Wasserschaden weil Gulli im Keller überlief
Ich hab ein Problem. Am 21. Oder 22.6. Gabs hier starken Regen. Unser Wohnblock steht im Vergleich zu benachbarten EFH etwas höher. Trotzdem war in den Kellerbuchten des Blocks jeder 2. Keller voll Wasser weil die Gullis darin plötzlich anfingen Wasser in den Keller zu drücken. Der Vermieter sagt er haftet nicht da die Rücklaufklappen im Abfluss vor 2 Jahren gewartet wurden. Die benachbarten Häuser hatten kein Problem damit. Unsere Hausratversicherung lehnt das ungesehen sofort ab weil Elementarschäden nicht versichert seien. Kann das sein? Tieferliegende Nachbarhäuser hatten das nicht. Also vermute ich das Problem bei fehlerhaften Klappen und dem Vermieter. Was kann ich tun? Schäden und Schimmel sind die Folge weil der Vermieter verschwieg das unter dem Bodenbelag aus pvc ein gulli war den wir nicht mal kannten oder sahen. Sind im April erst eingezogen. Wer haftet nun?
3 Antworten
Die Gebäudeversicherung zahlt nur die Schäden am Gebäude. Wenn Elementarschäden in eurer Gebäudeversicherung nicht enthalten sind, solltet ihr den Vermieter dazu überreden, dass er die Versicherung anpassen lässt. Die Kosten tragt sowieso ihr mit der Jahresabrechnung.
DEINE Hausratversicherung zahlt die von dir in deinem Kellerabteil eingelagerten Gegenstände.
Frag deinen Vermieter mal, wo steht, dass eine 2-jährige Wartung ausreichend ist. (Der notwendige Turnus ist mir nicht bekannt!)
dein Vermieter hätte dich aber auf jeden Fall über den Gulli informieren müssen.
Elementarschäden sind über die Gebäudeversicherung abgedeckt, die müsste euer Vermieter eigentlich haben, bzw er sollte sie habenl Die müssten die Kosten auch übernehmen, zumindest die Schimmelschäden an den Wänden usw.
Wenn Du Ansprüche geltend machen willst, trägst Du die Beweislast.
Euer beschädigter Hausrat wäre über den zusätzlichen Einschluss einer Elementarschadenklausel zur Hausratversicherung versicherbar gewesen. Oft wollen die Versicherungsnehmer sich aber die dafür fällige Prämie sparen... Wurden also Elementarschäden bei der Hausratversicherung nicht eingeschlossen, lehnt diese zu Recht die Regulierung ab.
Der Vermieter müsste nur dann haften, wenn ihr ihm ein Verschulden nachweisen könntet. Da er jedoch die Rückstauklappen warten ließ, dürfte Euch der Beweis schwer fallen. Es sieht demnach wohl so aus, als würdet ihr auf dem Schaden sitzen bleiben.
Der Vermieter weigert sich weil das die Hausratversicherung machen soll und beruft sich auf die vor 2 Jahren gewarteten Rücklaufklappen und das unnatürlich starker Regen gewesen sei. Muss ich das nachweisen oder der Vermieter?