Wasserschaden durch Waschmaschine und keine Haftpflichtversicherung : was tun?
Ich bin verzweifelt und hoffe, daß mir hier jemand eine hilfreiche Antwort geben kann Ich habe in meiner neuen Wohnung ( Dachgeschoss ) u.a. die gebrauchte Waschmaschine - meines Vormieters gekauft. Ich wollte gestern Wäsche waschen, aber keine Wasserzufuhr. mein Vormieter hat mir dann mitgeteilt, ich muss den Wasserhahn unter dem Spülbecken aufdrehen. habe ich getan. während dem Waschvorgang habe ich mich in meinem Schlafzimmer aufgehalten. nach 30 Minuten klopften 2 Mieter des Hauses an meine Tür, daß bei ihnen von der Decke Wasser tropft. Hauptwasserhahn zugedreht ( in meiner Wohnung eine Überschwemmung ) Handwerker - die heute kommen - und Hausverwalterin informiert. aber ich habe keine Haftpflichtversicherung. was soll ich nun tun ? der Schaden war doch nicht mein Verschulden. ich habe nun so große Angst.
11 Antworten
Den Schaden hat die Gebäudeversicherung des Vermieters zu zahlen, wenn wir davon ausgehen, dass du die Beiträge dafür über die Nebenkosten mitzahlst.
Und nun leg dir ne Haftpflichtversicherung zu. Total unverantwortlich keine zu haben.
Und dann auch gleich noch ne Hausratversicherung und ne BU, falls du dein Einkommen mit deiner Arbeitskraft verdienst.
abe rnur den schaden anden wänden ,nich t den evlt an den möblen der unte r ihm wohnenden menschen
Ist die denn wirklich nötig? Oft ist doch eine vorhanden, beim Mitbewohner oder noch über Mami/Papi. Wurde das geprüft?
aber wozu brauche ich die Haftpflichtversicherung meiner Mutter ??? ich denke mal, daß eher die Versicherung des Vormieters zahlen muss. immerhin hat er mir ja ne 10 Jahre alte Waschmaschine hinterlassen
ich denke mal, daß eher die Versicherung des Vormieters zahlen muss. immerhin hat er mir ja ne 10 Jahre alte Waschmaschine hinterlassen
Nein.
Für Hinterlassenschaften dieser Art haftet keiner.
Du willst doch eine H. abschließen, und benötigst aber doch nur dann eine, wenn Du bei Mami oder Papi nicht "mitversichert" bist.
Das kannst nur Du prüfen, denn doppelt versichern geht ja nicht bei PH.
sage mal kannst du auch mal kommentare mit inhalt schreiben --was haben bei einem erw, denn mammi und pappi damit zu tun ??GARNICHTS. der hat schon mehrere wohungen unter wasser gesettz und nie bezahlt
viel lieste mal seien vorherigen fragen !
DU hast dies emaschine aber gekauft darum ist es jezt DEINE udn darum musst DUUUU den schaden bezahlen weil du ihn auch verursach tahst - dein schulddenken klappt nicht so richtig !! DU BISST AN DIESEM SCHADEN SCHULD weil d asi dummheit so eien alte maschien gekauft ahst
der lebt schon lange allein warum sollte e r dann bei mami und papi mitversichert sein als erw. slebständiger mensch !!
aber du weisst, schon , dass die ann erst für ZZKÜNFTIGE schäden zuständig ist und auchnur dann, wenndu sie nicht WISSENTLICH verursachst .. udn wissentlich wäre in diesem fall , dass du wusstest, dass die maschien schon ziemlich alt war .. da kommt es dann drauf an wie kulant die versicherung ist.
Was Du so alles hellsehen kannst, hast Du das gut!
Wieder etwas hinzugelernt, ein Studierender, Schüler, Azubi mit 18 fliegt also aus der PH der Eltern raus?
Habe ich das gut, dass meine Versicherung so eine Abzocke nicht nötig hat.
diese person is t kein studierende , die lebt schon in ihrer 3. bude immer wieder mit wasserschaden
Sag das Doch, der wohnt also bei Dir. Ich kann das alles aus der Frage jedenfalls nicht ersehen.
Schäden am Gebäude trägt die Gebäudeversicherung, die Du mit den Nebenkosten bezahlst, und Schäden am Mobiliar der Mieter unter Dir die Hausratversicherung dieser Mieter. Diese wird dann prüfen, ob sie Dich für die Schäden in Regress nehmen kann.
