Fahrrad gestohlen wer haftet?
Hallo liebe Leser,
Vor kurzen hatte ich ein Platten und jetzt ist das Fahrrad ganz weg... Mein Fahrrad wurde heute gegen 20 und 20:30 (genau in der Zeit wo wir einkaufen waren) gestohlen. Das Fahrrad war im Flur abgeschlossen, natürlich am Geländer. Mir ist aufgefallen das sich unsere Haustür überhaupt nicht verschließen lässt. Könnte ich den Vermieter dafür haftbar machen? Ich mein, die Haustür fällt nur zu, selbst unser Keller wurde durchsucht, Das Fahrrad wäre also so oder so weg gewesen, egal ob Flur oder Keller. Es handelt sich um ein Teures dirtbike der Marke Lakes.
Bei der Polizei war ich schon, eine Anzeige wurde erstellt und habe auch ein Blatt zwecks Versicherung bekommen. Das sich das Fahrrad wiederfindet glaub ich nicht.
Wäre der Vermieter also für die Haustür haftbar? (Es laufen auch gerade Renovierung im 1OG, will jetzt nicht die die dort Renovieren beschuldigen) Wie sollte ich als nächstes vorgehen? Hausrat anrufen? Habe leider keinerlei Belege für das Rad, bis auf Nachbarn und Freunde die Bestätigen können dass es seit 5 Jahren mein Rad ist.
8 Antworten
Im Normalfall würde deine Hausratversicherung haften, sofern Fahrräder bei Diebstahl mitversichert sind(das ist nicht immer der Fall) und du nachweisen kannst, dass deine Fahrrad ausreichend gegen Diebstahl versichert war (ordentliches Schloss).
Dein Vermieter wird im Normalfall gar nichts machen. Wie TheQ86 schon richtig erwähnt hat müsste ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung deines Vermieters und dem Diebstahl bestehen. Eine nicht abgeschlossene Eingangstür wird schwerlich dafür ausreichen.
Aber Achtung: Auch bei der Hausrat wirst du meist nachweisen müssen, dass du deinen Pflichten zur Absicherung gegen Diebstahl nachgekommen bist. Sprich: 10€ Schloss an 1000€ Fahrrad -> selber Schuld.
Bei einem Mehrfamilienhaus darf die Haustür nicht abgeschlossen werden (nur verriegelt, so dass die Tür jederzeit von innen geöffnet werden kann).
Der Vermieter sicher nicht außer du hast im Vertrag einen sicheren Abstellplatz für das Fahrrad zugesichert. Du bist verantwortlich dass dein Radsicher abgestellt werden kann.
Immerhin hast Du Zeugen. Das könnte die Versicherung veranlassen, den Diebstahl anzuerkennen und Dir einen gewissen Betrag zugestehen. Kannst Du noch beweisen, wieviel das Rad neu vor 5 Jahren gekostet hat? Eventuell mit Hilfe des Händlers, wenn Du den Kassenzettel nicht mehr hast?
Ansonsten: Wenn die Versicherung sich stur stellt, wird sie anzweifeln, dass es überhaupt gestohlen wurde, bzw. dass es abgeschlossen war und die Ersatzleistung auch mangels irgendwelcher schriftlicher Dokumente verweigern.
Vermieter: Egal ob dem Vermieter das ganze Haus oder nur Deine Wohnung gehört, er hat es nie in der Hand, ob die Haustür ständig verschlossen wird oder nicht, außer er stellt sich als Türsteher daneben.
