Wohnzimmertür aus Glas beschädigt. Hausrat- oder Haftpflichtversicherung?
Hallo, ich habe im Wohnzimmer eine Holztür mit Glaseinsatz. Wegen Durchzug in der Wohnung ist mir die Tür blöderweise zugeknallt und der Glaseinsatz nun beschädigt. An welche Versicherung kann ich mich in diesem Fall wenden? Die Hausratversicherung kommt in der Regel ja nur für den Schaden am eigenen Hausrat auf. Wäre hier eine Glasversicherung die richtige Absicherung? Oder doch die private Haftpflicht, weil der Schaden sich an Dritte (dem Eigentümer/Vermieter) richtet.
10 Antworten
Für den von dir genannten Schaden gibt es keine andere als denn die Glasbruchversicherung, welche meist eine Zusatzdeckung zur Hausratpolice ist.
Die Ursache des Bruches ist bedeutungslos; es gilt Naturalersatz.
Keinesfalls greift hier die private Haftpflichtversicherung, denn diese hat regelmässig einen Auschluß für Mietsachschäden aus Glas :-)
Für den von dir genannten Schaden gibt es keine andere als denn die Glasbruchversicherung, welche meist eine Zusatzdeckung zur Hausratpolice ist.
nein - es handelt sich hier um eine eigenständige Versicherungsart.
Hat mit der Hausratversicherung schon seit 1984 nichts mehr zu tun.
In der Hausratversicherung waren Glasbruchschäden an Einfachverglasungen bis zu den AHB 1974 mitversichert. Es ist unwahrscheinlich, dass Du noch über eine Hausratversicherung mit so altem Bedingungswerk verfügst.
In der Privathaftpflichtversicherung sind zwar über einen Wiedereinschluss durch die besonderen Bedingungen die nach AHB zunächst ausgeschlossenen Mietsachschäden an Wohnräumen meist wieder eingeschlossen. Regelmäßig vom Versicherungsschutz der PHV ausgeschlossen bleiben aber durch die besonderen Bedingungen Schäden durch Glasbruch, soweit der Versicherungsnehmer hierfür anderweitig Versicherungsschutz erlangen kann. Dieser Ausschluss trifft in Deinem Fall jedenfalls zu, da die Verglasung der Tür in einer Glasbruchversicherung hätte versichert werden können.
Fazit: Einzig die Glasversicherung bietet hier eine adäquate Absicherung.
Da die Tür zur Mietsache gehört, also Eigentum deines Vermieters ist, tritt deine private Haftpflicht ein.
Melde deinem Vermieter den Schaden und sag ihm das deine Versicherung zahlt. Den Auftrag für den Handwerker muss der Vermieter ausstellen.
@mg6358,
Du schreibst Unsinn, die PHV leistet nicht, denn Glasschäden der eigenen Wohnung sind im Vertrag ausgeschlossen.
Aber er kann dem Vermieter mitteilen, dass entweder seine Glasversicherung den Schaden zahlt, oder er selbst.
In der Regel ist da die Haftpflicht zuständig. Würde mal auf die Police schauen ob da auch eine Teilweise oder ganz Glasschaden sie beinhaltet. Da haben die manchmal auch so komische Klauseln. Ist aber in der Regel mit dabei.
Aber ich sehe sehr gute Chancen das sie dir das als Schaden anerkennen.
Wie gesagt bin mir nicht wirklich sicher. Aber Hausratversicherung ist 100% nicht zuständig. Einfach mal Erkunden man kann Haftpflicht auch jeder Zeit erweitern.
"Nichts ist unmöglich" Es gibt für jede Hausrat zusätzlich gegen Kosten die Möglichkeit Glasschäden mit einzuschliessen. Habe es!
Unsinn, bei einer PHV sind Glasschäden der eigenen Wohnung ausgeschlossen.
@Kenibora,
dann nenne uns doch mal den Tarif und den Versicherer.
in ganz alten Hausratsversicherungen aus dem Jahr 1972 waren noch Glasschäden mitversichert, aber nur einfach-verglaste Scheiben.
Norbert uhrig, Glasbruch wird nach wie vor bei vielen Gesellschaften bei Abschluss von Hausrat oder Wohngebäude mit Angeboten, ein Kreuz und ein separater Beitrag lassen aus einem Antrag zwei unabhängige Verträge entstehen.
@ResiAlberti,
vergiss die meisten Antworten hier im Forum, denn sie sind falsch!