Damit hast Du auch hier wieder neue Schulden. Hast Du die bei Deiner alten Vermieterin eigentlich in der Zwischenzeit abbezahlt?
und schäden die dadurch entstanden , dass das waser aus seiner wohung in die wohung seiner untermieter lief udn dort alles durchnässt hat ,bzw, zumindest die wände durchässt hat bezahlt er allein ,wenn er keine haftpglicht hat udn die monatl nebenkosten werden dann auch erhöht ,denn die kann de r vermieter dann auf alle die mieter umlegen , weil ER einenschaden hatte sehr unsozial
Soll ich raten? Na? Naa?
Deine Verzweiflung kann ich verstehen, aber es gibt keinen Grund dafür.
Erst einmal zahlt die Wohngebäudeversicherung alle Schäden am Gebäude und die Trocknung. Dafür ist sie da und Du zahlst schließlich über die Nebenkosten genau deswegen auch dafür mit.
Gut möglich, dass die Versicherung einen Schadensgutachter schickt, der auch die Ursache ermittelt und dann feststellt, dass Du überhaupt nichts dafür kannst, weil die Waschmaschine korrekt angeschlossen war und sie tatsächlich durch einen Defekt, den Du nicht zu verantworten hast, den Wasserschaden herbei geführt hat, wird man auch Dich in Ruhe lassen.
Ein guter Einstand ist das natürlich nicht. Wichtig für Dich ist, dass Du ggf. Deine Vormieter als Zeugen hast, die beschwören, dass bei ihnen die WM noch in Ordnung war und Du sie tatsächlich gefragt hast. Dann kann man von Dir auch nichts fordern.
Kopf hoch!
und die kaputten nassen möbel der untermieter , wer bezahlt die dann ? doch wohl die HAFTPFLICHT VERS; des jenigen indessen wohung der schaden entstand oder bleiebn jezt diese leute auf irem schaden sitzen ?
Diese Leute haben bestimmt eine Hausratversicherung, die eben auch für solche Schäden zunächst einmal eintritt und ggf. einen Schadensverursacher in Regress nimmt. Sie bleiben also nicht auf ihrem Schaden sitzen.
Mal angenommen, die unteren Mieter hätten keine Hausratversicherung und ein Schadensverursacher wäre nicht zu ermitteln? Da könnte man dann wirklich sagen, selbst schuld!
was schreibst du denn für eien kauderwelsch ?
Mal angenommen, die unteren Mieter hätten keine Hausratversicherung und ein Schadensverursacher wäre nicht zu ermitteln? Da könnte man dann wirklich sagen, selbst schuld!
die hausratversicherung der geschädigten mieter von unten , kommt doch nicht für einen schaden auf, die der darüberwohnende mieter verursacht hat , der abe r keine haftpflcht und keine hausrat hat- nie besessen hat
da das wasser von OBEN kam ist wohl klar ,wer der schadensverursacher ist und warum sind dann die UNTEREN mieter slebst schuld ??,wenn der OBERMIETER eienn schaden verursacht udn NICHT versichert ist ?
die hausratversicherung der geschädigten mieter von unten , kommt doch nicht für einen schaden auf, die der darüberwohnende mieter verursacht
Aber natürlich kommt diese erst einmal dafür auf. Mit der Hausratversicherung sichert man sich auch gegen solche Schäden auf, die irgend jemand anders verursacht. Das ist wie bei der Krankenversicherung, die im Falle eines Unfalls auch erst mal die Heilbehandlungskosten übernimmt und dann ggf. die Versicherung des Unfallverursachers in Regress nimmt.
Genau darum geht es doch, dass man abgesichert ist, auch wenn ein praktisch Unbekannter einen Schaden verursacht hat. Bei Einbruch ist es auch so. Jemand richtet erheblichen Schaden an, wird vielleicht danach sogar gefasst, ist aber mittellos und dennoch zahlt die Hausratversicherung.
da das wasser von OBEN kam ist wohl klar ,wer der schadensverursacher ist
Das ist überhaupt nicht klar. Mal angenommen, der Vormieter zog im Streit aus ist - mit Verlaub - ein A...loch und wollte seinem Vermieter ein letztes Mal so richtig eins reinwürgen? Wer Verursacher ist, muss erst einmal festgestellt werden.
Wenn es Dir schwer fällt, dieser Logik intellektuell zu folgen. Lass einfach die Diskussion bleiben, warte einfach mal ab, bis Dir so etwas passiert. Oder rede mal darüber mit Deinem hoffentlich guten Versicherungsagenten.