Der Keller wurde durchsucht: Hast Du kein abschließbares Kellerabteil? Selbst wenn nicht, wäre das kein Haftungsgrund für den Vermieter. In einem mir bekannten relativ modernen Mehrfamilienhaus, das eine Tiefgarage hat, kann man mit dem Fahrrad auch in die Tiefgarage fahren und von da in einen niemals abgeschlossenen Fahrradabstellraum. Jeder Dieb kann durch die Haustür ins Haus gelangen. Es reicht, wenn er einfach mal ein paar Klingelknöpfe drückt. Irgendwer macht die Haustür dann schon auf. Er kann dann sofort in den Keller zu den Fahrrädern, sich in Ruhe eines aussuchen und durch das Tiefgaragentor ausfahren. Aufgrund von Brandschutz kann er das jederzeit von innen aufmachen.
Wie Du siehst: Auch hier kein Haftungsszenario.
Das sich das Fahrrad wiederfindet glaub ich auch nicht. Es war sicher ein Dieb, der Fahrräder klaut, um sie z. B. in Osteuropa zu Geld zu machen. Gelegenheitsdiebe, die nur mal schnell wohin kommen wollen und dann das Fahrrad irgendwo im Straßengraben entsorgen oder woanders abstellen, knacken normalerweise keine Schlösser.
Teures Fahrrad? Wenn man glaubt, ein teures Fahrrad oder ein Lieblingsfahrrad schützen zu müssen, dann muss man viel Geld für ein gutes Schloß ausgeben und ggf. auch das erhöhte Gewicht in Kauf nehmen. Nur solche guten Schlösser leisten auch den Widerstand, gegen Bolzenschneider, die ansonsten jedes Schloss in kürzester Zeit knacken. Ist leider so.
Der Vermieter haftet NICHT. Denn du kannst keinen BEWEISBAREN kausalen Zusammenhang zwischen der offenen Tür und der Nichtverschließbarkeit herstellen. Denn: Angenommen, die Tür wäre korrekt schließbar, so ist es nicht ausgeschlossen, dass jemand anderes als der Vermieter die Tür einfach hätte offen stehen lassen. Zumal dein Rad ja im Hausflur am Geländer noch angeschlossen war.
Wenn du keine Nachweise für die Versicherung hast, dann hast du auch ganz schlechte Karten. Zumal du zusätzlich noch einen Nachweis für das Schloss bräuchtest bei einigen Versicherungen um zu belegen, dass es angeschlossen sein konnte.
Es ist ärgerlich, aber leider genau so.
Schlösser haben Seriennummern und kleine Kärtchen. Zumindest die teureren. Bei dem Betrag zahlt dir die normale Hausrat ohnehin nicht den kompletten. Es sei denn du hast für Fahrräder einen höheren Betrag in der Versicherungspolice. Ohne eine Rechnung samt Rahmennummer kannst du das aber eh alles vergessen.
Wow, wenn ich für jeden Mist die Rechnung behalten hätte, wäre mein Wohnzimmer voll mit Papier... Schlösser haben Seriennummern?
Ja, haben sie.
Generell hebt man Rechnungen MINDESTENS so lange auf, wie Gewährleistung und Garantie vorhanden sind. Und natürlich für alles, das man über die Hausrat absichern will.
Vor 20 Jahren habe ich mir ein gutes Tourenrad für rund 1000 Mark gekauft. Den Fahrradpass des Ladens samt Seriennummer, Kaufbeleg etc. habe ich heute noch. Er ist an einer bestimmten Stelle verwahrt und stört nicht im Geringsten.
Man soll auch nicht für jeden Mist die Rechnung aufbewahren, aber für alle Teile, bei denen ich irgendwann vielleicht Garantie geltend machen will oder aber, die für die Hausratversicherung interessant sein könnten. 1 Ordner reicht dafü locker aus, denn natürlich wird man immer wieder alle die Belege aussortieren, die für Garantie nicht mehr von Bedeutung sind.
Also kann ich theoretisch nichts beweisen? Wie gesagt es war ein teures Rad (500-700€) natürlich lass ich es nicht einfach so im Flur liegen.
Habe nur 2 Bilder von 2017 und 2019, dort ist das selbe Schloss zu sehen, sollte ja keine dekoration sein...