Wasserschaden durch Balkonabdichtung - wer muss zahlen?
Also, letzte Woche teilte mir unserer Vermieter mit, dass es in der Wohnung unter uns einen Wasserschaden (feuchte, mittlerweile braune Stellen an der Wand) gibt.
Eine Lecksuchungsfirma war auch schon da und hat festgestellt, dass es am evt. verstopften/defeken Abfluss auf unserem Balkon liegt, auch die Abdichtung soll defekt sein. Der Abfluss ist aber nie übergelaufen oder so. Der Balkon ist innenliegend, wird nur bei richtigen Unwettern nass.
Jetzt sagt der "nette" Vermieter, dass das kein Fall für die Gebäudeversicherung ist und das wir den Schaden unserer Haftpflichtversicherung melden sollen, damit diese dann für den Schaden unter uns aufkommt.
Was meint Ihr?
Jetzt schon einmal ganz ganz lieben Dank für Eure Hilfe!
3 Antworten
war der Abfluss denn wirklich verstopft?
Dann wäre es u.U. ein Fall für eure Haftpflicht. Mit der würde ich als allererstes Kontakt aufnehmen.
Diue Haftpflicht hat nämlich auch die Aufgabe, unberechtiugte Ansprüche an euch abzuwehren. Und das machen die viel lieber als zu zahlen.
Und für die Abdeckung seid ihr m.E. nicht verantwortlich!
Die Gebäudeversicherung zahlt nur bei Schäden durch Leitungswasser. Somit hat der Vermieter rst mal recht. Es wäre aber durchaus möglich, dass Wasser fließt obwohl der Abfluss nicht verstopft war. Dann hat sich das Regenwasser einen anderen Weg gesucht. Leider kannst du das jetzt nicht mehr beweisen. Auch ein Gutachten wird kein Ergebnis bringen, weil derSchaden ja schon behoben wurde. Hier ist guter Rat teuer.
Nein, nicht wirklich. Vielleicht sind in den letzten 6 Jahren ein paar Blätter hinein gefallen. Hat man aber Wasser hinein gekippt ist nichts übergelaufen. Nur bei ner ganzen Menge hat es etwas länger gedauert, das hat der Heizungsinstallateur geprüft der da war. Werde nachher aber mal meine Versicherung anrufen - danke für den Tipp.