Generali - Versicherung : Abzocke?

5 Antworten

Entscheidend ist der vorliegende Vertrag bzw die Verträge: geht es um den Hausrat und/oder um das Wohngebäude.

Ohne die Kausel "Elementarschaden", die jeweils eingeschlossen sein muß, sieht es düster aus. Altverträge aus DDR-Zeiten haben diese meist automatisch mit drin, sind aber in Großen von der Allianz übernommen worden.

Die Kündigung des Versicherers ist übrigens rechtens, da sie ihr ausserordentliches Kündigungsrecht - gebauso wie der Versicherungsnehmer - innerhalb 4 Wochen wahrnehmen kann.

Die Generali hat im Sachbereich keinen besonders guten Ruf (was ich immer nur von Dritten höre). Checkt also nochmals die Verträge auf den Bereich "Elementarschaden", dann habt ihr die Versicherung ggf. "an den Eiern" - selbst wenn man dann Ombudsmann oder Anwalt bemühen könnte/müsste/sollte.

user1496 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 14:21

Ja das haben wir alles schon gecheckt, und deswegen find ichs so eine Frechheit. Tja, dann werden wir uns mal iwo melden...

Stefansicher  10.10.2012, 15:33
@user1496

wenn also der Fall klar ist, geh zum Anwalt und prozessiere - der Verlierer, in dem Fall die Versicherung, hat die Kosten zu tragen ^^

Viel Erfolg!

dann bleibt nur anwalt,vieles hängt auch davon ab wie der versicherungsvertrag lautet,das sollte vorher überprüft werden

Da fehlen mehr Angaben. Was steht denn im Abrechnungsschreiben der ersten Zahlung? Wenn irgendwas gekürzt wurde oder abgelehnt oder auch nur eine Teilzahlung erfolgte erfogt sowas stets schriftlich mit Begründungen bzw. Anforderungen.

Diese bitte hier angeben - alles andere ist pure Spekulation. Vielleicht wartet die Versicherung ja auch nur auf was das nie eingereicht wurde?

Eine Versicherung muss stets das zahlen, was man auch versichert hat. Die Frage ist nur hat man das auch versichert und ob der genaue Fall den Bedingungen nach auch versichert ist (auch bei Elementar - "Hochwasser" mit kpl. Überflutung des gesamten Grundstücks? Oder nur Starkregen mit nur teilweiser Überflutung vom Grundstück wo das Wasser aufgrund Baumangel zum und ins Gebäude hneinkommt usw.) Waren vorher vorhandene Mängel am Gebäude wie Risse usw. wodurch das Wasser erst eindringen konnte?

Die Kündigung hat jedenfalls auf den Schaden keine Auswirkung und kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Manchmal ist es das Objekt selbst was nicht ordentlich instand gehalten wurde wovon sich dann ein Versicherer zu Recht trennt. Momentan aber kündigen leider auch viele Versicherer auch bei kleinen Schäden einfach so, weil es sich evtl. um alte Verträge handelt die viel zu billige Prämien haben wovon die Versicherer sich trennen wollen. Im Wohngebäudebereich werden wie im KFZ Bereich bei den Versicherern Milliardenverluste gemacht und da müssen die raus...

user1496 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 17:42

Also ist man sozusagen gleich dran, egal ob man versichter ist oder nicht...

Ja, das war alles mitversichert und meine Mutter ist, nachdem nie etwas überwiesen wurde 11mal persönlich dort gewesen, bevor endlich mal etwas passiert ist und sie haben sich tausendmal entschuldigt und dann haben sich die Mitarbeiter gegenseitig beschuldigt und niedergemacht.

Die haben wsl gedacht, meine Großeletern sind beide über 90, die können wir leicht über den Tisch ziehen. Zahlen jahrelang und bekommen nichts. Vielleicht war das das beste was passieren konnte und jetz machen sie eine gute Versicherung, wie auch unsre nachbarn, bei denen alles ohne Probleme ging, die aber einen weitaus kleineren Schaden hatten. Bei uns war nicht nur der Keller hin, auch Gartengeräte waren weg und der Wäscheständer, und das Auto meines Vaters hat es in der Garage zerdrückt. ALLES das war zu 100 % versichert.

waren diese Wasserschäden denn mitversichert? Habt ihr einen Gutachter gehabt, der die Schäden eingeschätzt hat?

user1496 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 13:49

Ja, das war alles dabei.

http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Versucht mal bei solch einer Stelle euer Glück. Oftmals kann man da was machen. Leider passiert es immer wieder, das Versicherungen sich winden, aber dafür gibt es Übergeordnete Organe. Viel Glück