Privatinsolvenz bei Wasserschaden?
person wird noch 4 Jahre studieren bis zum Beruf. Wasserschaden 30000€. Kein Bafög. Eltern helfen nicht. Versicherung zahlt nicht. Kann dieses Szenario wirklich stimmen? Zahlt da keine Versicherung?
8 Antworten
Häh? Da fehlt es mal vorne und hinten an Infos.
Was für ein Wasserschaden? Woran? Wer hat den verursacht? Was haft Bafög damit zu tun? Welche Versicherung?
Kein BAföG ist eigentlich unüblich, kein Stipendium auch.
Wozu, mit dem Schaden leben und gut ist. Oder einen Regress prüfen, wenn denn Dein Berater/Makler Dir eine passende Versicherung verweigert hat.
Achso, manchmal lassen die Damen und Herren Bürgermeister auch sammeln für die, die sich Beiträge ersparen.
Viel Glück.
Danke
Wenn keine Versicherung für derartige Schäden vorhanden, dann zahlt natürlich auch keine Versicherung!
Da müsste man jetzt auch den genauen Sachverhalt und die Umstände kennen, um eine genauere Einschätzung geben zu können!
klar, sowas nennt man persönliches Pech. Für persönliches Pech zahlt keiner.
Wenn eine Versicherung da ist, und die nicht zahlt, müsste man das hinterfragen.
Es gibt viele Menschen, denen persönliches Pech keiner zahlt.
Du willst damit andeuten, dass der Student bereits eine eigene Immobilie hat in der er wohnt und durch einen Leitungswasserschaden insolvent wird?
Dann kann er immer noch die Immobilie verkaufen, oder vermieten um seine Schulden zu bezahlen.
Wenn er die Wohnung gemietet hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass er wegen einem Leitungswasserschaden insolvent werden könnte. Denn für einen Gebäudeschaden ist immer noch der Gebäude-Eigentümer also in diesem Fall sein Vermieter zuständig.
Da steht aber nicht Rohrbruch, sondern Wasserschaden. Kann auch ein übergalaufenes Waschbecken sein, dass dann Parkett beschädigt hat.
dass dann Parkett beschädigt hat.
Und dabei handelt es sich um einen Gebäudeschaden. (Ausnahme: der Mieter hätte es selbst auf seine Kosten verlegt).
Aber von einem Parkettschaden, wird man nicht insolvent.
Und dabei handelt es sich um einen Gebäudeschaden.
... den der Mieter verschuldet hat und damit bezahlen muss.
Aber von einem Parkettschaden, wird man nicht insolvent.
Je nach Fläche, Art und Wertverlust ist das möglich.
Dann hast du wohl in deiner Wohnung vergoldetes Parkett!
Ein Student hat mit Sicherheit keine Wohnung von 100 qm Wohnfläche.
Ich denke mal eher, die hat er gemietet. Hätte er seine eigene Immobilie, kann er ja einfach, wenn er das Geld zum Reparieren nicht hat, es so lassen.