wasserschaden durch defekte mischbatterie wer zahlt

9 Antworten

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smuffi hat nach Feststellung des Schadens vertragsgerecht und pflichtgemäß den Vermieter informiert. Der Vermieter hat die Reparatur nicht sofort bzw. zeitnah veranlasst. Smuffi ist also nicht schuldig und demgemäß auch nicht zum Schadenersatz (Bezahlung der Reparatur) verpflichtet. Sie hätte besser schriftlich eine Frist gesetzt mit der Ankündigung, selbst zu handeln, wenn diese fruchtlos verläuft und die Kosten mit der Miete zu verechnen. Trotzdem ändert das nun nichts daran, dass die Reparatur vom Vermieter voll zu tragen ist. Er ist schließlich lt. BGB verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Eine möglicherweise existente Kleinreparaturklausel, wenn überhaupt wirksam vereinbart, greift hier meines Erachtens nicht.

wunhtx  18.05.2010, 23:23

DH wunhtx, zur Kleinreparaturklasuel. Sie gilt hier nicht.

Ich kann Dir nur raten, ganz schnell zum Mieterschutzbund zu gehen und das zu klären. Es geht nicht nur um Geld, sondern auch um Gesundheit!

no Cent, geh´zum Mieterbund (falls Du Mitglied bist)oder frag Deinen Versicherungsheini. Vielleicht hast Du ja auch eine Rechtschutzversicherung??? Und beim nächsten Mal alles schriftlich beim Vermieter anzeigen.

smuffi 
Beitragsersteller
 18.05.2010, 00:03

ich hab kein rechtsschutz kann aber prozesskostenbeihilfe bekommen weil ich monatlich 59euro hartz 4 bekomme weil ich zu wenig verdiene bekomme ich die 59 euro

kommt darauf an, ob die Einbauküche gem Mietvertrag zur vermieteten Sache gehört, dann ist Vermieterin dran, wenn Du sie aber vom Vormieter übernommen hast bist Du dran, dann hat die Vermieterin nichts mit am Hut.

smuffi 
Beitragsersteller
 17.05.2010, 23:49

die war bei meinem vormieter auch schon drin die gehört zur wohnung

Melde das doch deiner Versicherung.- Mach dich VORHER schlau wie du das am besten darstellst.- Also Wasserschaden an deinen Sachen löhnt die Hausrat.- Wenn der Schaden v. Gebäude ausgeht löhnt die Gebäudeversicherung des VM.- Wenn dir unterstellt wird, dass du dass verursacht haben sollst melde das einfach deiner Haftpflicht.- Das machen dann die Versicherungen unter sich aus.- wenn deine Haftpflich das zurückweist, kann der VM das NICHT mehr von die fordern.- Wo is also dein Problem?-

smuffi 
Beitragsersteller
 18.05.2010, 00:33

mein problem ist das meine versicherung nur den von mir selbst gekauften boden bezahlt und nicht den schimmel an den wänden weder meine haftpflicht noch meine hausratversicherung!! die meinen das ist eine sache der gebäudeversicherung und somit die sache meiner vermieterin. aber diese will es der versicherung nicht melden. und somit sickert das wasser was jetzt auch unter meinem pvc boden steht weiter nach unten in die anderen wohnungen.

Meinereiner67  18.05.2010, 00:43
@smuffi

Moin wenn du beide versicherungen hast, melde den Schaden einfach.- wenn der VM argumentiert, es sei seine Küche, -schön- dann hätteste n Schaden am Eigentum des VM verursacht.- Also, n Haftpflichtschaden.- wenn die Küche DIR gehört, ist DEIN inventar durch n Wasserschaden beschädigt.- egal, wie mans dreht, DICH kostet das NIX.- esgeht nur darum welche versicherung letztendlich löhnt.- Lass dich NICHT von dem VM unter druck setzen.- Auch wenn die Haftpflicht ablehnt, darf der VM das nicht bei dir einfordern.-

Meinereiner67  18.05.2010, 00:32

Die selbe Frage haste doch schonmal gestellt.-

smuffi 
Beitragsersteller
 18.05.2010, 00:35
@Meinereiner67

ja da war das aber noch nicht klar woher genau das wasser kam seit heute weiß ich es wollte die andere frage ergänzen weiß aber nicht wie das geht