Übrigens, noch etwas, um Dich zu fordern: Meine Privathaftpflicht deckt jetzt auch Schäden, die mir jemand versursacht und die dieser mangels eigener Versicherung nicht bezahlen kann. Absolut unlogisch, oder? Weshalb sollte meine Privathaftpflicht für Schäden aufkommen, die mir jemand verursacht hat und für die ich nicht verantwortlich bin.
Wasserschaden durch Waschmaschine und keine Haftpflichtversicherung : was tun?
Sorry, aber dann musst Du es wohl selber zahlen, wenn die Gebäudeversicherung des Vermieters da nicht greift.
der Schaden war doch nicht mein Verschulden. ich habe nun so große Angst.
Doch natürlich war er das, wer soll ihn denn sonst verursacht haben?
Du bist für Deine Handlungen verantwortlich.
aber was kann ICH denn dafür, wenn die uralte Waschmaschine des Vormieter defekt war und/oder die Wasserschläche geplatzt sind oder nicht richtig angeschlossen waren ?
Du bist aber der Betreiber, und somit auch in der Haftung. Hier allerdings durch die VGV des Vermieters abgesichert. Hat er keine, dann bezahlst Du den Schaden, nicht die Reparatur. Hast also etwas Glück.
na mal abwarten. in 1 Stunde kommen die Handwerker und die Hausverwalterin
Ganz einfach: Wo sie herkommt und in welchem Zustand sie ist, das interessiert keinen Anderen. Du hast sie so in Betrieb genommen, also hast Du den Schaden verursacht.
Es wäre Deine Aufgabe gewesen, Dich davon zu vergewissern, dass sie richtig angeschlossen ist und nicht leckt. Machst Du das nicht, dann ist es Deine Nachlässigkeit und Du musst für die Folgen gerade stehen, da Du sie so in Betrieb genommen hast.
daß sie richtig angeschlossen ist ???? ich habe noch vorher sicherheitshalber den Vormieter egfragt, ob die Waschmaschine auch funktioniert. er sagte ja - allerdings solle ich dazu den Wasserhahn unter der Spüle ( Wasserzufuhr ) aufdrehen. dies habe ich getan und der Waschvorgang hat gestartet
daß sie richtig angeschlossen ist ?
Ja, natürlich ist das Dein Problem. Und wenn Du es selber nicht in der Lage bist zu beurteilen ob ein Schlauch fest auf einem Wasserhahn sitzt, dann musst Du Dir halt jemanden holen, der das für Dich kontrolliert. - BEVOR Du sie das erste mal in Betrieb nimmst.
Eigenverantwortung. Du bist erwachsen.
Egal was ist, er kann nie etwas dafür.
Danke für die Info.
kannst e auch mal nachdenken ?? DU hast die waschmaschine dem vormieter abgekauft si e ist in DEINEN besitz gegangen , damit bist DUU auch andem schaden schuld --.werd mal erwachsen
Du hast eine gebrauchte Waschmaschine gekauft. Hat der Verkäufer im SCHRIFTLICHEN Kaufvertrag die Haftung für Schäden an der WM bei ihrem Betrieb ausgeschlossen ? Du hast vermutlich auch keinen Probelauf der WM vorgenommen? Hast du eine Kaufquittung?
Selbst wenn du eine Schadensersatzforderung gegen den Verkäufer vorbringen würdest, wäre es völlig ungewiss, ob der Verkäufer das bezahlt >>> Gekauft wie Gesehen!!
Für den Wasserschaden wirst du haften müssen.
Nein, ich habe ihm ne Ablöse für seine gebrauchten Möbel - inklusive Waschmaschine - gezahlt. ein schriftl. Vertrag liegt insofern nicht vor und ein " Probelauf " ich nicht vorgenommen. habe sie zunächst eingeschaltet - aber es kam keine Wasserzufuhr. dann hat mir der Vormieter telefonisch mitgeteilt, ich soll den Wasserhahn unter der Spüle aufdrehen
ja und durch den auf sind die sachen in deienn BESITZ gegangen logisch oder somit hast du auch dafür auf zukommen ,wenndu einen schaden anrichtest esist jezt DEINE waschmaschine - wer kauft auch eien gebrauchte waschmaschine die uralt ist undda schon gebraucht gekauft wurde !
ja, ich werde gleich heute ne Haftpflichtversicherung abschliessen.