Keller unter Wasser und Versicherung zahlt nicht.

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Die Gebäudeversicherung ist nur für Gebäudebestandteile zuständig. Die Leitungswasserversicherung käme in Betracht da es sich ja um Ableitungswasser handelt, das bestimmungswidrig ausgetreten ist. Das wäre auch für eure Hausratversicherung relevant gewesen. Hier käme jetzt nur eine Haftung des Vermieters in Betracht. Er muss natürlich für einen ordnungsgemäßen Abfluss dieses Wassers sorgen. Er haftet aber nur mit den Zeitwerten der beschädigten Sachen. Dieser hält sich bei Gegenständen im Keller normalerweise in Grenzen.

Markusyuki 
Beitragsersteller
 13.01.2011, 11:00

Ist es eigentlich Pflicht das mein Vermieter einen Bodenablauf im Keller(Heizraum) haben muss??Und an der Heizungstür wo das Wasser raus kam ist die Bodenleiste auch nicht abgedichtet(ca.1,5 cm luft zwischen Türleiste und Boden)?? Wir es mir vieleicht helfen das kein Bodenablauf im Heizraum ist und die tür nicht abgedichtet ist??

DerHans  14.01.2011, 09:26
@Markusyuki

Im Heizraum darf überhaupt kein Bodenablauf sein. Sonst würde auslaufendes Heizöl ja direkt in die Kanalisation gelangen. In der Bauordnung der jeweiligen Gemeinde müsste stehen, ob eine Schwelle vom Heizraum zum Waschkeller bestehen muss.

Die Wohnungsgesellschaft hat sicherlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Dort den Schaden melden!

Manchmal ist die eigene Hausrat doch ganz nützlich, obwohl sie nicht zu den "Pflichtversicherungen" gehört.. aber egal.

Der Eigentümer hat keine Hausratversicherung, sondern nur eine Wohngebäudeversicherung. Diese ist für Schäden an Hausrat - egal wessen - nicht zuständig.

Die Frage ist, ob der Eigentümer haftpflichtig ist. Ob fahrlässig oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Sie müßten Ihren Schaden bei der Wohnungsgesellschaft anzeigen und Art und Höhe des Schadens möglichst genau nachweisen. Falls die Gesellschaft, oder deren Haftpflichtversicherung den Schaden anerkennt, würden Sie den Zeitwert ersetzt bekommmen. Falls nicht - und davon ist fast auszugehen, müssten Sie die Sache juristisch klären lassen.

Ich würde eine Schadenaufstellung zur Wohnungsgesellschaft schicken und Ersatz verlangen. Dann weitersehen..

Markusyuki 
Beitragsersteller
 13.01.2011, 11:01

Ist es eigentlich Pflicht das mein Vermieter einen Bodenablauf im Keller(Heizraum) haben muss??Und an der Heizungstür wo das Wasser raus kam ist die Bodenleiste auch nicht abgedichtet(ca.1,5 cm luft zwischen Türleiste und Boden)?? Wir es mir vieleicht helfen das kein Bodenablauf im Heizraum ist und die tür nicht abgedichtet ist??

Interessante Frage. M.E. ist hier die Antwort der HV jedoch sachlich nicht korrekt. Da es sich bei der Heizungsanlage zweifellos um ein fest mit dem Gebäude verbundenes Bauteil handelt, trifft die WEG hier sehr wohl eine Pflicht zum Schadensausgleich, und zwar aus schlichtem Verschulden. Die VGV ist allerdings der falsche Ansprechpartner; hier haftet die Haus- und Grundbesitzerversicherung, respektive die WEG selbst. Zu bedenken ist jedoch, dass Inventar in Kellerräumen generell bei einer Schadensregulierung mit erheblichen Abschlägen aufgrund bewusst eingegangenem Risiko kalkuliert wird.

Ist es eigentlich Pflicht das mein Vermieter einen Bodenablauf im Keller(Heizraum) haben muss??Und an der Heizungstür wo das Wasser raus kam ist die Bodenleiste auch nicht abgedichtet(ca.1,5 cm luft zwischen Türleiste und Boden)?? Wir es mir vieleicht helfen das kein Bodenablauf im Heizraum ist und die tür nicht abgedichtet ist??

FordPrefect  25.05.2018, 08:44

In Kellerräumen sind Bodenabläufe generell schon seit Jahrzehnten unzulässig, so sie nicht mit einer Hebeanlage und einem Rückschlagvenil ausgestattet sind. Und in Heizungsräumen sind sie zudem strikt verboten, damit austretende Heiz- und Schmierstoffe nicht in Grundwasser und Kanalisation gelangen können.