Haftet unserer Vermieter wenn Diebstähle in unserem Keller mehrmals passieren?
Hallo! :)
Mir wurde mein Fahrrad diese Woche (nachts) von einem unserer Nachbarn aus dem Fahrradkeller unserer Mietwohnung geklaut.
Wieso 'wissen' wir das es ein Nachbar war?
Die Tür zu dem Fahrradkeller ist immer verschlossen. Nur Personen die in unserem Block leben haben einen Schlüssel zu diesem Raum. Es wurde NICHT eingebrochen. Das heißt das Schloss wurde nicht aufgebrochen, jemand ist 100% mit einem Schlüssel in den Fahrradkeller gekommen, da es keine Einbruchsspuren gibt.
Mein Fahrrad war mit einem Fahrradschloss aus Metall an 3 andere Fahrräder von uns und an ein Eisengitter verschlossen. Das Fahrradschloss wurde mit einer Säge (bestätigt) durchgesägt und das Fahrrad, außer die 3 anderen von uns gestohlen.
Wir waren bei der Polizei und haben Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Das ist nicht das erste Mal das bei uns im Block Fahrräder geklaut wurden.
Wir haben dies 2-3 Mal als Gruppe von Nachbarn an unseren Vermieter weitergegeben, leider hat dieser nichts dagegen getan.
Er müsste doch Kameras einbauen lassen wenn ihm paar Mal schon mitgeteilt wurde das es einen Dieb in unserem Block gibt.
Meine Frage nun ist haftet dagegen unser Vermieter nicht? Ihm wurde 2-3 mal Gesagt das jemand aus dem Fahrradkeller Fahrräder klaut. Das war gestern nochmals und vor einem Jahr paar Mal.
'Bis heute' keine Reaktion von ihm um uns die Sicherheit unserer Fahrräder zu gewährleisten.
Haftet unser Vermieter jetzt dagegen oder ist es einfach unsere Schuld das sowas passiert und er z.B keine Kameras installiert?
9 Antworten
Nein, warum sollte er. Von deiner Hausratversicherung bekommst du den Wiederbeschaffungswert ersetzt, insofern Fahrraddiebstahl versichert ist.
der Schlüssel besagt nichts. Jeder der mal dort gewohnt hat, kann einen nachgemacht oder behalten oder weitergegeben haben.
Bei uns wurde bei einem Mitmieter schon mind 6 mal das Kellerschloss aufgebrochen, nichts genommen. Offenbar so eine Art Mobbing. Weiß auch keiner wer das macht. Ist auch ohne Schlüssel kein Zugang und keine Einbuchspuren.
Mir wäre es auch recht, die Schlüssel würden wenigstens mal getauscht. Die betroffenen alten Herrschaften wollen aber nicht mit der Hausverwaltung darüber verhandeln.
Wir Vermieter haften nicht, dürfen auch keine Aufzeichnung zulassen, so das Urteil vom AG und LG gegen mich.
Es wird haften Dein Berater/Makler, wenn er Dir eine Hausratversicherung verweigert hat.
Der Vermieter hastet nicht, wenn etwas bei euch gestohlen wird.
Er muss auch keine Kameras anbringen oder sich auf die Lauer legen..
* haftet
Er müsste doch Kameras einbauen lassen wenn ihm paar Mal schon mitgeteilt wurde das es einen Dieb in unserem Block gibt.
Nein.
Wenn bei euch in der Wohnung etwas gestohlen wird, haftet er ja auch nicht. Warum sollte er beim Keller haften?