Wer schließt Hausratversicherung für möblierte Wohnung ab? Mieter oder Vermieter?
Fallstudie: Ich bin Student und bewohne eine möblierte Wohnung. Bin ich oder ist mein Vermieter für die Versicherung des Hausrats zuständig? Ich habe keine abgeschlossen, weil ich der Meinung war, dass ich ja kein fremdes Eigentum versichern kann. Nun ist durch einen Wasserschaden (Hauptleitung im Haus, also nicht von mir verschuldet), ein Möbel beschädigt worden. Ist das nun mein Problem oder das des Vermieters, dem der Schrank ja gehört? Und: wenn der Vermieter die Hausratversicherung abgeschlossen hätte, könnte er sie auf mich umlegen - wenn auch nur anteilig?
7 Antworten
Den Hausrat muss der Vermieter versichern es ist ja sein Eigentum.Den Wasserschaden muss die Gebäudeversicherung zahlen,der Möbelschaden ist eine Haftpflichtsache.Die Kosten für eine.Hausratversicherung der vermieteten Möbel kann er nicht auf die Miete umlegen.Das sieht das Mietrecht nicht vor,es würde sich auch nicht lohnen nur Möbel zu versichern ausser Du wohnst mit in seiner Wohnung und er hat eine Hausratversicherung für die Komplette Wohnung.Aber auch dann kann er es nicht auf die Miete umlegen.
Für einen Wasserschaden bist du nicht verantwortlich, so du diesen nicht mutwillig verursacht hast. Wenn dabei Möbel zu schaden kommen, die dir nicht gehören, hast du damit auch nichts zu tun. Das ist alleine Sache des Vermieters. Normalerweise sind Wasserschäden versichert und auch die Gegenstände die durch das Wasser Schaden nehmen. In deinem Falle ist das Sache des Vermieters. Er darf auch keine Schadensersatzansprüche an dich stellen. Was er jedoch machen kann, wäre im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung einen Teil der Hausratsversicherung umzulegen.Schau mal bei Google unter Betriebskosten/nebenkostenabrechnungen nach. Da siehst du, was der Vermieter an Kosten umlegen darf.
eine hausratversicherung ist nicht Pflicht. Ein Mieter kann eine abschliessen oder auch nicht . Wenn er die Möbel mitgemietet hat zur benutzung sollte er sie versichern , weil man weiß ja nie was kommt.
das lieb ich ja; mit einer Frage anfangen und dann ausschweifen in einen ganzen Fragenkatalog. ^^ also 1. Hausrat von deiner Wohnung / Zimmer musst du versichern als Mieter 2.dein Problem ; du hast den Schrank ja sozusagen "mitgemietet" oder steht er da nur zu dekozwecken? 3.Nein; eine Hausratversicherung ist nicht übertragbar auf verschiedene Mietparteien. Jeder versichert seinen Wohnungsinhalt selbst.(Mieter) 4. auch nicht anteilig 5. ein Wasserschaden hat mit einer Hausratversicherung nichts zu tun.
Es ist auch möglich, dass du noch über deine Eltern abgesichert bist. D.h. es kann sein, dass du gar keine Versicherung benötigst. Vor allem ist dies dann so, wenn dein Erstwohnsitz noch bei deinen Eltern ist.
Frag mal deine Eltern :-)
in deinem fall ist keine hausratversicherung zuständig.
die ursache des versicherungsfalles, liegt nicht beim hausrat