Antwort auf Wasserschaden durch eine Firma, durch Hausverwaltung unverständlich?
In unserem Mehrfamilienhaus wo wir Mieter sind, entstand ein Wasserschaden durch eine Firma, die momentan dort eine Wohnung in den obersten Etagen ausbaut. Der komplette Keller stand unter Wasser, ca 10 bis 20 cm Wasser. Nun teilte mir die Hausverwaltung auf Auffoderung mit, ich solle den Schaden meiner Versicherung melden, was ja bei Wasserschaden so üblich wäre, nur weiß ich mehr genau, ob bei diesem Gespräch die Haftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung dabei erwähnt wurde?
Nur um ehrlich zu sein, verwundert mich diese Antwort von einer Hausgesellschaft ???
Haftpflicht springt doch nur für Schäden zu anderen ein die ich verursache, und Hausratversicherungen sind doch freiwillige Versicherungen wo man sich zusäützlich privat noch versichern kann zu seinem Hausrat.
Aber hier liegt doch eine vorsätzliche Ursache vor, durch eine Firma, die diesen Wasserschaden doch verursacht hat.
Bin ich dann wirklich verpflichtet meinen Schaden dann auch meiner Versicherung zu melden, wenn der Verursacher eines Schadens doch von einer Firma kommt?
Ich verstehe die Antwort einer Hausverwaltung nicht?
Bin um jeden informativen Rat sehr dankbar ;-)
Viele Grüße
canyouanswer
10 Antworten
Wenn es sich um einen Leitungswasserschaden oder Rohrbruch handelt, hat die Verwaltung recht.
In allen anderen Fällen, wäre es verwschendete Zeit den Schaden der Hausratversicherung zu melden. Zwar ist der Verursacher der Handwerker, der den Schaden seiner Betriebshaftpflichtversicherung melden muß, jedoch ersetzt diese nur den Zeitwert.
Da du ggf. aber die zerstörten Gegenstände neu beschaffen mußt, ist es klüger den Schaden (sofern es sich wie gesagt um einen Leitungswasserschaden oder Rohrbruch handelt) auch der Hausratversicherung zu melden, weil diese den Neuwert ersetzt. Deine Hausratversicherung bleibt aber nicht auf den Kosten sitzen, sondern holt sich den Zeitwert der zu ersetzenden Gegenstände von der Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerkers wieder.
Verpflichtet bist du natürlich nicht, den Schaden deiner Hausratversicherung zu melden, sofern du überhaupt eine hast.
Da du den Schaden nicht verursacht hast, ist deine Versicherung nicht zuständig, sondern die der Firma und das solltest du der Hausverwaltung schriftlich mitteilen. Ebenfalls eine Liste beifügen mit den Schäden, die dir ggf. entstanden sind.
Übrigens: eine Hausratversicherung ist eigentlich ein MUSS für jeden, der einen eigenen Hausrat hat, egal ob teure oder billige Möbel.
fachlich nicht ganz korrekt. Die richtigen Antworten stehen bei dergerke und dem immofachwirt.
Deine Hausratversicherung zahlt deine Schäden an deinen Möbeln...
Die Haftpflichtversicherung der Firma zahlt bei nachgewiesener Schuld die Schäden am Mauerwerk und deine Schäden...
Die Hausverwaltung sollte ihre Hausversicherung informieren, weil bei Wasserschäden die (allerdings nicht vorgeschriebene) Hausversicherung zahlen kann.
Mit der Meldung an deine Hausratversicherung bist du auf der sicheren Seite. Ob diese oder die Haftpflicht der Firma zahlen muss, ist dann erst in zweiter Linie interessant. Deine Hausratversicherung muss den Namen der Firma, die Anschrift und auch die Daten der Hausverwaltung kennen. Teile sie der Versicherung mit.
wenn du überhaupt keine Hausratversicherung hast, dann hat es sich doch erledigt. Du machst eine Auflistung deines Schadens und reichts es bei der Hausverwaltung zur Weitergabe ein. Möglicherweise kommt noch ein Gutachter vorbei und schaut es sich bei euch an, ansonsten erfolgt Regulierung auf Basis Zeitwert.
Gut für euch, dass es Gebrauchtmöbelmärkte gibt, dort kann man dann sich für das Geld Ersatzstücke besorgen. Eine Hausratversicherung gibt es für gut 50 EURO Jahresprämie und zahlt im Schadensfall auf Neuwertbasis.
Man kann schon am falschen Ende sparen, aber geiz ist geil.
Ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Wohnung einen Gebäude-, Feuer- und Leitungswasserversicherung haben? Und natürlich auch eine Haftpflichtversicherung.
Wenn du geschädigt wurdest, würde ich das auf alle Fälle der Versicherung melden - sicher ist sicher.
Aber die Hausverwaltung MUSS das der Versicherung melden. Die haben schließlich eine Leitungswasserversicherung abgeschlossen (ist in Deutschland so weit ich weiß PFLICHT!)
Ja, Haftpflicht springt ein, wenn du was kaputt machst: z.B. setzt du dich ausversehen auf die Brille eines anderen
Die Hausratversicherung ist freiwillig (sollte aber jeder haben), die springt dann glaub ich ein nach einem Einbruch oder Wasserschaden, bei dem dein Eigentum beschädigt wurde.
Feuering, ist aber nur meine Meinung, solange man selbst Verantwortungsvoll handelt, ansonsten bei Frenmdverschulden springen eh ja Versicherungen ein, unsd Haftpflich habe ich eh ja schon, wo ich andere mit abgesichert habe.
Danke! Sollte jeder eine Hausratversicherung haben? Ich denke zu sehr wertvollen und umfangreichen Einrichtungen ja, ansonsten aber zu üblichen Einrichtungen doch nicht ?
Also ich habe für unsere Wohnung eine abgeschlossen. Sollte mal ein Schaden sein, sind meine Möbel, PC, etc. versichert. Und die 50,- € im Jahr tun mir nicht wirklich weh.
Die Versicherung vom Haus regelt das dann mit der Versicherung der Firma, die den Schaden verursacht hat. Das läuft aber alles über die Hausverwaltung bzw. deren Versicherung.
Du hast da gar nichts mit zu tun bzw. deine Versicherung ebenfalls nicht.
Den Schaden hat doch anscheinend die Firma verursacht, also muss sie auch dafür aufkommen.
Mancher Vermieter oder Hausverwaltung wälzen gerne solche Schäden auf die Mieter ab. Lasse dich ja nicht darauf ein, denn deine Versicherung wird die Regulierung sowieso ablehnen, weil du ja nicht für den Schaden verantwortlich bist.
Das kannst du auch klar und deutlich der Hausverwaltung sagen. Nachher unterstellt man dir noch den Schaden, weil die ihn ja deiner Versicherung gemeldet hast...... Also: Holzauge sei wachsam ;-)
fachlich nicht ganz korrekt. Die richtigen Antworten stehen bei dergerke und dem immofachwirt.
Danke!
Ich habe keine Hausratversicherung