Wasserschaden. Küche muss vielleicht abgebaut werden. Wer zahlt das?
Hallo Bei uns ist ein Wasser Schaden entstanden. Unter unsere Wohnung wird der Wasser Fleck immer größer und bei uns wurde letzte Woche kein Loch gefunden. Wahrscheinlich muss unsere Küche wohl abgebaut werden. da die Leute wohl an die andere Seite der Wand müssen. Meine Frage ist: wir wohnen zur Miete. Es ist eine Einbau Küche. Wer zahlt denn den Abbau und aufBau und evtl. Schäden die an der Küche vielleicht entstehen können? So wirklich will ich gar nicht das die die Küche abbauen. Es wurde schon im Abstellraum ein großes Loch gemacht und teilweise der Laminat beschädigt. Den kann man aber aus tauschen
6 Antworten
Da kommt die Gebäude-Versicherung Deines Vermieters für auf...Ab-und Aufbau der Küche übernimmt die Versicherung, auch Folgeschäden.
Hallo,
Die Leckstelle wird am schnellsten zerstörungsfrei von einem Leckortungstechniker gefunden, deshalb sollte eine professionelle Trocknungsfirma beauftragt werden, da der Schaden sowie die kompletten Sanierungsmaßnahmen komplett von der Gebäudeversicherung beglichen werden. Ein professionelles Gebäudetrocknungs Unternehmen wird die Schadensbebehebung und Sanierung komplett organisieren und reibungslos abwickeln. In vielen Fällen ist ein Abbau der Küche nicht notwendig.
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Schöne Grüße
Gina
.... das Plastegiftzeugs wird als Sondermüll entsorgt und diese Kosten und Lasten werden von der VGV bezahlt, die ja der Mieter wiederum in seiner BK-Abrechnung aufgebrummt bekommt.
Genauso wird es mit der Küche sein. Einige wenige Versicherungen händeln es anders, dann übernimmt die eigene Hausrat, wenn es denn ein Leitungswasserschaden ist.
Bewegungskosten sind im Rahmen der Gebäudeversicherung des Gebäudeeigentümers abgedeckt.
Nässeschäden am Mobiliar oder ggf. erforderliche Auslagerungskosten / Reparaturkosten / Erneuerungskosten wären Sache der Hausratversicherung des Bewohners (sofern dieser versichert ist).
Die Unterlassung von erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen gilt als Obliegenheitsverletzung und kann zu Regressansprüchen führen.
Nein. Einbau Küche gekauft. Aber es muss Gott sei Dank doch nicht abgebaut werden. Aber wenn ja sagte man mir ist meine Haus Rat dafür zuständig. 😣
Und für den kaputten Laminat auch. Viele sagen Gebäude Versicherung der Vermieters. Der Typ von der Wohnungs Gesellschaft der gestern da war meinte meine Hausrat...