspruch nehmen. MfG
Ok, die Fragen an sich sind wohl kurz und knackig, aber die ganze Geschichte ist zu komlpex um da ebenso knackig antworten zu können. Euer VM hat alle nur denkbaren Register gezogen um das Haus quasi zu entmieten.
Sorry, da braucht Ihr einen REA oder Ihr solltet Euch mit dem Gedanken vertraut machen umzuziehen. Nur Kurz zu a.) der VM kann die Kaltmiete um 20% erhöhen, mehr nicht, vonwegen Inflaionsausgleich zusätzlich, ist nicht. Noch zu b.) da muss der VM jede Modernisierungsposition auflisten, meistens sind da Instndhaltungskosten mit unter "gejubelt" und fängt das Detail schon an.
Ja wir sind jetzt im Mieterbund...mal sehen was auf uns zukommt. Irgendwie verhält sich der VM komisch..einerseits möchte er die Miete erhöhen, modernisieren und den alten Mietvetrag durch einen neuen (mit anderen Konditionen) ersetzen. Und dann droht er mit ihr werdet nicht lange wohnen bleiben,,,,naja das mit der Verwertung wäre er einzige Punkt den ich kenne wo er das machen kann....mich interessiert nur wie und unter welchen Umständen er Komplettsanieren kann, darf usw...
Die Antwort ist min. einen DH wert.