Die Privathaftpflicht leistet keine Glasschäden in der eigenen Wohnung, denn diese sind ausgeschlossen.
Die Hausratversicherung kann nicht leisten, da eine Wohnungstür kein Hausrat ist.
Für solche Schäden leistet alleine nur eine Glasversicherung.
Gruß N.U.
Nun ja... wieder und noch einer mit allgemeinen "Schüssen" in alle möglichen Richtungen . So ein Versicherungsvertrag kann selbst HEUTE durchaus noch je nach Tarifabschluss "Schäden an Mietsachen" beinhalten.
WAS ist also grundlegend DARAN falsch, mal ganz UNVERBINDLICH zwecks dieser Fragestellung bei der eigenen Haftpflichtversicherung anzufragen ?
Denn die grössten "Kritiker & alles falsch" - Vertreter sind doch auf DIESE Idee bisher noch nicht gekommen....😠 ( der ein oder andere Ratgeber hat DAS aber schon angeführt... und posaunt nicht einfach ... alles falsch und DU solltest Dich ohnehin raushalten... )
Richtig @Norbert Uhrig ? ( und @FreierBerater ? )
So ein Versicherungsvertrag kann selbst HEUTE durchaus noch je nach Tarifabschluss "Schäden an Mietsachen" beinhalten.
Falsch, in der Privathaftpflicht sind Mietschäden versichert, allerdings mit Ausnahmen.
Beachte dazu, was ich gerade dem lieben Schleudermaxe mit Auszug aus den Vertragsbedingungen der HUK geschrieben habe.
Ich rede hier aber auch nicht von Deiner nachträglichen Kommentierung und auch nicht dieser Versicherung mitsamt ihres Basisvertrages. Daher nochmals...WAS ist falsch daran, einfach mal mit dem Versicherungsvertrag zur PHV zu fahren und nachzufragen ?
P.S.: falls es u.A. auch DIR aufgefallen sein sollte....ich habe nie mit irgendeinem Wort behauptet, dass sie auch zahlt....lediglich eine Empfehlung als "...erster Ansprechpartner..." genannt.
Und dafür "erntet" man dann mehrfach etwas in Richtung "...halts Maul...sage besser nie wieder etwas dazu... fragen lohnt nicht ...."
Was soll man als Teilnehmer der hiesigen Community von SOLCHEN Querschüssen dann bitte halten ?
Die Fragestellung lautete doch ... "an WEN / WELCHE Versicherung soll ich mich wenden zur Klärung meiner Frage..."
Die Fragestellung lautete doch ... "an WEN / WELCHE Versicherung soll ich mich wenden zur Klärung meiner Frage..."
Dann lies einfach mal meine Antwort, und schon wüsstest Du was man antworten sollte.
Es bringt niemandem etwas, wenn man hier im Forum Antworten raushaut die völliger Unsinn sind.
Wenn dann Versicherungsexperten deine Antwort korrigieren, dann hast du nichts eiligeres zu tun, als dies in Frage zu stellen.
Seit über 30 Jahren übe ich die Tätigkeit im Versicherungsaußendienst aus und immer noch für das gleiche Versicherungsunternehmen!
Und warum bezahlt meine PH Glasbruchschäden zum Zeitwert, auch eine zerbröselte Duschtrennwand? Den Namen willst Du ja nicht hören, aber als Fachmann solltest Du so etwas eigentlich wissen, oder?
Mein lieber Schleudermaxe,
so langsam komme ich zu der Überzeugung, dass du dich immer häufiger hier als Troll entpuppst.
lese doch einmal selbst die Vertragsbedingungen deiner so geliebten HUK. Vielleicht erkennst du dann zumindest in diesem Fall mal, welchen absoluten Blödsinn du mal wieder geschrieben hast.
Aber keine Angst, ich helfe dir bei der Suche:
1.5.22 Schäden an gemieteten oder geliehenen Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden
b) Keinen Versicherungsschutz haben Sie für
– Schäden an Glas (z. B. Fenster), an Heizkörpern und an Küchen einschließlich Einbaugeräten (z. B. Cerankochfeld), außer in Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäusern.
Versicherungsbedingungen für die HUK-Privathaftpfl ichtversicherung Stand 01.10.2013
In der Regel sind Glasschäden in Mietwohnungen NICHT über die
private Haftpflichtversicherung, versichert.
;-)