zulauf spüle tropft
wegen umzg abbau und verkauf unserer einbauküche.
unter die anschlüsse der spüle, wasserhahn und zuläufe für die mischbatterie hatten wir vorsorglich eimer gestellt und den offenen traps abgedeckt. mussten aber nun feststellen das es aus dem linken zulauf stetig tropft.
der draufsitzenden hahn scheint defekt, bewirkt jedenfalls nichts, bewegt sich weder nach links oder rechts.
frage : wer ist hier in der pflicht reparatur zu veranlassen und zu bezahlen - mieter oder .
danke und gruß katrin
3 Antworten
DasVentil muß der Vermieter in Ordnung bringen, schon weil es ein Eingriff in die Hausinstallation ist.
Allerdings könntet ihr das Ventil beim anschließen auch beschädigt haben, was ich aber eher nicht vermute.
vielen dank unsere sicht war grundsätzlich auch so, aber eben sicht sicher
In der Regel fällt so etwas unter die Rubrik "Kleinreparaturen".
Genauere Regelungen dazu findest Du im Mietvertrag.
Bis zu 100 Euro pro Jahr an Kleinreparaturen werden in der Regel von den Gerichten an den Mieter weiter gegeben, falls keine detaillierte Vereinbarung dazu im Mietvertrag steht.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Schaden erst NACH Abbau der Spüle durch Euch aufgetreten ist.
Sicher wurde die Spüle doch vorher benutzt.
Habt IHR den Hahn denn zugedreht?
Der Austausch des Hahnes ist keine große Sache, ein neuer kostet nur ein paar Euro.
Das Wasser muss dazu aber komplett abgestellt werden.
Vielleicht kennst Du jemanden im Bekanntenkreis, der sich damit auskennt?
hallo denkverbot, ier ist es wie oben geschrieben. der vermieter wird es reparieren lassen und amchte keine anstalten uns das überzuhelfen.
danke und gruß katrin
Das Absperrventiel ist Verkalkt das mus komplett ausgetausch werden ,das ist Haustechnik mus vom Vermieter gemacht werden. Es handelt sich nicht um Kleinreperatur .Die Verkalkung kann der Eigentümer mit Hilfsmitteln abstellen.