Anspruch bei Wasserschaden auf Malerarbeiten in gesamter Küche?
Wenn der Mieter oben drüber einen Wasserschaden hatte und bei mir nun ein Wasserfleck (bräunlich) an der Decke und an einer Wand ist, habe ich dann Anspruch darauf, dass die gesamte Küche neu gestrichen wird?
Die Küche ist ziemlich klein und 2 Wände sind unversehrt geblieben, aber wenn nun nur die Decke und 1 von 3 Seitenwänden in der Küche gestrichen wird, ist es ja farblich nicht mehr passend, da neues Weiss anders aussieht als altes Weiss.
Daher die Frage ob ein Anspruch darauf besteht, dass dann die gesamte Küche neugestrichen wird.
3 Antworten
Natürlich nicht. Dem steht der Rechtsgrund deiner Schadensminderungspflicht entgegen. Insbesondere wenn das ein Versicherungsschaden ist :-O
Wenn dich die Farbabweichungen stören, bist du nicht an eigener vorfristiger Schönheitsreparatur der unversehrten Wände oder Eigenleistung hieran gehindert. Der ausführende Maler verkauft dir bestimmt einen extra Eimer seiner Farbe oder nimmt deinen Auftrag darüber gern an :-)
G imager761
Natürlich nicht, keine Versicherung übernimmt Deine geschuldeten Schönheitsreparaturen.
Zudem wird Dir die Wand und die Decke gar nicht gehören. Wenn Du Pech hast, kommt da gar kein Maler auf Deine Kosten.
Ich war selbst vor kurzem Verursacher eines Wasserschadens, bei den Mietern unter mir wurde lediglich die Decke gestrichen, da nur dort der Wasserfleck war. Mfg
So soll es ja auch sein.