Darf ein Vermeiter verlangen, dass die Sparfunktion am WC-Kasten nicht mehr betätigt wird?
Wegen des wenigen Spühlens ist in einer Wohnalage ständig die Abwasserleitung verstopft. Darf der Vermieter nachträglich von den Mietern verlangen, dass sie nur noch Voll- und nicht mehr Spar-spühlen? Können die Mieter vom Vermieter die Mehrkosten für das Wasser verlangen?
12 Antworten
Deine Rechnung - vom Vermieter die Mehrkosten für den Wasserverbrauch zu verlangen, ist wahrscheinlich ein schlechtes Geschäft.
Denn jedes Mal wenn eine Firma die Rohre von Verstopfungen befreien muss, entstehen erhebliche Kosten. Die wird der Vermieter selbstverständlich als Betriebskosten geltend machen, die du dann in der Nebenkostenabrechnung finden wirst.
Du musst dich also fragen was unterm Strich günstiger ist. Wasserverbrauch oder Rohrreinigungsunternehmen.
Davon einmal abgesehen, glaube ich schon, dass der Vermieter entsprechende Maßnahmen ergreifen kann um voraussehbare Schäden zu vermeiden.
Sollten derartige Schäden über die Gebäudeversicherung abgedeckt sein, wird diese im wiederholten Fall sicher sogar verlangen, dass eine ausreichende Spülung benutzt wird.
Genaueres erfährst du auch beim Deutschen Mieterverein.
Für das kleine Geschäft reicht immer dieSpartaste, für's große muss natürlich die großeTast betätigt werden. Das sagt schon der gesunde Menschenverstand. Lass dich nicht beirren. Wenn du wie vorstehend handelst, ist alles richtig und dir hat da niemand reinzureden bzw. Vorschriften zu erlassen.
Wie auch immer will der Vermieter das kontrollieren?
Es ist natürlich sein Recht darauf hinzuweisen, falls es Mieter gibt, die das nicht richtig begreifen.
verlangen kann er es schon. allerdings kannn er es nicht gerichtlich durchsetzen und auch schlecht kontrollieren. daher ist es überflüssig mit ihm darüber zu diskutieren.
Verlangen kann er das ja ....nachprüfen kann der es eh nicht...
Und welche Taste Du benutzt , kann er Dir nicht vorschreiben...
Kann jedoch sein , dass deswegen Mehrkosten entstehen..
Ob der die auf die Mieter umlegen kann entzieht sich
meiner Kenntnis....Habe grade auch nix dazu gefunden.
Kontrollieren kann der Vermieter es sowieso nicht. Spüle so weiter wie bisher. Sicherlich will er nur die Klempnerkosten sparen, die er meines Wissens nicht auf die Mieter umlegen kann. Verstopfungen müssen nicht notwendigerweise von der Spülung herrühren. Sie können auch andere Ursachen haben.
Das sehe ich anders.
Instandhaltungskosten sind Betreibsausgaben.
Natürlich gibt es zig Ursachen für eine verstopftes Abwasserrohr. Doch offensichtlich reicht die Wassermenge nicht aus um alles weg zu spülen. Und ganz sicher liegen die Gründe auch schriftlich vor.
Die Frage ist nun wie der Vermieter kontrollieren will, wer mit wie viel Wasser spült.
Spülkästen ohne "Spartaste" gibt es kaum noch und selbst die kann man einfach stoppen.