Unser WC Druckspüler wurde erneuert, da der alte Kaputt war. Die Rechnung von 244€ haben wir gleich bezahlt. Bekomme ich das Geld vom Vermieter wieder?

8 Antworten

Hast du den Installateur selbst beauftragt oder hat das der Vermieter auf deine Mängelanzeige hin getan. 

Wenn du den Installateur selbst beauftragt hast, wirst du auf der Rechnung sitzen bleiben. Du hast kein Recht auf Kostenübernahme sondern nur das Recht auf Reparatur. 

Dazu aber musst du den Vermieter von dem Mangel in Kenntnis setzen und ihm die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung geben. Erst wenn dieser trotz Fristsetzung nicht reagiert oder die Mängelbeseitigung komplett ablehnt, kannst du im Rahmen der Ersatzvornahme dem Vermieter die Rechnung aufdrücken.

Es bezahlt derjenige, der bestellt.

Hast Du den Handwerker beauftragt, musst Du zumindest in Vorlage gehen. Der Vermieter müsste aufgrund des Betrages (sofern es sich nicht um eine mutwillige Beschädigung gehandelt hat) die Kosten übernehmen. Allerdings wäre es seine Entscheidung gewesen, welchen Handwerker er beauftragt. Du bist hier also auf den guten Willen des Vermieters angewiesen.

Hat der Vermieter den Handwerker beauftragt, dann sende die Rechnung zurück mit der Bitte, die Kosten dem Vermieter in Rechnung zu stellen, da er der Auftraggeber ist.

Bestimmt, wenn denn die Rechnung auf seinen Namen ausgestellt und es so vereinbart wurde. Meist bekommen wir jedoch die Rechnung direkt von unseren Handwerkern.

Wenn er VOR der Reparatur sein Okay gegeben hat - JA.

Schau schau, ein goldener Druckspüler...

;-)))