Teerpappe weht bei Sturm vm Carport und beschädigt PKW (Zahlt Mieter oder Vermieter?)

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sturmschäden sind ein Fall für die Gebäudehaftpflicht. Der Vermieter soll den Schaden seiner Versicherung melden, diese wird sich mit Dir in Verbindung setzen (Gutachter etc.). Hat der VM keine oder schließt sie keine Sturmschäden ein, musst Du Dich an den Vermieter direkt wegen der Regulierung wenden.

PheXus 
Beitragsersteller
 10.01.2012, 18:04

Danke für diese und auch die anderen Antworten.

Genau so dachte ich auch, nur habe ich soeben mit dem Versicherungsmakler unseres Vermieters telefoniert und dieser schiebt es auf die Kaskoversicherung.

Scheinbar versteht der Herr nicht viel von seiner Arbeit oder wir sind alle auf dem falschen Dampfer.

Eine Versicherung gegen Sturmschaden seitens des Vermieters liegt wohl vor.

FordPrefect  10.01.2012, 18:09
@PheXus

Es gilt grundsätzlich Eigenversicherung vor Fremdversicherung, das ist schon richtig. Du solltest den Fall auf jeden Fall Deiner Kaskovers. mitteilen, aber mit dem Sachbearbeiter festlegen, dass Du keinen SB zahlen wirst und auch keine Höherstufung, da Fremdverschulden. Soll sich doch die Kaskoversicherung mit der Versicherung des Eigentümers auseinandersetzen. In jedem Fall stünde Dir ansonsten ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch gegenüber dem Vermieter zu. Zudem ist nicht der Makler Dein Ansprechpartner, sondern der Versicherer. Sag dem Makler, er soll Dir die Versicherung und die Vers.Nummer der Gebäudehaftpflicht nennen (alternativ geht es auch mit dem Namen des Versicherten), und rufe bei deren Schadenshotline selber an.

PheXus 
Beitragsersteller
 10.01.2012, 18:12
@FordPrefect

Danke für diesen wirklich hilfreichen Beitrag!

Auf die Idee direkt mitzuteilen, dass von der SB und Höherstufung indiziert durch Fremdverschulden bitte abzusehen ist, wäre ich garnicht gekommen.

Werde mich mal an meine Versicherung wenden, ich halte euch auf dem Laufenden...wünscht mir Glück!

Zunächst wird der schaden von deiner Teilkasko gedeckt. Diese prüft dann ob deinen Vermieter ein verschulden trifft, z.b. Wenn er wusste, dass das Dach defekt war und somit ein schaden vorhersehbar war.

Wenn das Dach in Ordnung war, der Vermieter den schaden nicht verhindern konnte, dann wird es schwer ihn haftbar zu machen. Stürme sind halt einfach unabwendbare Ereignisse.

Der dem das Carport gehört, nicht dem Mieter, ist für denselben verantwortlich. Sofern nichts anderes in einem MV geschrieben ist.

FordPrefect  10.01.2012, 16:53

Ack, aber die Baulast kann man auch als VM nicht per Mietvertrag rechtsverbindlich umlegen. Spannend wäre hier eher, ob in Ostfriesland die typische Gebäudehaftpflicht auch Sturmschäden abdeckt.

Relaxolator  10.02.2012, 22:09
@FordPrefect

Gebäudehaftpflicht und Sturmschäden:

Eventuell schmeisst ihr ihr schon was durcheinander:

Zum einen gibt es eine Sturmversicherung, die kann in einer Gebäudeversicherung eingeschlossen sein. Die versichert, wie der Name schon sagt, EINZIG das Gebäude bzw Nebengebäude, wie auch Carports.

Dann gibt es eine Haftpflichtversicherung (genauer gesagt Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung) - die versichert dem Grundstückseigentümer die Haftung bei fahrlässig verursachten Schäden, die aus dem Grundstück resultieren. Hierbei gibt es jedoch keine Sturmklausel !!!!

