Wasserschaden seit drei Wochen - was jetzt?
Hallo zusammen, so langsam platzt mir der Kragen. Am 17.6. entdeckte ich einen großen Wasserfleck in meiner Wohnung. Habe Vermieter, Hausmeister und Hausverwaltung sofort informiert. Bis jetzt hat es nur eine Leckageortung am 03. 07. gegeben.
Rohr hinter einer Badezimmerwand ist undicht. Es treten etwa 400 Liter pro Tag aus, so der Mitarbeiter der Firma. Die betroffene Wand schimmelt. In Küche und im Wohnzimmer habe ich mittlerweile auch Flecken an der Wand. Auch in der Küche sieht man langsam schwarze Schimmelflecken. Das Wasser gelangt schon bis in den Keller des Hochhauses (wohne in der 1 Etage). Und kleine Pfützenbildung im Bad habe ich auch bereits. Wird täglich schlimmer und es stinkt modrig, wie in einem Keller. Man sagte mir ich solle einfach das kalte Wasser zur Sicherheit abstellen.
Vermieter hat die Zuständigkeit an die Hausverwaltung geschoben. Die hat es an die Firma weitergeschoben, die die Leckageortung durchgeführt hat. Doch die ist nach eigenen Aussagen nur für die technische Trocknung zuständig. So, meinen Vermieter erreiche ich irgendwie auch nicht mehr. Termin beim Mieterverein habe ich erst am 15.07.
Im Moment gibt es keinen Auftrag für eine Reparatur. Und hier kann man zusehen wie es täglich schlimmer wird.
Kann ich selbst eine Firma für die Reparatur anrufen? Und die Kosten mit Miete verrechnen?
Danke und beste Grüße
9 Antworten
Ja kannst du aber ich würde die polizei rufen und den vermieter anzeigen wen er das nicht tut, dann macht das die Polizei👮
Und was soll die Polizei deiner Meinung nach tun? Den Schimmelfleck verhaften?
die Polizei ist nur für Straftaten zuständig - sie kommt erst gar nicht
Nochmal: Was soll die Polizei da tun? Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit!
Lies selbst genauer. Was soll die Polizei hier denn tun? Hier liegt doch weit und breit kein strafrechtlich relevanter Vorgang vor, sondern eine reine Zivilrechtssache.
Sie sollten sich einen Anwalt nehmen. Der formuliert dann eine Kostenvorschußforderung gegenüber dem Vermieter und kann bis zur Behebung des Schadens eine Mietminderung ankündigen.
Sofern der Vermieter aufgrund der Schadenslage selber nicht handeln kann, weil der Schaden sich im Gemeinschaftsbereich befindet, ist der Verwalter gefordert und der Vermieter kann seinen Mietausfall wiederum gegen über der Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter geltend machen- Alles in Allem sehr unerquicklich!
Du soltest jetzt nicht voreilig handeln und nicht irgendwo anrufen, sonst bleibst du noch auf den Kosten hängen. Ich kann deinen Zorn sehr gut verstehen. Lass dich in der kommenden Woche beraten und den Mieterverein tätig werden, das zeigt vielmehr Wirkung. Diese Fachleute sind immer auf dem neuesten Stand und wissen auch, ob man mit einer Mietkürzung drohen kann.
Am 22.6. hat der Vermieter von mir ein Schreiben bekommen. Darin stand auch dass ich mir vorbehalte die Miete zu mindern. Hatte eine Frist zur Behebung (wenigstens Reparatur damit es nicht noch schlimmer wird) gesetzt. Nix ist passiert. Die Frist war am 29.6. vorbei. Der Wasserfleck ist um eine Telefondose und auch nahe dem Sicherungskasten
Das ist natürlich ärgerlich - aber jetzt muss der Mieterverein tätig werden und anhand der Gesetzeslage ein entsprechendes Schreiben an ihn senden. Überlass jetzt alles dem Mieterverein, das zeigt mehr Wirkung - ich habe jedenfalls damit gute Erfahrungen gemacht.
Habe Vermieter, Hausmeister und Hausverwaltung sofort informiert.Kann ich selbst eine Firma für die Reparatur anrufen? Und die Kosten mit Miete verrechnen?
Mangel
- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.
(Per Einwurfeinschreiben)
- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel. Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
- Kündigen Sie dem Vermieter an, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die Miete angemessen gemindert werden.
Rohr hinter einer Badezimmerwand ist undicht. Es treten etwa 400 Liter pro Tag aus, so der Mitarbeiter der Firma.
Das ist viel, aber nicht genug für einen Rohrbruch. Offenbar ist hier entweder eiune Muffe undicht (Anschlussstück), oder jemand hat seine handwerklichen Fähigkeiten überschätzt und beim Bohren genau ein Wasserrohr getroffen.
Vermieter hat die Zuständigkeit an die Hausverwaltung geschoben.
Das ist soweit korrekt. Steigleitungen sind Gemeinschaftseigentum, also muss der Verwalter unverzüglich handeln.
Die hat es an die Firma weitergeschoben, die die Leckageortung durchgeführt hat. Doch die ist nach eigenen Aussagen nur für die technische Trocknung zuständig.
Entweder, die Firma ist tatsächlich nur auf Bautrocknung spezialisiert, oder man hat ihr schlicht keinen weitergehenden Auftrag erteilt. Letzteres könnte bedeuten, dass die Rücklagen der WEG zu gering sind. Das ist aber kein Umstand, den der Mieter hinzunehmen hätte.
So, meinen Vermieter erreiche ich irgendwie auch nicht mehr.
Wenn Du Pech hast, ist er jetzt zudem in Urlaub.
Termin beim Mieterverein habe ich erst am 15.07.
Solange kann man nicht warten. Unverzüglich zum Anwalt und Schreiben an Vermieter mit Ankündigung Mietkürzung respektive Ersatzwohnung (-> Hotel) aufgrund unbewohnbarer Mietsache. NB.: Sofern eine Hausratvers. besteht, diese informieren. Inventarschäden des Mieters sind nämlich ggfs. nicht versichert und auch nicht ersatzpflichtig.
Sehr wahrscheinlich ist tatsächlich der Vermieter hier nicht der Schuldige, sondern die HV. Auch der VM kann nicht eigenmächtig eine Firma mit Arbeiten am Gemeinschaftseigentum beauftragen, das kann nur die HV.
lies doch genauer du ****** *****