Nachmietersuche aufgrund eines Wasserschadens unmöglich, wie kommt man aus dem Vertrag?
Wir wohnen zur Miete und aufgrund eines Rohrbruchs in der Wohnung über uns kam es zu einem massiven Wasserschaden in unserer Küche. Diese sollte jetzt nach einer gewissen Trocknungsphase vollständig saniert werden, da sowohl Decke und Boden entfernt wurden. Während der Trocknungsphase kam es aber bereits zu einem erneuten Wassereinbruch, da der Mieter über uns eine defekte Waschmaschine hat. Dies wurde ebenfalls vor ca. 3 Wochen festgestellt und sollte abgestellt werden. Allerdings scheint die Maschine stand heute immernoch in Betrieb zu sein und weiterhin Wasser zu verlieren, dass in unsere Decke läuft und nun zu einer Verzögerung der Sanierung führt. Wir hatten aber bereits nach dem ersten Wasserschaden beschlossen auszuziehen und eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen Nachmieter zu suchen, da wir auf das Kündigungsrecht im ersten Jahr verzichtet haben. Nun scheint es aber nahezu unmöglich das die Wohnung zu unserem Zieldatum für den Auszug saniert ist. Dies macht auch die Nachmietersuche nahezu unmöglich!!! Was können wir tun um zu vermeiden, dass wir weiterhin Miete zahlen müssen. Können wir den Mieter über uns irgendwie in die Pflicht nehmen ?
7 Antworten
Ihr könnt nicht für den Mieter über euch haften. Wenn ihr eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen habt, dann ist diese für mein Rechtsempfinden bindend. Wenn der Mieter über euch einen neuen Schaden verursacht, sodass der Vermieter nicht früher sanieren kann, dann sind euch ja ebenfalls die Hände gebunden. Ich würde zum vereinbarten Termin ausziehen, keine Miete mehr zahlen und dem Vermieter zusichern dass ihr einen Nachmieter sucht, sobald die Sanierung beendet ist.
Es gibt eine Sachmängeltabelle für Mietwohnungen die sogenannte Hamburger Tabelle:
http://www.mietrecht-neu.de/mietminderung/hamburger-tabelle.html
Hier kannst du sehen wie viel Miete du kürzen kannst. In deinem Fall ist die Wohnung schon fast unbewohnbar und es besteht die Gefahr der Schimmelbildung. Somit ist ein Gesundheitsrisiko gegeben wenn der Mangel nicht sofort beseitigt wird. Hier hast du dann das Recht fristlos zu kündigen.
Die Miete wurde bereits nach dem ersten Wasserschaden um 25% gekürzt. Der Mangel der Waschmaschine wurde ja nun über Wochen nicht behoben und abgestellt! Ist das als fristloser Kündigungsgrund ausreichend?
Bei so viel wasserschäden und sanierungsarbeiten kannst du sehr wohl ehestmöglich ausziehen und brauchst dich um einen nachmieter nicht kümmern.Wer,glaubst du,mietet die wohnung,die ständig nass oder saniert werden muss.Das wird auch dein vermieter einsehen müssen.
Ja sieht er alledings anders und möchte natürlich auf keinen Fall auf die Miete verzichten!!!!!! Aus diesem Grund beruft er sich auch immer wieder auf den Vertrag. Auch der Mieterschutzbund konnte mir bisher nicht weiterhelfen, da aus deren Sicht jeder Fall getrennt betrachtet werden muss. Allerdings sehe ich es als grob fahrlässig an eine Maschine von der man weiß das diese ausläuft weiter benutzt!!!!!!!
Heisst das Ihr wohnt noch kein Jahr dort, weil du den Kündigungsverzicht ansprichst? Wann ist den euer Zieldatum? Wie sieht denn die Vereinbarung mit dem Vermieter aus? Das ist wichtig da er in der Regel nicht jeden Nachmieter akzeptieren muss. Ist der Schaden beim Vermieter gemeldet oder wer kümmert sich darum? Abschliessend für was willst du den Mieter über euch in die Pflicht nehmen?
Ich empfehle dir zu einem ortsansäßigen Mieterverein zu gehen. Das Erstgespräch ist kostenlos. Diu kannst dort Mitglied werden im Schnitt für 40 Euro pro Jahr, die übernehmen den Schriftverkehr und haben auch im Ernstfall die passenden Anwälte.
Parallel würde ich den Mieter über dir kontaktieren und Ihn nach seiner Haftplichtversicherung fragen. Mit denen würde ich aber erst Kontakt aufnehmen wenn du mit dem Mieterverein gesprochen hast.
Wir hatten aber bereits nach dem ersten Wasserschaden beschlossen auszuziehen und eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen Nachmieter zu suchen, da wir auf das Kündigungsrecht im ersten Jahr verzichtet haben.
Nur ihr habt verzichtet oder der Vermieter auch? Ein einseitiger Verzicht ist u.U. eine unangemessene Benachteiligung (§ 307 BGB) und damit unwirksam.
Wenn ihr einen Wasserschaden habt, so bietet sich hier die Mietminderung an, die vorher anzukündigen ist. Wenn der Zustand unverändert fortbesteht kommt eventuell sogar eine fristlose Kündigung in Betracht. Ihr solltet euch mal rechtlich beraten lassen.
Nein wir wohnen weniger als 1 Jahr dort und können erst am 31.11.2014 ausziehen. Wir wollen aber am 01.09.2014 raus! Es wurde vereinbart das wir 3 potentielle Nachmieter suchen und er dann den Aufhebungsvertrag unterschreibt. Ja der Vermieter hätte den Schaden doch umgehend abstellen müssen. Er hat aufgrund der Weiteren Nutzung der Maschine billigend in Kauf genommen das Wasser weiterhin ausläuft und zu Schäden führt. Aufgrund der längeren Sanierung kann man niemandem zumuten am 01.09. einzuziehen. Aus diesem Grund ware es doch nur fair wenn er ab da die Miete zahlen muss!!!!!!