Ein Sturm ist in der Regel ein unabwendbares Ereignis. Führt dieser zu Schaden, weil wie hier Teile des Carportdachs abgelöst werden, so zahlt die Haftpflicht nur, wenn der Vermieter wusste, dass der Carport sanierungsbedürftig war und er nix gemacht hat.

Insoweit hat der Makler auch garnicht so falsch reagiert. Warum sollst du dich mit der Haftpflicht rumschlagen, die a) nen Zeitwert ersetzt b) bei unabwendbaren Ereignissen nicht zahlt.

Er erspart die quasi völlig kostenlos Frustration durch Schadenablehnung.

Der Quatsch von Rückstufung aufgrund eines Sturmschadens ist als nächstes dran: Völliger Humbug, weil Sturmschäden über die Teilkaskoversicherung abgewickelt werden, die nicht an einen Schadenfreiheitsrabatt gekoppelt ist und somit auch nicht hochgestuft wird.

P.S: Lehnt dir die Gebäudeversicherung den Schaden wegen Höherer Gewalt (da Sturm) ab, hast du auch zivilrechtlich keine Chance gegen den Vermieter Ansprüche geltend zu machen. Den die Versicherung hat hier keinen Ausschluss in der Deckung sondern folgt der geltenden Rechtssprechung, dass das vermutete Verschulden beim Gebäudeeigentümer beim durchs Gebäude eingetretenden Schaden bei Sturm (also höherer Gewalt) aussetzt...

Es gibt in diesem Fall zwei eintrittspflichtige Versicherungen:

a) Für den Schaden am Carport (runtergerissene Teerpappe) ist die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig. Hat der Vermieter eine normale verbundene Wohngebäudeversicherung (mit Versicherungsschutz gegen die Risiken Feuer, Leitungswasser,Rohrbruch und Sturm / Hagel), zahlt diese Versicherung den Schaden am Carportdach. B) Der Schaden am PKW ist im Rahmen der Teilkaskoversicherung deiner Autos abgedeckt. Hier ist die direkte Einwirkung des Sturms versichert als auch, wenn durch Sturm Gegenstände gegen dein Auto geworfen werden und Schäden verursachen.

Vorteil der Inanspruchnahme der Teilkasko: Es gibt keine Rückstufung, da hier keine Schadenfreiheitsklassen hinterlegt sind - Nachteil: Eine event. vereinbarte Selbstbeteiligung ist in Abzug zu bringen.

Im Nachgang an die Regulierung der Teilkaskoversicherung wird diese prüfen, ob ein Regress (Inanspruchnahme des Vermieters bzw seiner Gebäudehaftpflichtversicherung) möglich ist.

Diese wird dann prüfen, ob den Vermieter am Eintritt des Schadens ein Verschulden trifft. Das ist bei Sturmschäden in der Regel jedoch nur dann gegeben, wenn der Vermieter nicht dafür gesorgt hat, dass das Carport sich in ordnungsgemäßen Zustand befunden hat. Der Gedanke, dass er immer zu haften hat, ob er was dafür kann oder nicht, trifft nicht zu. Lehnt die Haftpflichtversicherung den Anspruch wegen höherer Gewalt ab (ein Sturmereignis ist ein Ereignis höherer Gewalt, hier haftet der Vermieter nicht, wenn alles vorm Sturm im ordnungsgemäßen Zustand war.

Der Vermieter haftet nicht heißt dann nicht, dass nur die Haftpflichtversicherung nicht bezahlt sondern auch, dass du keinen rechtlichen Schadenersatzanspruch gegen ihn geltend machen kannst. Die Versicherung hätte hier sogar die Funktion, deine in dem Fall unberechtigen Ansprüche, ggfls. sogar gerichtlich abzuweisen (passive Rechtsschutzfunktion der Haftpflicht).

Hoffe soweit konnte jemand in der zumeist doch theoretischen Materie folgen.

MfG

Da Relaxolator