Dachwohnung & Frostwächter. Wer haftet Mieter oder Vermieter?
Hallo Zsm,
Wir wohnen in einer Dachwohnung (3. Zimmer). Also Dachgeschoss eines Hauses. Unsere Waschmaschine ist ebenso im Dachgeschoss allerdings im Nebenraum (Nicht bewohnbar nur als Abstellplatz), der von der Vermieterin für uns zur Verfügung gestellt wurde, weil wir keinen Keller haben. Der Vermieter verlangt von mir, dass ich einen Frostwächter besorgen muss, da es im Winter -0° fallen kann. Und von diesem Nebenraum (nicht bewohnbar) verlaufen die Wasserleitungen.
Wenn die Wasserleitungen einfrieren und vereisen, dann wissen alle was passiert. !!!
Ich solle einen Frostwächter besorgen und den an meiner Stromleitung (mit einem Verlängerungskabel vom Bad) anschließen. Es wurde extra Leitung verlegt für meine Waschmaschine. Ich habe mitbekommen, das so ein Frostwächter ganz schön viel Strom frisst. (Stellt euch vor 2-3-4 Wochen lang ist es unter 0° und das Gerät immer im Betrieb)
Die Vermieterin sagt, dass das Dach neu gemacht wurde eigentlich nichts passieren wird aber im Winter mit Schnee etc. ist ganz schön kalt. Und wird bestimmt unter 0° fallen.
Meine Frage ist wer muss für die Kosten aufkommen ? Vermieter oder Mieter ? Im Falle eines Schadens, trotz eines Frostwächters platzen die Leitungen trotzdem, da es zu kalt wie auch immer. Wer haftet für den Schaden ?
Ich habe dort nur meine Waschmaschine (Neu von Siemens 650€) und 2-3 Kartons. Übrigens, als wir eingezogen sind haben wir nichts vertraglich sowas vereinbart.
Vielen Dank schon mal
2 Antworten
Wenn der Raum im Mietvertrag nur als Abstellraum deklariert ist, habt Ihr im Ernstfall keine Ansprüche gegen den Vermieter - habt hoffentlich eine gute Hausratversicherung ;-)
Wenn der Raum klein und das Dach gedämmt ist, werden sich die Kosten in Grenzen halten, da er ja nur arbeitet, wenn die Temperatur sehr niedrig ist
Wasserleitungen frieren i.d.R. erst ein, wenn die Temperatur wieder steigt - wenn Ihr aber regelmäßig die Maschine nutzt, ist das Einfrierrisiko gering
Für 9,99 € bekommst Du an jeder Ecke ein Energiekostenmeßgerät - wenn die Vermieterin die Maschine nicht in der Wohnung haben möchte, soll sie sich an den Kosten beteiligen ;-)
Eine Hausratversicherung ist Mindeststandard - wenn Dir die Wasch- oder Spülmaschine ausläuft oder oder kommen schnell Tausende auf Dich zu - da solltest Du Dich ganz fix schlau machen
P.S. Wenn Ihr nicht mindestens 3 Kinder in Planung habt, sind 6 kg Füllmenge leicht überdimensioniert *g*
Habe bereits Privathaft und Rechtsschutz. Werde mich am Montag nochmal mit dem Berater in Verbindung setzen, was sich da noch machen lässt wegen der Hausratversicherung. Wenn ich ein gutes Angebot bekomme, dann lasse ich die noch abschließen. Danke für die Info!
Heutzutage haben fast alle neue Waschmaschinen 8KG Standart Füllmenge. Überdimensioniert wäre wie von Samsung 10KG oder so :) War halt ein sehr gutes Angebot und wollte nicht verpassen ;)
Meine Waschmaschine faßt 6 kg, hat 1400 Schleudertouren, 250 € gekostet und tut es klaglos seit vielen Jahren. War ein gutes Angebot und ich wollte es nicht verpassen *g*
Allerdings: meine Waschküche ist frostfrei im Keller, spart mir einen Frostwächter ;-)
Das ist Aufgabe des Vermieters einen Frostwächter zu besorgen. Die Verbrauchskosten werden wohl umgelegt.
Stellt sich die Frage ob man dauerhaft ein Strommessgerät dazwischensetzen kann, um den Stromverbrauch zu erfassen.
Wie definierst du, dass die Verbrauchskosten umgelegt werden ? Wer genau übernimmt die ? Ich benutze zwar den Raum kostenlos aber ich fühle mich definitiv nicht für die Erhitzung des Raumes verantwortlich.
Ich rede nur vom Stromverbrauch für den Frostwächter, der dann vermutlich auf alle Mietparteien umgelegt würde.
Was der Vermieter machen will, wenn der Frostwächter anschlägt, erschließt sich mir allerdings nicht.
NEIN. Im Mietvertrag steht nichts von diesem Raum. Der wurde uns vorgeschlagen, weil die Vermieterin nicht wollte, dass die Waschmaschine in der Wohnung ist.(Der Boden wurde frisch verlegt (Parkett)). Nach dem wir eingezogen sind, hat sie uns vorgeschlagen und wir haben natürlich angenommen und benutzen seitdem den Raum als Waschmaschinen und Abstellplatz. Der Raum ist 5-6x5-6 Meter aber höhe ist schräg. Also eine Seite hat 50cm höhe andere über 2 Meter. Ich habe keine Hausratsversicherung.
Wir sind zu zweit und die Waschmaschine hat 8kg Füllmenge. Deswegen benutzen wir nur am Wochenende 1 max. 2 Mal. (Samstags). Ansonsten bleibt der Raum immer abgeschlossen.
Wie soll ich mich gegen dieses verfahren wehren ? Ich möchte auf keinen fall Ärger haben, das heisst aber nicht, dass ich mir alles gefallen lassen möchte. Ich hoffe, ihr versteht was ich meine.
LG und vielen Dank schon mal