Extrem hohe Wasserrechnung nach undichtem Ventil an der Wasserleitung im Keller
Hallo zusammen,
im vergangenen Jahr hatte ich ein undichtes Ventil an der Hauptwasserleitung im Keller. Da ich nicht täglich in den Keller gehe, habe ich dieses auch erst nach einiger Zeit bemerkt. Ich habe den Vermieter nicht verständigt, sondern selbst den Installateur benachrichtigt, welcher das Ventil allerdings auch erst nach ca. 2 Wochen ausgewechselt hat.
Nun habe ich eine Wasserrechnung von über 5.000 Euro vorliegen. Muss ich diese bezahlen oder haftet der Vermieter?
Im Voraus vielen Dank für eure Hilfe.
3 Antworten
Hast Du selbst einen Vertrag mit dem Wasserversorger?
Was hast Du gemietet, ein Haus oder eine Wohnung?
Aber das ist eigentlich egal wenn der Keller und somit das Ventil nur Dir zugänglich ist.
Wenn der Zählerstand (Verbrauch) stimmt wirst Du, wohl oder übel, zahlen müssen.
Grundsätzlich haftet der Vermieter natürlich dennoch für solche Schäden...
In der Praxis wird es aber so sein, a) dass der eigene Wasserverbrauch von dem durch den Schaden entstandenen gar nicht getrennt werden und somit keine Schadenssumme berechnet werden kann und b) dass der Fragesteller den Schaden nicht gemeldet hat und somit im Umkehrschluss dem Vermieter wiederum schadenersatzpflichtig wird, § 536c Abs. 2 BGB
Mir stellt sich gerade die Frage, von wem die Rechnung ist und wie diese berechnet wurde...
Um was für ein Haus handelt es sich???
Grundsätzlich haftet der Vermieter, das ist aber auch eine Beweisfrage. Da Du den Vermieter aber nicht benachrichtigt hast, haftest Du komplett selbst...
Geh zu den Wasserwerken und rede mit denen. In der Regel zeigen die Kulanz und berechnen Deinen Verbrauch neu, bzw. schätzen den an Hand der vergangenen Jahre ab. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit meiner Toilette. Da war die Dichtung vom Boiler undicht und das Wasser lief durch.